OLGAflex (100%Ri)
Günstiger Startertarif für den preisgünstigen Einstieg in die Pflegevorsorge - ohne Bildung von Altersrückstellungen
- reduzierter Startbeitrag in den ersten Versicherungsjahren. Tarif ist abschließbar vom 21. bis 60. Lebensjahr.
- keine Wartezeiten, weltweite Geltung, Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 4.
- 100% bei vollstationärer Pflege ab Pflegegrad 2.
- Extrazahlungen: Einmalig bis zu 9.000 € in PG 4 oder 5. Unfallhilfe: Einmalig bis zu 31.500 € in PG 4 oder 5.
- 2. Chance: Alternative Pflegeeinstufung zur Gesetzlichen ist auf Wunsch möglich.
Ab Vollendung des 60. Lebensjahres wird der gesamte Tarif mit 100 % Bildung von Altersrückstellungen berechnet
OLGAflex (100%Ri) Tarif-Information
Der Tarif OLGAflex.Ri mit reduziertem Startbeitrag kann nur mit dem Eintrittsalter von 21 bis 60 Jahren abgeschlossen werden. Dieser Tarif, der beim Start noch keine Altersrückstellungen bildet, wird im Versicherungsverlauf planmäßig in den Tarif OLGAflex.AR umgestellt, welcher ab diesem Zeitpunkt Altersrückstellungen bildet.
Optionen:
- Man kann den Tarif - freiwillig oder planmäßig – zu 100 % in Tarifstufe OLGAflex.AR zur 100 % Bildung von Altersrückstellungen umstellen.
- Sofern nach Vollendung des 60. Lebensjahres noch Tagegeld in der Tarifstufe OLGAflex.Ri versichert ist, wird dieses zum 01.01. des Folgejahres in die Tarifstufe OLGAflex.AR umgestellt.
- Die Umstellung wird dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mitgeteilt. Die Umstellung gilt als vom Versicherungsnehmer/in angenommen, wenn er/sie ihr nicht innerhalb von 2 Monaten nach Wirksamwerden schriftlich widerspricht.
Ambulante Pflegeleistungen
Stationäre Pflegeleistungen
Tarifinformationen
- Extrazahlung: Einmalig 3-facher versicherter Tagessatz bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 bzw. 5
- Unfallhilfe: In den ersten 30 Tagen des Leistungsanspruchs anstatt der tariflichen Leistung das 4-fache des versicherten Tagessatzes. Für weitere 120 Tage des Leistungsanspruches das 2-fache des versicherten Tagessatzes.
- Hausnotruf
- 24-Stunden-Hotline
- Pflegebegleitung und Organisation
- Vermittlung eines Pflegeheimes
- Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
- Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Nein, eine Pflegegeld-Erhöhung ist ohne erneute Gesundheitsprüfung nicht möglich.
Pflegegrad-Einstufung entsprechend der Pflegepflichtversicherung.
Auf Antrag ist eine alternative Pflegeeinstufung zur gesetzlichen Begutachtung möglich. Voraussetzung hierfür ist das Gutachten der Pflegepflichtversicherung. Die alternative Pflegebegutachtung erfolgt nach der ADL Definition (Activities of Daily Living) bzw. bei eingeschränkter Alltagskompetenz (bedingt durch eine demenzielle Erkrankung) nach der Reisberg Skala. Der Leistungsanspruch ergibt sich nach der für Sie günstigeren Einstufung.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Ab Vollendung des 60. Lebensjahres wird der gesamte Tarif mit 100 % Bildung von Altersrückstellungen berechnet. Diese Umstellung wird dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vorher mitgeteilt. Die Umstellung gilt als vom Versicherungsnehmer angenommen, wenn er ihr nicht innerhalb von 2 Monaten nach Wirksamwerden schriftlich widerspricht.
