Warum ist eine Pflegezusatz- versicherung sinnvoll?

Im Falle der Pflegebedürftigkeit will man eigentlich erst recht den gleichen Lebensstandard wie zuvor beibehalten. Hierfür ist die gesetzliche Pflegeversicherung jedoch keinesfalls ausreichend, denn sie sichert nur eine Grundversorgung. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind durch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht gedeckt. Hat man keine zusätzliche finanzielle Absicherung, dann müsste man in diesem Fall auf die Hilfe der Angehörigen zurückgreifen. Sind auch diese nicht in der Lage finanziell zu helfen, dann wird man zum Sozialfall.

Dieser Situation kann jeder durch den rechtzeitigen Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ganz einfach vorbeugen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, warum eine Pflegezusatzversicherung zur Pflegevorsorge für jeden sinnvoll ist und welche Leistungen Sie im Pflegefall mit einer Pflegezusatzversicherung erhalten können.

Senior mit Pflegerin
Junge Hand hält ältere Hand

Warum eine Pflegezusatzversicherung?

Häufig wird die Frage gestellt, warum man trotz der Pflegepflichtversicherung eine Pflegezusatzversicherung benötigt. Dafür lassen sich einige Gründe anführen:

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherungen reichen nicht

Pflege ist teuer, der finanzielle Aufwand wird oft unterschätzt. Die Kassen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung decken dabei immer nur einen Teil der Pflegekosten ab. Sie bietet nur eine Grundversorgung. Es entsteht immer eine Finanzierungslücke, die sich aus den tatsächlichen Kosten und den nur teilweise übernommenen Kosten der Pflegepflichtversicherung errechnet.

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Die Pflegeversicherung wurde im Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Seitdem gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Dabei gilt der Grundsatz: Die Pflegepflichtversicherung folgt der Krankenversicherung. Dort wo man gesetzlich krankenversichert ist, dort ist man auch pflegepflichtversichert. Wer in der privaten Krankenversicherung versichert ist (z.B. Selbstständige, Beamte oder versicherungsfreie Angestellte) muss in der Regel bei der gleichen Versicherung auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind prinzipiell gleich. 

Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss voraussichtlich länger als sechs Monate auf Unterstützung und Hilfe im Alltag angewiesen sein und benötigt einen durch einen medizinischen/e Gutachter/in festgestellten Pflegegrad. Die Leistungen richten sich nach dem jeweils festgestellten Pflegegrad. Für zeitlich kürzere Fälle springt gegebenenfalls die Unfall- oder Krankenkasse ein. Weitere Informationen dazu siehe Menüpunkt Pflegegrade.

Die individuelle Pflegesituation gestaltet sich natürlich immer sehr unterschiedlich und orientiert sich an vielen Faktoren. Entsprechend sind die Fragen der Finanzierung:

  • Wird man zu Hause durch Angehörige, durch Pflegedienste oder in einer Einrichtung gepflegt?
  • Sind technische Hilfsmittel und ggf. Umbaumaßnahmen in der Wohnung notwendig?
  • Wie ist die eigene finanzielle Situation?
  • Welche Pflegedienstleistungen durch ambulante Pflegedienste werden gewünscht? 

Schnell stellt man fest, dass bereits in den niedrigen Pflegegraden die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht die entstehenden Kosten der notwendigen häuslichen oder stationären Pflege decken. Hat man besondere Versorgungswünsche dann führt dies zu einer noch größeren Finanzierungslücke.

Hat man keine Pflegezusatzversicherung, müssen entweder Leistungseinschränkungen hingenommen werden, oder es muss das Ersparte eingesetzt werden.

Große Versorgungslücken im Pflegefall

Bei den Überlegungen sollte immer beachtet werden, dass die Kosten mit dem Pflegegrad steigen und ambulante und stationäre Pflege jeweils unterschiedliche Kosten verursachen.

Grundsätzlich ist laut Angaben des statistischen Bundesamts knapp ein Fünftel der Pflegebedürftigen in Deutschland vollstationär in Pflegeheimen untergebracht. Das ist die teuerste Art der Pflege. Die dafür fälligen Eigenleistungen können sich jedoch sehr schnell im vierstelligen Eurobereich pro Monat bewegen.

Denn in der vollstationären Pflege fallen neben den von der Pflegeversicherung zum Teil getragenen pflegebedingten Aufwendungen die Eigenanteile und Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Pflegeeinrichtung an. Stand Januar 2023 lagen die bundesweit durchschnittlichen Eigenanteile, die aus der eigenen Tasche zu zahlen sind im Bundesdurchschnitt bei 2.411 Euro pro Monat. Dabei sind auch regionale Unterschiede zu kalkulieren, so dass die Zuzahlungen auch wesentlich höher ausfallen können.

Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch Ihre monatlichen Kosten im Pflegefall abhängig vom Pflegegrad und der Art der Versorgung sein können:

Fazit: eine private Pflegeversicherung ist sinnvoll

Tabelle: Monatliche Versorgungslücke: Pflegekosten und Leistungen der Pflegekassen
Stand Januar 204

Kosten pro Monat

Pflegegrad 1
Pflege zuhause durch Angehörige

Pflegegrad 2
Pflege zuhause
durch Angehörige

Pflegegrad
3
Pflege zuhause
durch ambulanten Pflegedienst*

Pflegegrad
4
vollstationäre Pflege im Pflegeheim
(erstes Pflegejahr)

Pflegegrad
5
vollstationäre Pflege im Pflegeheim* (erstes Pflegejahr)

durchschnittliche Pflegekosten/Monat

400 Euro

900 Euro

2.200 Euro

4.558 Euro

4.788 Euro

Leistungen der Pflegekasse/Monat

125 Euro

332 Euro

1.432 Euro

1.775 Euro  + 207 Euro*

2.005 Euro
+ 207 Euro*

Monatliche Versorgungslücke
(= Eigenanteil)

275 Euro

568 Euro

768 Euro

2.576 Euro

2.576 Euro

*Kosten vollstationäre Pflege: Im Rahmen der Pflegereform ab 1.1.2022 wurde ein zeitlich gestaffelter Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil (entspricht dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) inkl. Ausbildungsvergütung (AV)) bei vollstationärer Pflege und Pflegegrad 2-5 beschlossen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden. Quelle für Angaben zu den bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten: Verband der Ersatzkassen (VdEK 01/2024 www.vdek.com)

* Kosten ambulanter Pflegedienst: Bitte beachten Sie, dass dieses Kostenbeispiel für eine ambulanten Pflegedienst lediglich eine Orientierungsgröße darstellt. Die tatsächlichen Rechnungsbeträge eines Pflegedienstes können abhängig von den individuell gebuchten Pflegedienstleistungen und dem gewählten Anbieter in Ihrer Region hiervon abweichen.

Angehörige können belastet werden

Fakt ist, dass rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt werden müssen. Dazu kommt, dass gerade bei einer plötzlich eintretenden Pflegesituation niemand auf die schnelle Unterbringung in einem gewünschten Pflegeheim bestehen oder darauf vertrauen kann. Viele Pflegebedürftige können sich z.B. eine Pflegeheimunterbringung auch gar nicht leisten. Es bleibt dann die häusliche Versorgung, z.B. durch Angehörige und ambulante Pflegedienste.

Allerdings kann sich niemand auf die Versorgung durch Angehörige verlassen. Darauf besteht auch kein rechtlicher Anspruch. Und es stellt sich die Frage: Haben Kinder überhaupt die Möglichkeit, sich um die Eltern z.B. in einer anspruchsvollen Pflegesituation zu kümmern? Wie ist das Verhältnis zueinander? Lassen sich Beruf und Pflege vereinbaren? Wie wirkt sich die Pflege auf die finanzielle Lage Ihrer Angehörigen aus? Kinder können jedoch im Rahmen des sogenannten Elternunterhaltes zur Mitfinanzierung der Eigenanteile für Pflegekosten herangezogen werden. Der Anspruch ist dabei an Bedingungen geknüpft.

Reichen die Leistungen der Pflegekasse und die monatlichen Einkünfte nicht aus, um Pflegekosten zu finanzieren, muss zunächst Erspartes bzw. Vermögen (bis auf ein Schonvermögen ) aufgebraucht werden.

Lassen sich die Pflegekosten auch dann nicht finanzieren, übernimmt zunächst der Sozialhilfeträger die verbleibenden Pflegekosten. Dieser kann sich das Geld in bestimmten Fällen von den Kindern des Pflegebedürftigen zurückholen.

Seit Januar 2020 sind Kinder ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro verpflichtet, für pflegebedürftige Eltern den Unterhalt zu zahlen (siehe auch Menüpunkt Pflegetipps - Fürsorgepflicht der Kinder). Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, geht der Unterhaltsanspruch von den Kindern vollständig auf den Sozialhilfeträger, also den Staat, über.

Demographische Entwicklung wird zu steigenden Pflegekosten führen

Alter und Lebenserwartung der Deutschen nehmen zu und damit wächst die Zahl derer, die pflegbedürftig werden. Aus den Daten des Bundesgesundheitsministeriums geht hervor: Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt rasant. Zum Stichtag 31.12.2022 waren knapp 5,187 Millionen Menschen auf Pflegeleistungen angewiesen. (Quelle: Bundesgesundheitsministerium www.destatis.de). Von diesen wurden rund 84% zu Hause versorgt.

