Allianz Best (PZTB03+PZTA03+PZTE03)
Leistungsstärkste Tarifkombination aus dem Hause der Allianz Versicherung.
- Versicherbares Pflegetagegeld von bis zu 150 Euro/Tag. 100 % Tagessatz sowohl in der stationären Pflege als auch in der ambulanten Pflege bereits ab Pflegegrad 2.
- Zusätzliche Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro bereits ab Pflegegrad 2.
- Weltweiter Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn – ohne Wartezeit.
- Starke Service- und Assistanceleistungen inklusive der Möglichkeit persönlicher Pflegeberatung.
- Dynamikoption: Das Pflegetagegeld kann - ohne Gesundheitsprüfung - alle drei Jahre bis zum 70. Geburtstag um 10 Prozent erhöht werden – auch im Leistungsfall.
Ambulante Pflegeleistungen
Stationäre Pflegeleistungen
Tarifinformationen
Leistung einer Einmalzahlung (ab einer Einstufung in Pflegegrad 2 oder höher ) in Höhe des hierfür von Ihnen versicherten Euro-Betrags. Es kann ein Betrag von bis zu 15.000 €, ab Einstufung in Pflegegrad 2 versichert werden.
- Hausnotruf
- 24-Stunden-Hotline
- Pflegebegleitung und Organisation
- Vermittlung eines Pflegeheimes
- Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
- Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Zusätzliche Erhöhungsmöglichkeit des Pflegegeldes bis zum 70. Lebensjahr: Anlässlich bestimmter Lebensereignisse (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kauf einer Immobilie, Scheidung, Tod des Ehepartners) können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung bis zum 70. Lebensjahr um bis zu 30 Prozent (maximal um 30 EUR) erhöhen. Jedes dieser persönlichen Ereignisse berechtigt für sich genommen zu einer Erhöhung des Tagessatzes. Sie können pro versicherte Person während der Vertragslaufzeit jedoch höchstens insgesamt zweimal wegen dieser Ereignisse eine Erhöhung des Tagessatzes verlangen.
Erhöhungsmöglichkeit der zusätzlich versicherten Einmalauszahlung bei oben genannten bestimmten Ereignissen: Insgesamt zweimal um jeweils bis zu 30 Prozent und höchstens 3.000 Euro.
Eine Erhöhung ausgeschlossen wenn man zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens bereits pflegebedürftig ist.
Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Diese Einstufung wird übernommen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
- Im Pflegefall ab Pflegegrad 5
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
Annahmerichtlinien
Bei den Gesundheitsfragen der Allianz handelt es sich um Fragen zu konkret aufgeführten Krankheitsdiagnosen (geschlossene Gesundheitsfragen) über einen Fragenzeitraum von a) 5 Jahren und b) 12 Monaten. Die Gesundheitsprüfung kann man als eher einfach bewerten: Es gibt relativ wenige Ablehnungsdiagnosen. Bei vielen Erkrankungen gibt es nur einen Rückfragezeitraum von 12 Monaten zum Beispiel auch für psychische Erkrankungen. Wenn Sie also z.B. vor einigen Jahren eine Psychotherapie hatten besteht ggf. die Möglichkeit hier versichert zu werden. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung definitiv nicht mehr besteht und der letzte Arztkontakt dazu länger als ein Jahr her ist.
Übrigens können unseres Wissens bei der Antragsprüfung der Allianz viele Erkrankungen individuell geprüft werden, wie z.B. Arthrose, verschiedene Herzerkrankungen oder Osteoporose usw.. Dabei kommt es u.a auf die Schwere bzw. Ausprägung der Erkrankung an. Die Allianz bewertet insgesamt das Gesamtrisiko, dabei spielt auch eine wichtige Rolle, wie viele Krankheitsdiagnosen insgesamt angegeben wurden.
