Axa Vario Komfort 2-5 Akut
Bedarfsgerechte Pflegetageldversicherung für die Pflegegrade 2-5 inklusive Service- und Unterstützungsleistungen
- Maximal versicherbarer Pflege-Tagessatz: 150 Euro. Identische Auszahlung unabhängig davon, ob ambulant oder stationär gepflegt wird.
- Möglichkeiten zur späteren Höherversicherung bis zum vollendeten 71. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung - auch im Leistungsfall
- Keine Wartezeiten. Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn. Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4.
- Service und Unterstützungsleistungen ab Pflegegrad 1 ohne Wartezeit.
- Zusätzliche Einmalzahlung von bis zu EUR 2.500 bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Ambulante Pflegeleistungen
Stationäre Pflegeleistungen
Tarifinformationen
Keine Einmalleistung
- Hausnotruf
- 24-Stunden-Hotline
- Pflegebegleitung und Organisation
- Vermittlung eines Pflegeheimes
- Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
- Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Solange man das 71. Lebensjahr noch nicht vollendet hat kann bei bestimmten Lebensereignissen ohne Gesundheitsprüfung das versicherte Pflegegeld erhöht oder weitere Pflegegrade nachversichert werden. Voraussetzung ist, dass kein Pflegefall oder Antrag auf Pflege vorliegt. Erhöhungsmöglichkeit um jeweils max. 500 Euro zu folgenden Anlässen: Beginn des 6. Versicherungsjahres, Abschluss der Berufsausbildung, beruflicher Statuswechsel (z.B. von/in Selbstständigkeit oder Beamten/innen-Laufbahn), Geburt eines Kindes, Beginn der Berufsausbildung eines Kindes oder Veränderung der Rahmenbedingungen der gesetzlichen Pflegeversicherung).
Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Diese Einstufung wird übernommen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
- Im Pflegefall ab Pflegegrad 4
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
Annahmerichtlinien
Mittel
Unsere Bewertung: Die Gesundheitsfragen der AXA zur Pflegzusatzversicherung sind offen, d.h. es werden bei der Abfrage von Krankheiten (3. Frage) keine geschlossenen Fragen gestellt, wo nur bestimmte Krankheitsdiagnosen abgefragt werden. Beim Antrag muss man also alle Krankheiten angeben, die in die offene Gesundheitsfrage (3. Frage) hineinfallen:
Bei der Antragsprüfung bewertet die AXA die Gesundheitsfragen individuell je nachdem wie ausgeprägt eine Erkrankung ist. Ist eine Krankheit nur leicht ausgeprägt, dann bekommt man unter Umständen trotzdem Versicherungsschutz ( z.B. leichter Bluthochdruck, leichte Arthrose etc.). Daher beurteilen wir die Fragestellung als mittelschwer.
Nachfolgend sehen Sie, welche Angaben bei der AXA zum Antrag auf Pflegeversicherung notwendig sind:
1. Angaben zu Körpergröße und -gewicht.
2. Frage:
Beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit, einer Erwerbsunfähigkeit, einer Invalidität oder einer Pflegebedürftigkeit oder wurden solche beantragt?
3. Frage:
Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, Behinderungen oder sonstige körperliche oder geistige Beeinträchtigungen – auch wenn sie derzeit nicht behandelt werden?
4. Frage:
Ist eine Behandlung – auch mit Arzneimitteln – oder eine Untersuchung angeraten oder beabsichtigt?
5. Frage:
Wurden in den letzten 5 Jahren Untersuchungen oder Tests hinsichtlich Demenz, geistiger Beeinträchtigungen oder psychischer Erkrankungen durchgeführt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
6. Frage:
Sind Sie werdendes Elternteil oder beabsichtigen Sie eine Adoption? Wenn ja, wann wird die Geburt laut Mutterpass erwartet oder wann ist der beabsichtigte Adoptionstermin? Hinweis: Im Falle einer anstehenden Geburt oder Adoption kann der Versicherungsbeginn frühestens zum 1. des Vormonats vor dem oben angegebenen Geburts-/ Adoptionsmonat sein (Geburts-/Adoptionsmonat – 1 Monat). Bitte beachten Sie: Eine Mitversicherung ab Geburt gemäß § 198 VVG ist nur möglich, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 3 Monate versichert gewesen ist.
Für Personen ab dem 66. Lebensjahr (Beginnjahr minus Geburtsjahr) ist mit der Antragstellung das Ärztliche Zeugnis für die Pflegeergänzungsversicherung einzureichen.
Anmerkung:
Wurde eine Gesundheitsfrage mit ja beantwortet, dann sind Detailangaben notwendig:
- Genaue Krankheitsbezeichnung, (Diagnose)/
- Art der Beschwerden
- Art und Menge von Medikamenten.
- Behandelt von – bis (Tag/Monat/Jahr)
- Wie oft ist die Erkrankung aufgetreten?
- Durchgeführte Behandlung/en (Therapie)
- Stehen Untersuchungsergebnisse aus bzw. welche Folgen bestehen?
- Behandlung abgeschlossen? Ja/nein
- Angabe zu Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen
Ja, ist möglich.
Fazit:
Das Leistungspaket AXA Vario Komfort 2-5 Akut ist eine empfehlenswerte Tarifkombination mit sehr gutem Preis-/Leistungsverhältnis bei identischen Leistungen für die ambulante und stationäre Pflege. Ab Pflegegrad 4 ist man von den Beitragszahlungen befreit. Zugleich sind umfassende Service-Leistungen versichert sowie die Kostenübernahme bis zu 2.500 Euro für bestimmte Dienstleistungen (z.B. Menüservice, Wohnungsreinigung, Wäscheservice, Begleitservice, Fahrdienste usw.). Fazit: Servicestarkes, preisgünstiges Komplettpaket für die Pflegegrade 2-5 mit bedarfsgerechten Leistungen