HanseMerkur Pflege Schutz + (PGA+PGS+PZG)
Leistungsstärkste Tarifkombination der HanseMerkur Pflegeversicherung für alle Pflegegrade und Pflegearten
- maximal versicherbares Pflegegeld: Bis zu 4.000 Euro im Monat (133 Euro pro Tag)
- 100% Leistung bei vollstationärer Pflege ab Pflegegrad 2.
- keine Wartezeit, europaweiter Versicherungsschutz.
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3.
- Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
HanseMerkur Pflege Schutz + (PGA+PGS+PZG) Tarif-Information
Der Tarif PG der HanseMerkur besteht aus den Tarifstufen PGA (Pflegemonatsgeld ambulant) und PGS (Pflegemonatsgeld stationär). Diese können nur gemeinsam versichert werden.
- Ein isolierter Abschluss einer der beiden Tarifstufen ist nicht möglich. Endet die Versicherung in der Tarifstufe PGA bzw. der Tarifstufe PGS, so endet auch die Versicherung nach Tarifstufe PGS bzw. nach Tarifstufe PGA.
- Bei Neuabschluss wird in Tarifstufe PGA und in Tarifstufe PGS jeweils ein individueller Monatssatz für die Höhe des Pflegemonatsgeldes vereinbart. Dieser muss in beiden Tarifstufen während der gesamten Vertragsdauer jeweils mindestens 300 EUR betragen. Die Differenz der vereinbarten Monatssätze der Tarifstufen PGA und PGS darf während der gesamten Vertragsdauer nicht größer sein als 600 EUR (das Pflegemonatsgeld für die ambulante und für die stationäre Pflege kann übrigens auch gleich hoch versichert werden).
- Die Höhe des vereinbarten Monatssatzes wird bei der Tarifbezeichnung angegeben: Ist z. B. in der Tarifstufe PGA ein Monatssatz von 600 EUR vereinbart, so lautet die Tarifbezeichnung PGA/600. Ist in der Tarifstufe PGS ein Monatssatz von 1.000 EUR vereinbart, so lautet die Tarifbezeichnung PGS/1000.
Tarif PZG: Die Tarifstufe PZG kann nur in Verbindung mit dem Tarif PG als Ergänzungsversicherung abgeschlossen werden. Endet die Versicherung nach Tarif PG, so endet auch die Versicherung nach Tarifstufe PZG
Ambulante Pflegeleistungen
Stationäre Pflegeleistungen
Tarifinformationen
Anspruch auf Vorauszahlung: Sie haben die Möglichkeit ab Pflegegrad 2 eine Vorauszahlung in Pflegemonatsgeldleistungen in Anspruch zu nehmen (in Höhe des 6-fachen Pflegemonatsgeldes gemäß Tarifstufe PGA). Falls die Soforthilfe in Anspruch genommen wird, setzt die regelmäßige Zahlung der Pflegemonatsgelder erst dementsprechend später ein.
- Hausnotruf
- 24-Stunden-Hotline
- Pflegebegleitung und Organisation
- Vermittlung eines Pflegeheimes
- Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
- Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Versicherte Personen haben das Recht, bei ihrer Eheschließung oder der Geburt oder Adoption eines Kindes die versicherten Monatssätze der Tarifstufen PGA und PGS ohne Risikoprüfung innerhalb der tariflichen Höchstsätze jeweils um maximal 300 EUR zu erhöhen. Dieses Recht besteht einmalig auch bei Abschluss eines staatlich anerkannten Studiums oder einer entsprechenden Berufsausbildung. Eine Erhöhung ist allerdings nur dann zulässig, wenn die Differenz der versicherten Monatssätze in den Tarifstufen PGA und PGS nach der Erhöhung nicht größer als 600 EUR ist.
Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Diese Einstufung wird übernommen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
- Im Pflegefall ab Pflegegrad 3
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
Annahmerichtlinien
Anmerkung: Im Antrag der Hanse Merkur Pflegetagegeldversicherung werden Krankheitsdiagnosen über einen definierten Zeitraum von 3 Jahren abgefragt (offene Gesundheitsfragen). Wir stufen die Fragen als eher schwer ein. Der Grund: Zwar werden vereinfachte Gesundheitsfragen gestellt. Doch die Anforderungen an den Gesundheitszustand sind als vergleichsweise hoch anzusehen.
