DeutschlandPflege Premium Flex

Deutsche Familienversicherung

Bedarfsgerechte Leistungen für die ambulante und die stationäre Pflege bei einem gutem Preisleistungsverhältnis.

  • maximal versicherbares Pflegetagegeld von 125 Euro (entspricht 3.750 Euro im Monat).
  • Keine Wartezeiten, weltweiter Versicherungsschutz
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 1
  • Dynamikoption: Möglichkeit, das versicherte Pflegegeld regelmäßig alle 3 Jahre um 5 % ohne erneute Gesundheitsfragen zu erhöhen.
  • Zusätzlich versicherbare Einmalleistungen und optionales Zusatzpaket für Serviceleistungen im Pflegefall

DeutschlandPflege Premium Flex Tarif-Information

Die Deutsche Familienversicherung (DFV) leistet im Tarif:

  • das vereinbarte Pflegemonatsgeld bei häuslicher Pflege oder stationärer Pflege,
  • eine vereinbarte Einmalleistung bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit,
  • eine vereinbarte Einmalleistung bei der erstmaligen und jeder weiteren Einstufung in einen höheren versicherten Pflegegrad.

Ambulante Pflegeleistungen

Pflegegrad 5
100 %
Pflegegrad 4
70 %
Pflegegrad 3
50 %
Pflegegrad 2
30 %
Pflegegrad 1
10 %

Stationäre Pflegeleistungen

Pflegegrad 5
100 %
Pflegegrad 4
100 %
Pflegegrad 3
100 %
Pflegegrad 2
50 %
Pflegegrad 1
10 %

Tarifinformationen

Wartezeiten
Keine Wartezeit
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Versicherbare zusätzlich Einmalleistungen:

  • Einmalleistung bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit bis Alter 64 Jahre: in vereinbarter Höhe, maximal 40.000 Euro
  • Einmalleistung bei der erstmaligen Einstufung und jeder weiteren Höherstufung in einen versicherten Pflegegrad in vereinbarter Höhe, maximal 4.000 Euro
Service- und Unterstützungsleistungen
  • Hausnotruf
  • 24-Stunden-Hotline
  • Pflegebegleitung und Organisation
  • Vermittlung eines Pflegeheimes
Laienpflege / Pflege durch Angehörige
Ja, die Pflege durch Laien ist mitversichert.
Bietet der Tarif Dynamikoptionen?
  • Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
  • Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Erhöhung Pflegegeld ohne Gesundheitsprüfung

Nachversicherungsgarantie: Sie haben die Möglichkeit, das versicherte Pflegegeld ohne Gesundheitsprüfung um bis zu 30 % zu erhöhen. Dies gilt einmalig innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsbeginn und bis zum 50. Lebensjahr oder innerhalb von 6 Monaten nach einem beruflich bedingten Umzug (in ein anderes Bundesland innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres) oder nach bestimmten Lebensereignissen. Dazu zählt u.a. Eheschließung, Scheidung oder Tod des Ehepartners bzw. eines Kindes. Die Nachversicherung kann maximal bis zur Verdopplung des erstmalig für den höchsten Pflegegrad vereinbarten Pflegemonatsgeldes in Anspruch genommen werden.

Die Nachversicherungsmöglichkeit endet bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

Weltweiter Versicherungsschutz
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Pflegegrad-Einstufung

Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Diese Einstufung wird übernommen.

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Stabile Beitragsentwicklung (Altersrückstellung)
Ja, der Tarif bildet Altersrückstellungen.
Beitragsfreistellung möglich
  • Im Pflegefall ab Pflegegrad 1
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
Mindestvertragslaufzeit
Keine Mindestvertragslaufzeit
Kündigungsfrist
Täglich kündbar

Annahmerichtlinien

Gesundheitsfragen

Anmerkung: Bei den Gesundheitsfragen der DFV handelt es sich um klar definierte Gesundheitsfragen zu Krankheitsdiagnosen und Umständen der zu versichernden Person über einen definierten Fragenzeitraum. Insgesamt ist die Fragestellung sehr umfangreich, wir bewerten die Fragestellung daher als mittelschwer.

1: Angaben zu Körpergröße und Gewicht

Anmerkung: Die Angaben dienen als Grundlage zur Beurteilung für die Gewichtsklassifikation (Body Mass Index (BMI). Für die Berechnung des BMI wird das Körpergewicht in ein Verhältnis zur Körpergröße gesetzt. Der BMI berechnet sich aus dem Quotienten aus Körpergewicht und Körpergröße zum Quadrat (kg/m2).

