Der Pflege Bahr
Da die Pflegepflichtversicherung nur eine Grundversorgung darstellt, wird seit langem vom Gesetzgeber eine ergänzende Pflegevorsorge empfohlen. Bereits seit Januar 2013 gibt es für jeden Pflegepflichtversicherten ab dem 18. Lebensjahr die Möglichkeit, mit einer Pflege-Versicherung staatlich gefördert für den Pflegefall vorzusorgen. Man erhält eine Zulage von 5 Euro im Monat, wenn man mindestens 10 Euro pro Monat in eine geförderte Pflegezusatzversicherung einbezahlt. Damit der Vertrag zulagenberechtigt ist, müssen einige gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen erfüllt sein.
Wir zeigen nachfolgend auf, welche Vorgaben für eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung gelten und auf welche Aspekte man beim Abschluss achten sollte.
Was genau ist eine Pflege-Bahr Versicherung?
Die Pflege-Bahr-Versicherung wurde zum 1. Januar 2013 als staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung eingeführt. Sie wurde benannt nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr von der FDP, der diese Gesetzesinitiative einbrachte.
Mit Einführung der fünf Pflegegrade zum 1. Januar 2017 wurde zugleich gesetzlich neu geregelt, dass für staatlich geförderte Pflegezusatztarife ab diesem Zeitpunkt Leistungen in sämtlichen fünf Pflegegraden vorzusehen sind. Für den Pflegegrad 5 muss mindestens ein Pflegemonatsgeld von 600 Euro geleistet werden. Für Versicherte mit einer staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung bedeutete dies, dass die Versicherungsbedingungen von bereits bestehenden Verträgen zum 1. Januar 2017 entsprechend angepasst worden sind.
Das zentrale Anliegen für die staatliche Förderung der Pflegevorsorge ist die Stärkung der Eigenverantwortung. Zielsetzung ist, den Abschluss privater Pflegezusatzversicherungen voranzutreiben, um die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung mit den Zusatzleistungen der geförderten Pflegezusatzversicherungen aufzustocken. Denn der Anteil der älteren Menschen in der Gesellschaft nimmt stetig zu und damit auch die Anzahl der Pflegebedürftigen, die Leistungen von der Pflegepflichtversicherung in Anspruch nehmen. Da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung die damit einhergehenden Pflegekosten schon bald nicht mehr tragen kann, sind zusätzliche Geldquellen nötig.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ist der Abschluss einer Pflege-Bahr Pflegezusatzversicherung freiwillig. Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Menschen können die staatliche Förderung nutzen, um privat für Ihre Pflege vorzusorgen.
Beantragt wird die staatliche Förderung in Verbindung mit dem Abschluss einer privaten Pflege-Bahr Pflegezusatzversicherung.
Die staatliche Zulagenförderung von 5 Euro pro Monat (60 Euro im Jahr) fließt automatisch in den Vertrag ein, insofern dieser die Fördervoraussetzungen erfüllt. Die Versicherungsgesellschaft bekommt dann zusätzlich zu den Beiträgen des Versicherten vom Staat die staatliche Förderung überwiesen – diese wird dem Versicherten in seinem geförderten Versicherungsvertrag gutgeschrieben und stockt damit seinen Eigenbeitrag um 60 Euro im Jahr auf.
Pflege-Bahr Tarife müssen mindestens folgende Vertragsmerkmale erfüllen:
Bei einer Pflege-Bahr Versicherung handelt es sich immer um eine ergänzende Pflegetagegeldversicherung (bzw. Pflegemonatsgeld-Versicherung). Das bedeutet, tritt der Leistungsfall ein, weil man pflegebedürftig wird und ein Pflegegrad zuerkannt wird, dann erhält man zusätzlich zu den Leistungen der Pflegepflichtversicherung einen vereinbarten festen Geldbetrag aus der Pflege-Bahr Versicherung.
Die Geldbeträge erhält man monatlich als Gesamtsumme auf das Konto ausbezahlt.
Nachfolgend sehen Sie, welche vertraglichen Voraussetzungen die Pflege-Bahr-Versicherung laut Gesetzgeber erfüllen muss, damit in den Vertrag die staatliche Förderung einfließen kann.