Zum Vergleich: 2012 gab es in Deutschland noch rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige. Einer der Gründe für den starken Anstieg ist die Alterung der Gesellschaft und die steigende Lebenserwartung, denn Hochbetagte haben ein besonders hohes Pflegerisiko. 

Die Statistik zeigt, dass mit steigendem Alter das Pflegerisiko steigt. 

  • 31,6 Prozent der Pflegebedürftigen (und damit fast jeder dritte Pflegebedürftige)  gehören der Generation „85 plus“ an.
  • 29,9 Prozent der Pflegebedürftigen gehören der Altersgruppe zwischen 75 und 84 Jahren an.
  • 14,0 Prozent der Pflegebedürftigen gehören zur Altersgruppe zwischen 65 und 74 Jahren.
  • 9,0 Prozent der Pflegebedürftigen sind zwischen 55 und 64 Jahre alt.
  • 9,2 Prozent der Pflegebedürftigen sind zwischen 20 und 54 Jahre.
  • 6,2 Prozent der Pflegebedürftigen gehören zur Generation der unter 20-Jährigen.

Diese Daten belegen, dass 24,4 Prozent der Betroffenen noch keine 65 Jahre alt waren (Stand 2023): Fast jeder vierte Pflegebedürftige war somit jünger als 65 Jahre! Pflegebedürftigkeit triftt also auch die jüngere Generation.

Die Prognose: Gerade in den 2030er Jahren wird sich der Anstieg der Pfelgebedürftigen beschleunigen – vor allem durch den Einfluss der geburtenstarken Baby-Boomer-Jahrgänge. Das Ergebnis werden immer weniger Beitragszahler bei gleichzeitig steigender Zahl potenzieller Leistungsempfänger sein. Liegt das Verhältnis von Personen im Rentenalter zu Personen im erwerbsfähigen Alter gegenwärtig noch bei etwa eins zu drei, wird es im Jahr 2040 fast bei eins zu zwei liegen (Quelle: Destatis 2019).

Entsprechend ist bereits jetzt abzusehen, dass die umlagefinanzierte Pflegepflichtversicherung unter großen Druck gerät. Dies alles wird sicher eine größere Kostenbelastung für jeden einzelnen Pflegebedürftigen mit sich bringen.

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen

Die Pflegestatistik des Statistisches Bundesamts weist etwa ein Drittel der Pflegebedürftigen in Deutschland als hochbetagt aus, wobei der Frauenanteil überwiegt; Ca. 30%, also über eine Million Bürger Bürger/innen, sind jedoch jünger als 70 Jahre alt. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de). Die Zahlen werden durch Befragung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen und durch die Angaben der Bundesverbände der Pflegekassen ermittelt.

Daher ist eine Pflegevorsorge für jeden sinnvoll. 

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden, statistisch betrachtet mit zunehmendem Alter deutlich zunimmt, ist auch in jungen Jahren keine Person vor plötzlich auftretenden Krankheiten, Unfällen, einer Behinderung, gesundheitlichen Einschränkungen oder unvorhergesehenen Ereignissen geschützt.

Niemand kann im Voraus wissen, ob und in welchem Pfle­gegrad man pflegebedürftig wird und wie viele Jahre man als Pflegefall dann noch lebt.

Junge Frau im Rollstuhl

Pflegevorsorge individuell planen

Vernünftig ist es, sich bereits in jüngeren Jahren Gedanken über eine mögliche Pflegebedürftigkeit und zur möglichen Versorgung zu machen:

  • Was ist zu tun, wenn der Ernstfall einer Pflegebedürftigkeit eintreten würde?
  • Wer würde sich um mich kümmern?
  • Verfüge ich über wichtige Absicherungen, wie z.B. eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung?
  • Welche Eigenmittel hätte ich zur Finanzierung der Pflege zur Verfügung?
  • Wie groß wäre die Versorgungslücke?
  • Bin ich ausreichend durch eine private Pflegeversicherung abgesichert?

Im Pflegefall müssen nicht nur die Altersrente, sondern auch vorhandene Ersparnisse und Vermögenswerte zur Deckung der Versorgungslücke herangezogen werden. Dies kann im Pflegefall für die betroffenen Familien zu schmerzhaften finanziellen Einbußen führen. Insbesondere im Fall einer Langzeitpflege. Gleichzeitig drängt sich bei Paaren oft die Frage nach der künftigen finanziellen Situation des Ehe-/Lebenspartners auf.

Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer

Hat man ein gesichertes Einkommen, jedoch nur wenig Rücklagen oder Vermögen, dann ist eine Pflegezusatzversicherung in jedem Fall sinnvoll, denn diese kann Ihnen helfen die anfallenden Eigenanteile zu finanzieren. Kalkulieren Sie, wieviel Eigenmittel Sie im Pflegefall für die Pflegekosten selbst aufbringen könnten. Entsprechend können Sie die Höhe der Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung selbst festlegen.  

Handwerker

Beamte

Beamte sind in der Regel privat pflegepflichtversichert, da sie einen Beihilfeanspruch haben. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung der Beamten sind im Wesentlichen gleich mit denen für Gesetzlich Pflegepflichtversicherte, so dass diese im Pflegefall dieselbe Versorgungslücke haben. Diese entsteht aus den tatsächlich anfallenden Pflegekosten abzüglich den Grundversorgungsleistungen der Pflegpflichtversicherung.

Im Büro

Kinder und Jugendliche

Auch Kinder können infolge Krankheit oder Unfall pflegbedürftig werden. Kinder benötigen im Fall einer längerdauernden oder schlimmstenfalls lebenslangen Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Absicherung. Wichtig ist auch die Überlegung, dass Kinder keine eigenen Einkünfte haben und auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind. Für den Ernstfall ist eine private Pflegezusatzversicherung für Kinder daher eine sehr sinnvolle Absicherung. Gute Pflegezusatztarife für Kinder sind, je nach Leistung bereits ab fünf Euro pro Monat möglich.

Kinder auf dem Spielplatz

Jeder kann die Pflegelücke schließen

Möchte man sich und die Angehörigen vor der privaten Kostenbelastung im Pflegefall im Pflegefall schützen, so kann man dafür rechtzeitig die Weichen stellen. Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger bleibt der Beitrag für den Rest des Lebens. Dabei ist der monatliche Beitrag für private Pflegezusatzversicherungen oft viel geringer, als die meisten glauben. 

Eine vollständige Absicherung der Pflegelücke ist beispielsweise mit einer Zusatzversicherung möglich, welche die gesetzlichen Teilkaskoleistungen bei ambulanter Pflege verdoppelt und im Fall stationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 ein zusätzliches Pflegegeld von monatlich rund 2.100 Euro vorsieht. Oft genügt abhängig von den eigenen Einkünften auch ein geringeres Pflegemonatsgeld, um ausreichend für den Pflegefall vorzusorgen. Dabei gilt: Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen begonnen wird, desto geringer fällt der zu zahlende Beitrag aus.

Grundsätzlich sollte man also zunächst immer den individuellen Bedarf ermitteln und dazu eine fachkundige Beratung einholen.

Welche Pflegezusatzversicherungen gibt es?

Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten Pflegezusatzversicherungen mit jeweils unterschiedlichem Umfang und Beiträgen an. Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Pflegezusatzversicherungen, mit denen Sie die Versorgungslücke schließen können.

(siehe Menü Versicherungsratgeber - Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung)

Die Pflegetagegeld-Versicherung

Eine häufig gewählte Form für eine private Pflegezusatzversicherung ist das Pflegetagesgeld. Bei Vertragsabschluss legen Sie einen Tagessatz fest, der Ihnen im Pflegefall ausbezahlt wird und zur freien Verfügung steht.

Vorteilhaft an der Pflegetagegeld-Versicherung ist die Tatsache, dass man nicht vorweisen muss, für welche Pflegeleistung man das Geld verwendet. Es steht einem vollständig frei zur Verfügung. Eine Pflegetagegeld-Versicherung eignet sich damit z.B. sehr gut für die häusliche Pflege. Sie können das Geld frei verwenden, also damit sowohl pflegende Angehörige, eine ambulante Pflegekraft oder ein Pflegeheim bezahlen. Die Flexibilität der Pflegetagegeldversicherung ist ein großer Pluspunkt. Man hat im Pflegefall keinen bürokratischen Aufwand und bekommt das Pflegegeld einfach auf das Konto zur freien Verfügung überwiesen.

Die Pflegekostenversicherung

Diese ist eine gute Option als private Zusatzversicherung, wenn eine Pflege durch Angehörige nicht möglich ist, man für die Pflege zu Hause also z.B. eine ambulante Pflegekraft benötigt oder in ein Pflegeheim geht. Die Pflegekostenversicherung beteiligt sich anteilig bis zu einer vereinbarten Höchstsumme an den tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Eine Erstattung erfolgt immer gegen Nachweis der Kosten. Je höher man die Summenbegrenzung seiner Pflegeversicherung beim Abschluss legt, umso höher sind die Beträge für Pflegeleistungen die einem zurückerstattet werden.