2. Gesundheitsfragen

A) Gefragt wird ob eine einer der nachfolgenden Punkte auf die zu versichernde Person zutrifft:

  • Besteht eine Behinderung mit einem Grad von 50 oder mehr?
  • Wurde für die zu versichernde Person jemals ein Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs-, Dienst-, Erwerbsunfähigkeit oder -minderung gestellt?
  • Hat die zu versichernde Person das Down-Syndrom (Trisomie 21)?
  • Besteht bei der zu versichernden Person eine geistige Behinderung?
  • Sind für die zu versichernde Person Operationen, Reha-Maßnahmen oder stationäre Behandlungen vorgesehen oder angeraten?
  • Sind für die zu versichernde Person Untersuchungen angeraten oder stehen Untersuchungsergebnisse aus?
  • Wird Hilfe benötigt bei den Verrichtungen des täglichen Lebens? (Hilfestellung bzw. Hilfsmittel beim An- und Ausziehen, Essen, Gehen oder Treppensteigen, also zum Beispiel mit Gehhilfen, Unterarmstützen, Treppenlift, Rollator oder Rollstuhl).
  • Ist die zu versichernde Person werdende Mutter oder werdender Vater oder ist eine Adoption beabsichtigt?

B)  Gefragt wird, ob bei der zu versichernden Person in den letzten 5 Jahren eine der nachfolgenden, aufgelisteten Erkrankungen oder deren Folgen bestand oder besteht:

  • Erkrankungen des Nerven- und Muskelsystems:
    Schädigungen oder Erkrankungen des Nervensystems (wie z.B. Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Chorea Huntington, Demenz, Epilepsie, Kinderlähmung, Lähmungen, Myopathie, Muskeldystrophie, neuromuskuläre Erkrankung, Neuropathie, Parkinson, Pick-Krankheit, Querschnittlähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schlafapnoe).
  • Erkrankungen der Psyche:
    ADS bzw. ADHS, Angst- oder Anpassungsstörung, Asperger-Syndrom, Autismus, Belastungsreaktion und -störung, Burn-Out, Depression, depressive Episode, Erschöpfungszustand, Essstörung, Hypochondrische Störung, Manie, Multiples Beschwerdesyndrom, Neurasthenie, Neurose, neurotische Störung, Persönlichkeitsstörung, Phobische Störung, Psychose, Rett-Syndrom, Schizophrenie, Somatisierungsstörung, Suchterkrankungen (wie z. B. Alkoholismus, Medikamenten-, Spiel- oder Drogensucht), Wahnhafte Störung, Zwangsstörung.
  • Erkrankungen des Gehirns:
    Schädigungen oder Erkrankungen des Gehirns (wie z. B. Aneurysma, Apallisches Syndrom, Creutzfeldt-Jakob, Gehirnblutung, Koma, Multiple Sklerose, Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall, Subarachnoidalblutung, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Erkrankungen, subdurale Hämatome).
  • Erkrankungen der Netzhaut oder des Sehnervs:
    Makuladegeneration, Netzhautablösung sowie Schädigung des Sehnervs.
  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder Stoffwechselerkrankungen:
    Aortenaneurysma, Aorteninsuffizienz, arterielle Verschlusskrankheit, Bypass, Arterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Gefäßstütze (Stent), Herzschrittmacher, Diabetes mellitus (Zucker), Sichelzellenanämie, Hämolytische Anämie.
  • Erkrankungen der inneren Organe oder HIV-Infektion: 
    Asthma bronchiale, Endometriose, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge oder Bronchien, HIV-Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organ- oder Gewebetransplantation, Sarkoidose, Lebererkrankungen, Hepatitis B oder C, Nierenerkrankungen, Nierenfunktionsstörungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn.
  • Erkrankungen der Knochen, der Gelenke, oder des Bewegungsapparates:
    Arm- oder Beinamputation, Fibromyalgie, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen.
  • Tumorerkrankungen: Gutartiger Tumor des Gehirns, bösartiger Tumor aller Art, Krebserkrankung des Blut- oder Lymphsystems?
Höchstaufnahmealter
75 Jahre
Nachversicherung von Kindern

Ja, ist möglich.

Fazit:

Paket für bedarfsgerechte Leistungen für die ambulante und die stationäre Pflege. Die Leistungen steigen mit zunehmendem Pflegegrad. Beitragsbefreiung bereits ab Pflegegrad 1. Gute Erweiterungsmöglichkeiten u.a. durch Versicherung zusätzlicher Einmalzahlungen bei jeder Ein- oder Höherstufung in einen Pflegegrad. Fazit: Insgesamt ein sehr durchdachtes Paket zur bedarfsgerechten Pflegevorsorge zum gutem Preis-/Leistungsverhältnis.