Kontrahierungszwang
Das bedeutet, die Versicherer müssen allen erwachsenen Antragstellenden, die in der gesetzlichen (das heißt in der sozialen oder privaten) Pflegeversicherung versichert sind und noch keine Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen haben, einen Versicherungsvertrag anbieten.
Mindestbeitrag des Versicherungsnehmers
Der Eigenbeitrag des Versicherungsnehmers muss bei mindestens zehn Euro pro Monat liegen (120 Euro pro Jahr). Erst dann kann die staatliche Förderung von 5 Euro pro Monat (60 Euro im Jahr) in Anspruch genommen werden. Jährlich müssen also mindestens 180 EUR in die Pflege-Zusatzversicherung eingezahlt werden.
Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig
Bei einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung gibt es keine Gesundheitsfragen. Versicherer dürfen Antragssteller beim Pflege-Bahr nicht wegen Vorerkrankungen ablehnen oder Risikozuschläge erheben.
Die Kalkulation des Versicherungsbeitrags richtet sich ausschließlich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungsumfang.
Die Mindestleistungen des Pflege-Bahrs
Die Versicherungsleistungen sind Geldleistungen (Pflegemonatsgeld oder Pflegetagegeld), die in jedem Pflegegrad ausgezahlt werden. Es müssen für jeden Pflegegrad Mindestleistungen vorgesehen sein, bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro im Monat. Nur wenn mindestens die nachfolgenden Beträge ausgezahlt werden, ist der Pflege-Bahr-Tarif förderfähig:
Pflegegrad
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Pflegegrad 1
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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 3
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Pflegegrad 4
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Pflegegrad 5
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Mindesterstattungssatz des Pflege-Bahr Tarifs in % der in Pflegegrad 5 vorgesehen Geldleistung
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10%
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20 %
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30 %
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40 %
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100 %
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Mindestleistung Euro /Monat
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60
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120
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180
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240
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600
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Die Maximalleistungen beim Pflege-Bahr
Die Höhe der Leistungen des Pflege Bahrs darf bei Versicherungsabschluss nicht höher sein als die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im jeweiligen Pflegegrad.
Wann leistet die Pflege-Bahr-Versicherung?
Beim Pflegefall müssen sich die Versicherungen an die Feststellungen der zuständigen Pflegekasse zu den Pflegegraden halten. D.h. sobald die Pflegepflichtversicherung beim Pflegefall einen Pflegegrad feststellt und Leistungen erbringt, müssen auch die Zahlungen des Pflege Bahrs einsetzen.
Nach Vertragsabschluss darf die Wartezeit bis zur Leistung beim Pflegefall nicht länger als fünf Jahre betragen. Die Wartezeit ist in den Tarifbedingungen festgelegt.
Ruhendstellen des Vertrages
Kann man die Beiträge aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr bezahlen, so gibt es bei nachgewiesener finanzieller Hilfebedürftigkeit (z.B. Bezug von Sozialleistungen), die Möglichkeit, den Vertrag bis zu drei Jahre beitragsfrei ruhen zu lassen oder binnen einer Frist von drei Monaten vorzeitig zu kündigen. Zu beachten ist: Ruht die Pflegezusatzversicherung, dann besteht in dieser Zeit kein Versicherungsschutz.
Seitens des Versicherers besteht kein ordentliches Kündigungsrecht.
Gesetzliche Regelung zu Abschluss- und Verwaltungskosten
Die Abschluss- und Verwaltungskosten von staatlich geförderten Pflegezusatztarifen dürfen die gesetzlich vorgegebenen Grenzen nicht überschreiten. Die Abschlusskosten des Versicherers dürfen maximal 2 Monatsbeiträge ausmachen. Die laufenden Verwaltungskosten dürfen höchstens 10 Prozent der monatlichen Prämie (Brutto) ausmachen.
Hinweis: Die genannten Fördervoraussetzungen, sind für Interessierte nachzulesen im Sozialgesetzbuch in § 126 SGB XI (Zulagenberechtigte) und § 127 SGB XI (Pflegevorsorgezulage, Fördervoraussetzungen): https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/127.html
Wer kann eine Pflege Bahr Versicherung abschließen?
Um eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung beantragen zu können, gelten die folgenden gesetzlichen Regelungen:
Zulagenberechtigte Personen
- Alle Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Mitglied der gesetzlichen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung sind, können eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung beantragen (siehe Sozialgesetzbuch § 126 SGB XI Zulagenberechtigte).