- Im Pflegefall ab Pflegegrad 4
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
Annahmerichtlinien
Anmerkung: In den Antragsfragen der Halleschen werden klar definierte Krankheitsdiagnosen über einen Zeitraum von 5 Jahren abgefragt (geschlossene Gesundheitsfragen). Wir stufen die Fragestellungen als mittelschwer ein. Zusätzlich wird auch abgefragt, ob eine anerkannte Schwerbehinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 besteht.
Für die zu versichernde Person sind die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Frage:
Besteht Pflegebedürftigkeit, wurde ein Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades gestellt oder ist die Antragstellung beabsichtigt? Werden oder wurden Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung bezogen?
2. Frage:
Besteht eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von mindestens 50 %?
3. Frage:
Besteht oder bestand bei der zu versichernden Person in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Krankheiten oder Fehlbildungen?
- Erkrankungen des Gehirns oder des Zentralnervensystems: Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Chorea Huntington, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Demenz, Epilepsie, Hirnblutung, Hirntumor, Hirnschädigung, Hydrozephalus, infantile Zerebralparese, Lähmung, Multiple Sklerose (MS), Parkinson, Polyneuropathie, Schlaganfall, Spina bifida, Wachkoma
- Erkrankungen des Herzens oder der Gefäße: Aneurysma, Angina pectoris, arterielle Verschlusskrankheit, Arteriosklerose, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, koronare Herzkrankheit, medikamentös behandelter Bluthochdruck
- Erkrankungen der Nieren: Chronisches Nierenversagen, chronische Niereninsuffizienz, Harnstauungsniere, Zystennieren
- Erkrankungen der Lungen: Asthma bronchiale, chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Lungenemphysem, Schlafapnoe-Syndrom
- Erkrankungen der Verdauungsorgane oder Stoffwechselerkrankungen: Chronische Hepatitis, Colitis ulcerosa, Diabetes mellitus, Leberfibrose, Leberzirrhose, Morbus Crohn, Mukoviszidose, primär biliäre Zirrhose, Schrumpfleber, Zystenleber
- Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems: Armamputation, Beinamputation, Bechterew, Glasknochenkrankheit, Hüftarthrose, Marmorknochenkrankheit, Muskeldystrophie, Osteoporose, rheumatische Erkrankung
- Sonstige Erkrankungen: Bösartige Neubildung (Krebserkrankung), HIV-Infektion, psychische Erkrankung, Verhaltensstörungen (Verhaltensauffälligkeiten), Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit, Down-Syndrom, Sarkoidose
- Zusätzliche Frage für Kinder bis zum 7. Geburtstag: Kindliche Entwicklungsstörung (auch Entwicklungsverzögerung), eine kontroll- oder behandlungsbedürftige angeborene Fehlbildung oder Krankheit (auch ein Verdacht darauf); Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten wie Lese-, Rechtschreib- und/oder Rechenstörung zählen nicht dazu.
4. Frage:
Sind Sie werdende Mutter oder werdender Vater (auch bei beabsichtigter Adoption)?
Kein Höchstaufnahmealter
Nein, ist nicht möglich.
Fazit:
Fazit: Leistungsstarke Pflegevorsorge mit reduziertem Startbeitrag, die es auch Personen mit geringerem Budget ermöglicht, sofort eine gute Pflegevorsorge zu erhalten - bei voller Leistung ab dem 1. Tag! Highlights: Die pflegebedürftige Person erhält ab Pflegegrad 2 die volle 100 % Leistung des versicherten Pflegetagegeldes. Dazu kommen hohe Extrazahlungen sowie eine hohe Extra-Unfallhilfe in hohen Pflegegraden (Pflegegrad 4 oder 5). Zur Werterhaltung ist lebenslange Dynamisierung ohne Altersbegrenzung auch im Leistungsfall möglich. Auch bei zeitweisen finanziellen Engpässen (z. B. Eigenheimfinanzierung, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, …) ist im laufenden Vertrag die Beitragsreduktion möglich.