Barmenia MehrPflege Stationär
Leistungsstarker Tarif für die stationäre Pflege für alle Pflegegrade mit Optionsrechten zur Erweiterung für die ambulante Pflege
- Maximal versicherbarer Tagessatz: 100 Euro (entspricht 3.000 Euro/Monat).
- bereits ab Pflegegrad 2 Auszahlung von 100 % des versicherten Pflegegeldes
- Keine Wartezeiten. Weltweiter Versicherungsschutz. Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4.
- Dynamikoption zur Erhöhung des Pflegegeldes alle drei Jahre um 10 % bis zum vollendeten 71. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung - auch im Leistungsfall.
- Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 oder 5 Erhöhung des Pflegegeldes auf 150 % des vereinbarten Betrags
Barmenia MehrPflege Stationär Tarif-Information
Der Tarif zahlt bei stationärer Pflege das vereinbarte Pflege-Monatsgeld und erbringt zusätzlich andere tariflich vereinbarte Leistungen, wenn Sie als versicherte Person pflegebedürftig sind. Der Versicherer zahlt das Pflege-Monatsgeld ohne Kostennachweis zu Beginn eines jeden Monats der Pflegebedürftigkeit.
Hinweis Zusatzleistung: Bei einer stationären Pflege nach Pflegegrad 4 oder 5, die auf Grund eines Unfalls eingetreten ist, erhalten Sie das vereinbarte Pflege-Monatsgeld in Höhe von 150 %.
Versicherungshöchstgrenzen:
Höchstgrenze für Erwachsene: Das höchstmögliche Pflegemonatsgeld beim Abschluss beträgt 3.000 EUR. Höchstgrenze für Kinder (bis Alter 18 Jahre): Die Höchstgrenze für das versicherbare Pflege-Monatsgeld für Kinder wird auf max. 1.500 EUR pro Tarif begrenzt.
Ambulante Pflegeleistungen
Stationäre Pflegeleistungen
Tarifinformationen
Keine Einmalleistung
- Hausnotruf
- 24-Stunden-Hotline
- Pflegebegleitung und Organisation
- Vermittlung eines Pflegeheimes
- Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
- Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Sie können ab dem 21. Lebensjahr einmal im Kalenderjahr (frühestens nach 12 Monaten, insgesamt bis zu dreimal während der Vertragslaufzeit) eine Erhöhung des Pflege-Monatsgeldes um bis zu 25 % beantragen. Die Erhöhung ist ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit bis zum 60. Lebensjahr möglich (Nachversicherungsgarantie gilt nicht im Pflegefall).
Zusätzlich haben Sie das Recht (solange Sie noch keine 60 Jahre alt sind und noch nicht pflegebedürftig sind) ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit, zu bestimmten Optionszeitpunkten (nach drei, fünf oder sieben Versicherungsjahren) bzw. bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt Kind etc.) den Tarif Mehr Pflege Ambulant hinzuzunehmen oder in den Tarif Mehr Pflege Ambulant umzustellen.
Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Diese Einstufung wird übernommen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Der für Kinder bzw. Jugendliche zu zahlende Beitrag sieht keine Bildung einer Alterungsrückstellung vor, weil mit dem Aufbau der Alterungsrückstellung erst ab 21 Jahren begonnen wird.
- Im Pflegefall ab Pflegegrad 4
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
Annahmerichtlinien
Mittel
Bei den Antragsfragen der Barmenia handelt es sich um folgende Gesundheitsfragen:
1. Körpergröße und Körpergewicht:
2. Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Beschwerden oder Folgen von Krankheiten bzw. Verletzungen?
3. Besteht eine HIV-Infektion?
4. Werden regelmäßig Arzneimittel eingenommen?
5. Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine Pflegebedürftigkeit bzw. wurde ein Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades gestellt oder ist eine Antragstellung geplant oder angeraten?
6. Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine anerkannte Behinderung, Berufs-,Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein Antrag gestellt?
7. Sind Sie werdende Mutter oder werdender Vater (auch bei beabsichtigter Adoption)?
Wenn ja: Wann wird die Geburt erwartet? Bei Adoption: Wann ist der Adoptionstermin (Gerichtsbeschluss)? Bitte Datum/Termin eintragen.
8. Wurde in den letzten 10 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt oder angeraten?
9. Haben in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Beobachtungen oder Behandlungen in einem Krankenhaus oder Sanatorium stattgefunden?
10. Zusatzfrage für Kinder bis zum 12. Geburtstag: Bestehen oder bestanden kindliche Entwicklungsstörungen (auch Entwicklungsverzögerungen), eine kontroll- oder behandlungsbedürftige angeborene Fehlbildung oder Krankheit (auch ein Verdacht darauf)? Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten, wie Lese- und/oder Rechenstörung zählen nicht dazu.
Geben Sie bitte Einzelheiten zu den Fragen an, die mit „ja“ beantwortet sind.
Einzelheiten (z. B. Diagnosen, Beschwerden, Unfallfolgen, Arzneimittel und Dosierung, Untersuchungsergebnisse, ambulante Behandlungen (von – bis), stationäre Behandlungen (von – bis), ausgeheilt (ja, nein? wenn ja: seit wann?), Anzahl der AU-Tage, Name und Anschrift der behandelnden Ärzte, Heilpraktiker, Krankenhäuser usw.).
Kein Höchstaufnahmealter
Ja, ist möglich.
Fazit:
Die Leistungssätze des Tarifs sind an die großen Versorgungslücken in der stationären Pflege angepasst. Ein Leistungsplus ist auch, dass sich bei einer unfallbedingten stationären Pflege das vereinbarte Pflegemonatsgeld ab Pflegegrad 4 auf 150 % erhöht. Der Tarif Mehr Pflege Stationär kann einzeln oder in Kombination mit dem Tarif Mehr Pflege Ambulant vereinbart werden. Fazit: Sehr flexibler Tarif für die stationäre Pflege. Dadurch gute Möglichkeiten, günstig mit der Pflegevorsorge zu starten und diese später an den steigenden Bedarf anzupassen.