- Der Mindesteigenbeitrag des/der Versicherungsnehmers/in muss bei zehn Euro pro Monat liegen (120 Euro pro Jahr).
Wer kann keinen Pflege-Bahr abschließen?
Personen, die vor Abschluss der Pflege-Bahr Pflegezusatzversicherung bereits als Pflegebedürftige Leistungen der gesetzlichen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung beziehen oder bezogen haben, können keine geförderte Pflegeversicherung mehr abschließen.
Das heißt der tatsächliche Bezug von Leistungen der Pflegepflichtversicherung ist entscheidend für die Abgrenzung. Personen, die lediglich Leistungen beantragt haben, sind noch zugangsberechtigt für den Pflege Bahr.
Gibt es auch eine Förderung, wenn man in das Ausland umzieht?
Bei einem Umzug ins europäische Ausland kann der Pflege-Bahr Vertrag samt Förderung aufrecht erhalten werden, solange man in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung versichert bleibt.
Wie erhält man die staatliche Förderung?
Wer einen Pflege-Bahr Vertrag abschließt, beantragt mit dem Antrag gleichzeitig formal die staatliche Förderung. Pro Person kann nur ein Vertrag gefördert werden. Dabei erhalten die Versicherungsnehmenden den Zuschuss von 60 Euro pro Jahr automatisch. Sie müssen also keinen gesonderten Antrag stellen.
Das Versicherungsunternehmen, bei dem man den Antrag gestellt hat, sorgt dafür, dass die staatliche Zulage in den Vertrag mit einfließt. Auf Antrag des Versicherungsunternehmens wird die staatliche Förderung für das zurückliegende Beitragsjahr durch eine zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgezahlt und dem förderfähigen Vertrag gutgeschrieben. Man muss sich als Versicherungsnehmer um keinerlei Formalitäten kümmern.
Damit der staatliche Zuschuss sofort monatlich in den Vertrag einfließt, gehen die Versicherungsunternehmen über das Jahr hinweg in Vorleistung, damit der staatliche Zuschuss sofort monatlich in den Vertrag einfließt. Die Zulagenstelle wiederum überweist am Ende des Kalenderjahres den Sammelbetrag von 60 Euro an das Versicherungsunternehmen auf den Pflege-Bahr Vertrag. So kann das Zulagenverfahren bürokratiearm durchgeführt werden.
Für wen ist der Pflege-Bahr sinnvoll?
Der Gesetzgeber reguliert die Versicherer sehr weitgehend in der vertraglichen Ausgestaltung der Pflege Bahr Tarife. Im Unterschied zu anderen privaten Pflegezusatzversicherungen, muss man als Versicherungsnehmer kaum Voraussetzungen erfüllen, um die geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen zu können.
Im Hinblick auf eine Pflegevorsorge mit einer Pflege-Bahr Pflegezusatzversicherung gibt es einige Aspekte hervorzuheben:
Keine Gesundheitsprüfung – Vor- und Nachteile
Da die Versicherer beim Pflege-Bahr keine Gesundheitsprüfung verlangen dürfen, sind Pflege-Bahr Verträge für ältere oder bereits erkrankte Menschen oft die einzige Möglichkeit, noch eine Pflegezusatzversicherung abschließen zu können.
Die Kehrseite: Da in diesen Tarifen aufgrund der fehlenden Gesundheitsprüfung mehr Menschen mit Vorerkrankungen und höherem Pflegerisiko zusammenkommen, werden diese voraussichtlich mehr Leistungsfälle haben. Der Anspruch allen - auch Kranken oder Personen mit hohem Pflegerisiko - einen Pflege-Bahr-Tarif zu ermöglichen, macht diese Absicherung daher teurer als vergleichsweise ungeförderte Pflegezusatzversicherungen.
Ein Preis-/Leistungsvergleich ist immer empfehlenswert
Vergleicht man Pflege-Bahr Tarife mit ungeförderten Pflegezusatz-Tarifen, so stellt man fest, dass Versicherer aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer Gesundheitsprüfung oft eine Art Sicherheitspuffer in ihre Pflege-Bahr-Tarife mit einkalkulieren. Wir empfehlen daher, vor Vertragsabschluss einen Versicherungsvergleich zu machen und dabei auch Pflegezusatz-Tarife ohne Förderung in den Vergleich mit einzubeziehen. Für gesunde Menschen können sich ungeförderte, private Pflegezusatzversicherungen mit Angaben zum Gesundheitszustand besser eignen.