Die Antragsfragen:
1. Körpergröße und -gewicht.
2. Besteht oder bestand bei Ihnen eine Dienstunfähigkeit/volle Erwerbsminderung/Pflegebedürftigkeit oder wurde diese beantragt? (Anmerkung: Nicht anzugeben ist eine teilweise Erwerbsminderung).
Oder brauchen Sie wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen Hilfe oder Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben (z.B. Medikamentengabe)?
Anschließend werden Gesundheitsfragen zu den nachfolgenden aufgelisteten Krankheiten gestellt. Dabei gelten zwei unterschiedliche Abfragezeiträume:
Fragen zu Krankheiten in den vergangenen 5 Jahren
Anzugeben ist, ob in den letzten 5 Jahren eine der folgenden aufgelisteten Krankheiten bestand:
Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, ALS (amyotrophische Lateralsklerose), Alzheimer, Amputation, Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Bluter (Hämophilie), Chorea Huntington, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Demenz, Diabetes, Dialyse, Down-Syndrom (Trisomie 21), Hepatitis B/C, Herzinfarkt, Hirnblutung, Hirnfunktionsstörung, HIV-Infektion, Immundefekt, Krebs, Lähmungen mit Bewegungseinschränkungen, Multiple Sklerose (MS), Muskeldystrophie, Myasthenia gravis (d.h. Autoimmunkrankheit, bei der die Kommunikation zwischen Nerven und Muskeln blockiert wird), Organtransplantation, Parkinson, Polyneuropathie, Rheuma, Rückenmarkschäden, Schizophrenie, Schlaganfall, Wachkoma
Fragen zu Krankheiten in den vergangenen 12 Monaten
Über einen Zeitraum von 12 Monaten ist anzugeben, ob eine der folgenden aufgelisteten Erkrankungen bestand. Anzugeben ist dabei auch, ob Sie ggf. wegen einer dieser Krankheiten in Kontrolle/Nachsorge oder Behandlung waren (also z.B. Medikamente genommen haben). Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund brauchen nicht angegeben werden.
Arterienverkalkung (Arteriosklerose), Arthritis, Arthrose, Autismus, Bauchspeicheldrüsenerkrankung (akut? chronisch? gelegentlich?), Bluthochdruck, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), chronisch offene Wunde (Dekubitus), chronische/degenerative Wirbelsäulenerkrankungen, Epilepsie, Fibromyalgie, Gehirnhautentzündung (Enzephalitis), Gelenkersatz (TEP d.h. Totalendoprothese), Gerinnungsstörung, Gicht, Herzfehler, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörung, Herzschrittmacher, Koronare Herzerkrankung, Krebs, Leberzirrhose, Mukoviszidose (zystische Fibrose), Nierenfunktionsstörung, Osteoporose, psychische Erkrankungen, Schlafapnoe-Syndrom, Wasserkopf.
Bei Antragsstellern/innen über 60 Jahre
Anzugeben ist, ob Sie regelmäßig mehr als 2 Medikamente einnehmen und/oder ob bei Ihnen mehr als 2 chronische Erkrankungen bestehen (nicht zusätzlich anzugeben sind dabei ggf. bereits genannte Erkrankungen aus Frage 2 und 3)
Ja, ist möglich.
Fazit:
Dies ist die leistungsstärkste Tarifkombination aus dem Hause Allianz, die eine herausragende Absicherungsmöglichkeit im Pflegefall bietet: 100 % Pflegegeldauszahlung bereits ab Pflegegrad 2 sowohl in der ambulanten als auch in stationären Pflege ergänzt durch eine Einmalauszahlung von bis zu 15.000 Euro schon ab Pflegegrad 2. Die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld alle 3 Jahre um bis zu 10 % zu erhöhen - auch im Pflegefall - sorgt zusätzlich für Inflationsschutz. Fazit: eine sehr hochwertige Absicherungsmöglichkeit für den Pflegefall, die keine Wünsche offenlässt.