universa PT-Premium
Bedarfsgerechte Pflegeversicherung für alle Pflegegrade mit guten Zusatzleistungen
- Es können maximal 100 Euro Pflegetagegeld (d.h. 3.000 Euro/Monat) versichert werden.
- Identische Auszahlung bei ambulanter bzw. stationärer Pflege
- Sonderzahlung: 10facher Tagessatz bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit und danach alle zwei Jahre.
- Doppelte Leistung bei Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalles (bis Alter 65) oder für pflegebedürftige Mütter/Väter mit Kindern unter 18 Jahren,
- Keine Wartezeiten, europaweite Geltung, Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4 bzw. 5
universa PT-Premium Tarif-Information
Das Pflegetagegeld kann in ganzen Vielfachen von 5 EUR versichert werden. Es muss mindestens 15 EUR betragen. Das Pflegetagegeld wird unabhängig von der Höhe entstandener Pflegekosten und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag einer Pflegebedürftigkeit gezahlt.
Es besteht ein Anspruch auf doppeltes Pflegetagegeld bei folgenden Situationen:
1) Doppeltes Pflegetagegeld bei Pflegebedürftigkeit nach Unfällen: Tritt die Pflegebedürftigkeit in Folge eines nach Vertragsabschluss eintretenden Unfalls ein, wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt. Das doppelte Pflegetagegeld wird nur gezahlt, wenn und solange die versicherte Person das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
2) Doppeltes Pflegetagegeld, wenn Kinder unter 18 Jahren versorgt werden müssen: Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn und solange mindestens ein Kind unter 18 Jahren versorgt werden muss.
Als Kinder werden berücksichtigt:
- im ersten Grad mit der versicherten Person verwandte Kinder,
- angenommene (adoptierte) Kinder,
- Kinder des Ehegatten und
- Pflegekinder,
Voraussetzung für die genannten Kinder ist, dass diese mit der versicherten, pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ambulante Pflegeleistungen
Stationäre Pflegeleistungen
Tarifinformationen
Sonderzahlung in Höhe des 10fachen Pflegetagegeldes bei erstmaliger Feststellung der versicherten Pflegebedürftigkeit sowie kontinuierlich alle zwei Jahre, sofern noch die Pflegebedürftigkeit besteht, die versichert ist.
- Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
- Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Der Versicherer garantiert jeder im Tarif versicherten Person die Nachversicherung bzw. Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung der sozialen oder privaten Pflegeversicherung (Zieltarife), die in Reaktion auf in Kraft tretende Reformen der Leistungen in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung vom Versicherer eingeführt werden, zu Sonderkonditionen (u.a. ohne Gesundheitsprüfung). Voraussetzung ist, dass die Person im Zieltarif versicherungsfähig ist. Von dem Anrecht kann nur innerhalb von drei Monaten nach Einführung des jeweiligen Tarifes Gebrauch gemacht werden.
Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Diese Einstufung wird übernommen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
- Im Pflegefall ab Pflegegrad 4
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
Annahmerichtlinien
Die Gesundheitsfragen der Universa zum Antrag auf Pflegezusatzversicherung sind offen, d.h. es werden bei der Abfrage von Krankheiten und Beschwerden keine geschlossenen Fragen gestellt, wo nur bestimmte Krankheitsdiagnosen abgefragt werden. Beim Antrag muss man also alle Krankheiten angeben, die in die offene Frage hineinfallen.
Nachfolgend sehen Sie die Fragen der Universa zum Antrag auf Pflegezusatzversicherung:
1. Angaben zu Körpergröße und gewicht
2. Wurde in den letzten 3 Jahren – auch vorsorglich oder zu Untersuchungszwecken – die Hilfe von Ärzten, Heilpraktikern oder anderen Therapeuten, z. B. Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten, in Anspruch genommen?
3. Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren – auch nicht behandelte – Beschwerden, Krankheiten oder Anomalien?
4. War in den letzten 5 Jahren ein Krankenhaus-, Reha- oder Kuraufenthalt erforderlich?
5. Besteht oder bestand in den letzten 10 Jahren Pflegebedürftigkeit oder eine behördlich anerkannte Behinderung, z. B. Berufskrankheit, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Schwerbehinderung? Ggf. Bescheid beifügen.
6. Ist eine Behandlung, Untersuchung oder Operation – ambulant oder stationär – von Ärzten, Heilpraktikern oder anderen Therapeuten angeraten bzw. empfohlen worden? Bestehen Folgen von Krankheiten, Operationen oder Unfällen?
Wurde eine der Fragen mit „ja“ beantwortet, sind zu der betreffenden Frage nähere Angaben zu machen.
- Bezeichnung der Krankheit (Diagnose) bzw. Art der Beschwerden, Folgeerscheinungen, Art der Behandlung, Untersuchung oder Operation, bei Vorsorge-/Routineuntersuchungen Befund angeben.
- Falls behandlungs- und beschwerdefrei? Wenn ja seit wann?
- Name und Anschrift der Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Psychotherapeuten, anderen Therapeuten, Krankenhäuser, Sanatorien etc.
- Bei Frage 5 Falls ja: Beginn und Ende Behandlung / Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit, Erwerbsminderung etc.
Ja, ist möglich.
Fazit:
Die Pflegetagegeldversicherung der Universa Uni-PT-Premium punktet mit gut durchdachten Leistungen: Hervorzuheben ist u.a. dass das Pflegetagegeld identisch bezahlt wird, unabhängig davon ob man stationär oder ambulant gepflegt wird. Die Leistungshöhe ist in beiden Pflegearten gleich. Eine Sonderzahlung in Höhe des 10fachen Tagessatzes alle zwei Jahre, sowie hevorrragende Leistungen bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit sowie bei Pflegebedürftigkeit von Eltern minderjähriger Kinder runden das leistungsstarke Paket ab.
Fazit: Empfehlenswerter Versicherungsschutz besonders auch für jüngere Personen und Eltern minderjähriger Kinder.