Pflege-Bahr – eine ergänzende Grundabsicherung
Eine Pflege Bahr-Versicherung gilt als ergänzende Mindestabsicherung im Pflegefall. Denn Pflege-Bahr Tarife reichen mit ihren Leistungen nicht aus, um die Pflegelücke der Pflegepflichtversicherung gänzlich zu schließen.
Kostenbeispiel: Im Pflegeheim zahlt man im Bundesdurchschnitt einen Eigenanteil von rund 2.400 Euro im Monat. Aus einer Pflege-Bahr Zusatzversicherung erhält man als zusätzliche Maximalleistung 600 Euro pro Monat ausbezahlt.
In den niedrigeren Pflegegraden sind die Leistungen um einiges geringer. Im Pflegegrad 2 zum Beispiel, der mit 40,8 % am häufigsten vergeben wird (Quelle: Statistisches Bundesamt www.destatis.de) sind die Pflege-Bahr Leistungen mit 120 Euro/Monat nur ein Taschengeld, das die Kosten nicht decken kann. Denn auch bei ambulanter Pflege in niedrigen Pflegegraden haben Pflegebedürftige oft schon sehr viele Zahlungen zu leisten: Zum Beispiel für Fahrten zum Arzt, für Essenslieferungen, für Medikamente oder Heilmittel, für Hilfen im Haushalt oder für Nachbarschaftshilfen als finanzielle Anerkennung.
Argumentiert wird von Befürwortern, dass die staatlich geförderten Pflege-Bahr Tarife gar nicht darauf ausgerichtet seien, die Pflegelücke der Pflegepflichtversicherung voll zu schließen. Vielmehr wolle der Staat damit vor allem Einkommensschwache bei der privaten Pflegevorsorge unterstützen.
Pflege-Bahr Kombi-Tarife zum Aufstocken der Leistungen
Um die Versorgungslücke besser zu schließen und die Pflegevorsorge aufzustocken, empfiehlt sich manchmal die Möglichkeit, einen Pflege-Bahr Tarif als Grundbaustein mit einer zusätzlichen, ungeförderten Pflegezusatzversicherung zu kombinieren.
Dies ist eine Option für alle, die eine staatliche Förderung und zugleich bessere Leistungen für die Pflegevorsorge wollen. Die Möglichkeit von Kombi-Tarifen bieten übrigens viele Versicherungsunternehmen an.
Beachten Sie dabei: Es darf zwar für die Pflege-Bahr-Versicherung keine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden, für die kombinierte, ungeförderte Pflegezusatzversicherung ist jedoch meist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Bei einigen Anbietern entfällt bei der Kombination des Pflege-Bahrs mit einer weiteren privat abgeschlossenen Pflegezusatzversicherung sogar die Wartezeit.
Dynamikoption im Pflege-Bahr
Möglich und oft auch sinnvoll ist es, einen Pflege-Bahr Vertrag mit dynamisierten Leistungen abzuschließen, um die steigenden Kosten in der Pflege auszugleichen.
Beim Pflege-Bahr erlaubt der Gesetzgeber eine dynamische Erhöhung in Höhe der allgemeinen Inflationsrate. Je jünger Sie beim Abschluss sind, umso sinnvoller ist es, eine Dynamikvereinbarung in den Vertrag mit aufzunehmen. Denn je länger der Vertrag läuft, desto mehr macht sich auch eine Inflation bemerkbar.
Wartezeiten von Pflege-Bahr-Tarifen
Der Gesetzgeber schreibt den Versicherungsgesellschaften bei den Pflege-Bahr Tarifen eine maximale Wartezeit von 5 Jahren vor. Die Anbieter nutzen meistens auch diese vom Gesetzgeber vorgesehene 5-Jahres-Wartezeit. Das gilt als Nachteil, weil es konkret bedeutet, dass man als Versicherungsnehmer/in im Pflegefall erst 5 Jahre nach Vertragsbeginn erstmalig Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beziehen kann. Zudem muss man die monatlichen Versicherungsbeiträge trotz Pflegebedürftigkeit weiter bezahlen.
Pflegezusatzversicherungen ohne Förderung verzichten dagegen oft sogar ganz auf eine Wartezeit.