Die Antragsfragen:
A) Angaben zu Körpergröße und Gewicht
B) Gesundheitsfragen:
1. Gesundheitsfrage
Bestehen und/oder bestanden in den letzten 3 Jahren Beschwerden, Krankheiten, Anomalien (auch Implantate z.B. Brustimplantate) und/oder Unfallfolgen, (ggf. Kostenträger nennen) die nicht ärztlich und/oder von Angehörigen anderer Heilberufe (z. B. Zahnarzt, Heilpraktiker) behandelt wurden?
2. Gesundheitsfrage
Wurden in den letzten 3 Jahren Behandlungen/Untersuchungen von Ärzten und/oder Angehörigen anderer Heilberufe (z. B. Zahnarzt, Heilpraktiker) durchgeführt und/oder sonstige Gesundheitsstörungen/Anomalien festgestellt? (auch solche, die der Feststellung einer bestehenden oder abgelaufenen Virusinfektion (Hepatitis, HIV) dienen und/oder die zu einem anderen krankhaften Befund (z.B. Rheuma, Allergien, Asthma) führten)?
3. Gesundheitsfrage
Sind Behandlungen/Untersuchungen durch Ärzte und/oder von Angehörigen anderer Heilberufe (z. B. Zahnarzt, Heilpraktiker) für die Zukunft angeraten?
4. Gesundheitsfrage
Erfolgt derzeit oder erfolgte in der Vergangenheit ein regelmäßiger Konsum von Drogen, Medikamenten und/oder Alkohol?
5. Gesundheitsfrage
Wurden in den letzten 5 Jahren Behandlungen in Krankenhäusern, Kureinrichtungen und/oder von Psychotherapeuten/Psychologen durchgeführt?
6. Gesundheitsfrage
Sind Behandlungen in Krankenhäusern, Kureinrichtungen und/oder von Psychotherapeuten/Psychologen für die Zukunft angeraten?
7. Gesundheitsfrage
Bestehen und/oder bestanden behördlich anerkannte gesundheitliche Schäden?
Wenn eine der Fragen mit JA beantwortet wurde, dann benötigt die HanseMerkur die folgenden nähere Informationen zur angegebenen Frage:
- Welche Art von Beschwerden, Krankheiten, Anomalien, Unfallfolgen liegen/lagen vor bzw. welche Behandlungen und/oder Untersuchungen werden/wurden vorgenommen? Bitte geben Sie die genauen Diagnosen an und trennen Sie ggf. einzelne Diagnosen durch ein Komma).
- Bitte geben Sie für jede der vorstehend genannten Diagnosen den Zeitraum an, in dem die Behandlung/Untersuchung stattfand/stattfinden soll bzw. die Beschwerden, Krankheiten, Anomalien und/oder Unfallfolgen vorlagen. Bitte halten Sie dabei die Reihenfolge der oben genannten Diagnosen ein.
- Haben die Behandlungen bzw. Untersuchungen einen krankhaften Befund ergeben?
- Bestand aufgrund dieser Beschwerden, Krankheiten, Anomalien und/oder Unfallfolgen eine Arbeitsunfähigkeit? Wenn ja, bitte Diagnose und Zeitraum angeben.
- Bestehen Folgeerscheinungen aufgrund der Beschwerden, Krankheiten, Anomalien, Unfallfolgen? Wenn ja, welche?
- Wurden/Werden Arzneimittel verordnet bzw. eingenommen oder angewendet? Wenn ja, welche?
- Wurden Heil- und/oder Hilfsmittel verordnet bzw. genutzt? Wenn ja, welche?
- Bitte nennen Sie uns Namen, Anschrift, Telefonnummer Ihres Hausarztes, Zahnarztes bzw. behandelnder Fachärzte oder Heilpraktiker.
Kein Höchstaufnahmealter
Ja, ist möglich.
Fazit:
Leistungsstärkste Tarifkombination der HanseMerkur mit ergänzenden Sofortleistungen, Assistanceleistungen im Pflegefall und Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3 oder höhe.: Die Leistung ist an die Versorgungslücke der Pflegepflichtversicherung angepasst, die mit den höheren Pflegegraden wächst. In der stationären Pflege sichert man sich bereits ab Pflegegrad 2 100 % des versicherten Pflegetagegeldes. Fazit: Tarifkombination für höchste Ansprüche.