Münchener Verein Deutsche PrivatPflege Premium
Maximale Abdeckung bei einem Top Versicherer
- Leistungen in allen Pflegegraden – für die Pflege zuhause und stationär
- Inflationsschutz durch Dynamik, damit Ihr abgeschlossenes Pflegegeld in Zukunft seinen Wert behält
- Sofortiger, weltweiter Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn
- Kostenfreie Assistance-Leistungen: Pflege-Hotline, Hilfe bei der Beantragung von Pflegeleistungen, Vermittlung eines Vollzeit- Pflegeheimplatzes innerhalb 24 Stunden und vieles mehr.
- Optional hinzu versicherbare Beitragsbefreiung: Sie können mit einem Zusatzbaustein eine Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 oder 4 dazu buchen.
Ambulante Pflegeleistungen
Stationäre Pflegeleistungen
Tarifinformationen
Optional kann eine Einmalzahlung ab Pflegegrad 2 ergänzend durch einen weiteren Tarifbaustein hinzu versichert werden.
- Hausnotruf
- 24-Stunden-Hotline
- Pflegebegleitung und Organisation
- Vermittlung eines Pflegeheimes
- Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
- Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Zu Vertragsbeginn können Sie eine Option auf Höherversicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten einschließen.
- Die Option kann nur gemeinsam mit der erstmaligen Versicherung der Pflegetagegeldversicherung mit einem Pflegetagegeld von mindestens 20 Euro in Pflegegrad 5 abgeschlossen und aufrechterhalten werden.
- Sie können mit der vereinbarten Option auf Höherversicherung bis zum 71. Lebensjahr und solange noch keine Pflegebedürftigkeit besteht Ihren Pflegeversicherungsschutz bei bestimmten Ereignissen ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten erweitern.
- Die Option kann z.B. ausgeübt werden bei Ereignissen, wie z.B. bei Abschluss des Studiums oder der Ausbildung, Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung, erstmaligen Wegfall der Rentenversicherungspflicht (z.B. aufgrund Aufnahme einer Geschäftsführertätigkeit) oder bei Rentenbezug. Bei all diesen Ereignissen können Sie das versicherte Pflegetagegeld ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung um bis zu 20 Euro je Pflegegrad erhöhen oder ein Pflegetagegeld von jeweils bis zu 20 Euro für die Pflegegrade 2, 3 und/oder 4 dazu versichern.
Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Diese Einstufung wird übernommen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Annahmerichtlinien
Unsere Bewertung: Die Gesundheitsprüfung des Münchner Vereins ist im Vergleich eher einfach. Es müssen keine ausführlichen Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Als Antragsteller/in muss man mit dem Antrag vielmehr einen klar formulierten Leistungsausschluss akzeptieren:
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Leistungsanspruch besteht, wenn klar definierte, schwerwiegende Erkrankungen vorliegen bzw. innerhalb der letzten 3 Jahre vorgelegen haben oder einer der sonstigen genannten Sachverhalte zutrifft/zutraf (z.B. ein Grad der Behinderung von mehr als 50%).
Mit dem Verfahren hat man z.B. als Antragsteller/in auch dann die Möglichkeit, eine leistungsstarke Pflegeversicherung abzuschließen, wenn man z.B. an einem nicht insulinpflichtigem Diabetes Mellitus leidet. Diese Erkrankung wird ansonsten von vielen anderen Gesellschaften nicht versichert. Auch bestimmte andere Erkrankungen wie z.B. chronische entzündliche Magen-/Darmerkrankungen wie Morbus Crohn etc. werden im Ausschluss nicht genannt.
Hier die Auschlusserkärung des Münchener Vereins zum Abschluss der Pflegezusatzversicherung:
Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung
- bereits Pflegebedürftigkeit besteht oder bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurde,
- keine deutsche gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder Private Pflegepflichtversicherung) besteht,
- für die zu versichernde Person ein Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre von einem Versicherungsunternehmen abgelehnt wurde.
- bei der zu versichernden Person eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von über 50 besteht
- eine der folgenden Krankheiten in den letzten 5 Jahren ärztlich diagnostiziert oder behandelt oder eine weitere Abklärung zur Feststellung einer der folgenden Krankheiten angeraten wurde, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist:
Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems:
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), CreutzfeldJacob, Demenz, Epilepsie, Hydrozephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Parkinson-Krankheit, Schlaganfall, Querschnittslähmung
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:
Arterienaneurysma, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Koronarsklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit
Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen:
insulinpflichtiger Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose, Mukoviszidose, Niereninsuffizienz
Erkrankungen des Immunsystems:
HIV-Infektion, AIDS
Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems:
Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma,
Genetische Erkrankungen:
Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)
Sonstige Erkrankungen:
Adipositas ab Grad II (BMI (Body Mass Index) > 35), Autismus, chronische offene Wunden,
Pychische Erkrankungen:
Hinweise zu psychischen Erkrankungen: Ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und nicht länger als 2 Monate gedauert hat, (z.B. bei einer Behandlung durch Schulpsychologen z.B. wegen Verhaltensauffälligkeiten in der Schulzeit, Prüfungsstress etc.) Traumabewältigung (Scheidung, Verlust etc.). Unterstützungsmaßnahmen wie die psychologische Beratung während einer Rehamaßnahme, einer Anschlussheilbehandlung oder einer onkologischen Therapie sind sinnvoll und nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung anzusehen.
Suchterkrankung
(Alkohol, Drogen, Medikamente),
Vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern
(z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden)
Bösartige Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor:
wenn innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose bei Antragstellung bekannt ist und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
Ja, ist möglich.