Nur bei Unfällen verzichten die meisten Pflege Bahr Tarife auf die tariflich festgelegten Wartezeiten und zahlen die Ansprüche ab dem Unfallzeitpunkt aus.
Hinweis: Oftmals wird die Wartezeit mit einer Sperrfrist verwechselt. Die Wartezeit bedeutet, dass man nach dem Abschluss die tariflich vereinbarte Dauer abwarten muss, bis zum Bezug der ersten Leistung. Man kann also schon vorher pflegebedürftig sein und Leistungen anderer Pflegeversicherungen – wie z.B. Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung oder aus einer privaten Pflegezusatzversicherung – in Anspruch nehmen. In diesem Beispielsfall erhält man die zusätzlichen Pflegegelder aus der Pflege Bahr Versicherung dann erst nach dem Ablauf der Pflege-Bahr-Wartezeit.
Fazit
Beim Abschluss von staatlich geförderten Pflege-Bahr Versicherungen sind keine Angaben zum Gesundheitszustand notwendig. Gesundheitsfragen haben hier für die Versicherungen keine Funktion, da der Tarif eine freiwillige Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung darstellt, in der nach Vorgabe des Gesetzgebers sowieso alle Mitglieder aufgenommen werden müssen. Vorerkrankungen, drohende Pflegebedürftigkeit oder bestehende Demenz (ohne Bezug von Pflegeleistungen) stehen dem Abschluss nicht im Wege.
Deshalb ist der Pflege-Bahr besonders für Menschen attraktiv, die bereits Vorerkrankungen haben und deswegen keine andere Pflegezusatzversicherung mehr abschließen können.
Nicht selten haben z.B. auch Menschen ab ca. 50 Jahren bereits Vorerkrankungen, die den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung erheblich erschweren können.
Bestehen gar schwerere Krankheiten, wie z. B. Multiple Sklerose, Parkinson oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, dann hat man in der Regel keine Chancen bei regulären Tarifen. Mit dem Pflege-Bahr erhalten auch diese Menschen noch die Möglichkeit einer zusätzlichen Pflegevorsorge. Voraussetzung ist, dass sie noch keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung beziehen oder bezogen haben.
Für junge und gesunde Menschen ist der Pflege-Bahr als zusätzliche Absicherung anzusehen.
Denn die Leistungen von Pflege-Bahr Tarifen sind niedriger als bei anderen Pflegezusatzversicherungen, aber ein Mindestbetrag ist garantiert. Gesunde Menschen, die einen Pflege Bahr abschließen möchten, um die Förderung zu erhalten, sollten vor dem Abschluss vergleichen und in den Vergleich ungeförderte Tarife mit einbeziehen.
Hinweis: Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Pflege-Bahr Tarifs werden von einigen Versicherern Kombinations-Tarife zum Pflege-Bahr angeboten. Im Pflege Bahr wird dabei häufig von Aufbaumodulen gesprochen. Auf diese Weise kann, in Kombination mit einer Pflege-Bahr-Versicherung, der Abschluss von zusätzlichen Kombinations-Tarifen im Hinblick auf eine Gesundheitsprüfung leichter möglich sein. Bei einigen Anbietern entfällt bei der Kombination mit einer weiteren privat abgeschlossenen Pflegezusatzversicherung sogar die Wartezeit.
Was kostet eine Pflege-Bahr Pflegezusatzversicherung?
Ebenso wie bei anderen Pflegezusatzversicherungen, bestimmt das Eintrittsalter und der Leistungsumfang den Beitrag. D.h. je älter man beim Abschluss ist, umso höher ist der Beitrag, der zu bezahlen ist. Grundsätzlich gibt es zwar für den Abschluss eines Pflege-Bahr Tarifs rein formal kein Höchsteintrittsalter. Man sollte jedoch wissen, dass gerade ab dem 60. Lebensjahr die Monatsbeiträge aufgrund des statistisch ansteigenden Pflegerisikos ebenfalls stark ansteigen.
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Die Vorteile von Pflege Bahr Versicherungen: Sie sind für alle Personen abschließbar, unabhängig von Vorerkrankungen.
Wenn Sie also konkret nach einer Pflegezusatzversicherung suchen, die Sie trotz diverser Vorerkrankungen oder bereits beantragter Pflegeleistungen immer noch abschließen können, dann ist der Pflege-Bahr für Sie die richtige Option.
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