Ein Vorteil der Pflegekostenversicherung ist, dass die Leistungen der Versicherung direkt an die Kosten der Pflege gekoppelt sind. Daher ist die Inflation quasi mit einkalkuliert. Zu beachten ist der hohe bürokratische Aufwand, da man Belege und Rechnungen zur Kostenerstattung sammeln muss. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Pflegekostenzusatzversicherung in der Regel nur bei Heimunterbringung und professioneller ambulanter Pflege zum Tragen kommt. Für die Bezahlung von pflegenden Angehörigen ist die Pflegekostenzusatzversicherung nicht gedacht.

(siehe Menü Versicherungsratgeber - Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung).

Pflege-Bahr: Geförderte Pflegezusatzversicherung

Der Pflege-Bahr ist eine geförderte Pflegetagegeld-Versicherung, die staatlich mit 60 Euro/Jahr bezuschusst wird. Bei einem Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro/Monat gibt es die monatliche Zulage von 5 Euro. Der Pflege-Bahr ist eine gute Möglichkeit, mit relativ wenig Geld etwas gegen die drohende Finanzierungslücke zu tun. Jeder Erwachsene ab 18 Jahren kann den Pflege-Bahr bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl abschließen, wenn er nicht bereits Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhält oder in der Vergangenheit erhalten hat.

Der Gesetzgeber verpflichtet die Anbieter von Pflege-Bahr-Tarifen im Pflegefall pro Pflegegrad einen Mindestbetrag auszuzahlen. Ab dem Pflegegrad 5 erhalten Versicherte den vollen Satz, der mindestens 600 Euro Pflegemonatsgeld beträgt. Die Beträge landen monatlich als Gesamtsumme auf dem Konto des Versicherten.

(siehe Menü Versicherungsratgeber - Pflege Bahr). 

Die Pflege-Rentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung, die ähnlich wie eine Lebensversicherung funktioniert. Monatlich werden vereinbarte Beträge vom Versicherungsnehmer bezahlt. Im Fall der Pflegebedürftigkeit zahlt die Versicherung der pflegebedürftigen Person eine lebenslange monatliche Pflegerente. Grundsätzlich können Sie bei Pflegerentenversicherungen vieles nach Ihren Wünschen vereinbaren: Die Beitrags- und Rentenhöhe, mögliche Anpassungen an die Inflation, die Bedingungen bei Kündigung der Versicherung, eine vereinbarte Auszahlung auch ohne Pflegebedürftigkeit und einiges mehr.

Welche Pflegeversicherung für Sie geeignet sein könnte, können Sie unseren Beschreibungen der Tarife der verschiedenen Versicherungsgesellschaften entnehmen.

(siehe Menü Versicherungsratgeber - Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung).

Fazit: Denken Sie rechtzeitig an die Pflegevorsorge

Das Risiko, pflegebedürftig zu werden steigt stark mit dem Alter. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres steigt bereits die Pflegequote, d.h. der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung in der gleichen Altersgruppe, deutlich an.

  • Im  Alter zwischen 60 und 80 Jahren beträgt das Risiko der Pflegebedürftigkeit bereits, mit dem Alter ansteigend, 3 % bis über 13 %.
  • Bei Personen über 80 Jahren beträgt das Risiko über 26 %.
  • Dabei steigt das Risiko innerhalb der Altersgruppe der über 80-jährigen Personen nochmals deutlich an, von 26 % bei den 80- bis 85-Jährigen auf über 47 % bei den über 85-Jährigen

(Siebter Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, April 2021, S. 16; geschlechtsbezogene Angaben gemittelt).

Statistisch gesehen gibt es also viele Menschen in der Bevölkerung, die früher oder später nicht mehr in der Lage sein werden das alltägliche Leben selbstständig führen zu können und zum Pflegefall werden. Allein diese Tatsache ist Grund genug, sich zeitig Gedanken über den Abschluss einer zusätzlichen, auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmte, Pflegeversicherung zu machen.

Wir vom Team Test Pflegeversicherung können Ihnen den Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung damit dringend ans Herz legen.

Welche Pflegeversicherung für Sie geeignet sein könnte, können Sie unseren Beschreibungen der Tarife der verschiedenen Versicherungsgesellschaften und unserem Online-Tarifrechner entnehmen. Gerne stehen Ihnen unsere Experten für einen detaillierten Vergleich von Pflegezusatzversicherungen, ein individuelles Angebot sowie eine persönliche Beratung zur Verfügung.