Allianz Best (PZTB03+PZTA03)

Allianz Krankenversicherung

Leistungsstarke Tarifkombination mit zusätzlich erhöhter Pflegetagegeldzahlung bei ambulanter Pflege

  • Maximal versicherbares Pflegetagegeld von 150 Euro pro Tag.
  • 100 % Auszahlung des Pflegegeldes - bereits ab Pflegegrad 2 auch bei ambulanter Pflege z.B. durch Angehörige.
  • Keine Wartezeit - Sie sind ab Vertragsbeginn weltweit geschützt.
  • Dynamikoption: Das Pflegetagegeld kann - ohne Gesundheitsprüfung - alle drei Jahre bis zum 70. Geburtstag um 10 Prozent erhöht werden – auch im Pflegefall.
  • Starke Service- und Assistanceleistungen: wie z.B. Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegedienst oder Pflegeheim innerhalb von 24 Stunden sowie auf Wunsch persönliche Pflegeberatung.
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Ambulante Pflegeleistungen

Pflegegrad 5
100 %
Pflegegrad 4
100 %
Pflegegrad 3
100 %
Pflegegrad 2
100 %
Pflegegrad 1
20 %

Stationäre Pflegeleistungen

Pflegegrad 5
100 %
Pflegegrad 4
100 %
Pflegegrad 3
100 %
Pflegegrad 2
100 %
Pflegegrad 1
20 %

Tarifinformationen

Wartezeiten
Keine Wartezeit
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Keine Einmalleistung

Service- und Unterstützungsleistungen
  • Hausnotruf
  • 24-Stunden-Hotline
  • Pflegebegleitung und Organisation
  • Vermittlung eines Pflegeheimes
Laienpflege / Pflege durch Angehörige
Ja, die Pflege durch Laien ist mitversichert.
Bietet der Tarif Dynamikoptionen?
  • Dynamik vor Eintritt eines Pflegefalles
  • Dynamik nach Eintritt eines Pflegefalles
Erhöhung Pflegegeld ohne Gesundheitsprüfung

Zusätzliche Erhöhungsmöglichkeit des Pflegegeldes bis zum 70. Lebensjahr: Anlässlich bestimmter Lebensereignisse (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kauf einer Immobilie, Scheidung, Tod des Ehepartners) können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung bis zum 70. Lebensjahr um bis zu 30 Prozent (maximal um 30 EUR) erhöhen. Jedes dieser persönlichen Ereignisse berechtigt für sich genommen zu einer Erhöhung des Tagessatzes.

Sie können pro versicherte Person während der Vertragslaufzeit jedoch höchstens insgesamt zweimal wegen dieser Ereignisse eine Erhöhung des Tagessatzes verlangen. 

Eine Erhöhung ausgeschlossen wenn man zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens bereits pflegebedürftig ist. 

Weltweiter Versicherungsschutz
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Pflegegrad-Einstufung

Die Feststellung des Pflegegrads wird in der Regel von medizinischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK, vorgenommen. Diese Einstufung wird übernommen.

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Stabile Beitragsentwicklung (Altersrückstellung)
Ja, der Tarif bildet Altersrückstellungen.
Beitragsfreistellung möglich
  • Im Pflegefall ab Pflegegrad 5
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
Mindestvertragslaufzeit
1 Monat
Kündigungsfrist
Monatlich kündbar

Annahmerichtlinien

Gesundheitsfragen

Bei den Gesundheitsfragen der Allianz handelt es sich um Fragen zu konkret aufgeführten Krankheitsdiagnosen (geschlossene Gesundheitsfragen) über einen Fragenzeitraum von a) 5 Jahren und b) 12 Monaten. Die Gesundheitsprüfung kann man als eher einfach bewerten: Es gibt relativ wenige Ablehnungsdiagnosen. Bei vielen Erkrankungen gibt es nur einen Rückfragezeitraum von 12 Monaten zum Beispiel auch für psychische Erkrankungen. Wenn Sie also z.B. vor einigen Jahren eine Psychotherapie hatten besteht ggf. die Möglichkeit hier versichert zu werden. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung definitiv nicht mehr besteht und der letzte Arztkontakt dazu länger als ein Jahr her ist.

Übrigens können unseres Wissens bei der Antragsprüfung der Allianz viele Erkrankungen individuell geprüft werden, wie z.B. Arthrose, verschiedene Herzerkrankungen oder Osteoporose usw.. Dabei kommt es u.a auf die Schwere bzw. Ausprägung der Erkrankung an. Die Allianz bewertet insgesamt das Gesamtrisiko, dabei spielt auch eine wichtige Rolle, wie viele Krankheitsdiagnosen insgesamt angegeben wurden. 

Die Antragsfragen:

1. Körpergröße und -gewicht.

2. Besteht oder bestand bei Ihnen eine Dienstunfähigkeit/volle Erwerbsminderung/Pflegebedürftigkeit oder wurde diese beantragt?
(Anmerkung: Nicht anzugeben ist eine teilweise Erwerbsminderung).
Oder brauchen Sie wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen Hilfe oder Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben (z.B. Medikamentengabe)?

Anschließend werden Gesundheitsfragen zu den nachfolgenden aufgelisteten Krankheiten gestellt. Dabei gelten zwei unterschiedliche Abfragezeiträume: 

Fragen zu Krankheiten in den vergangenen 5 Jahren 

Anzugeben ist, ob in den letzten 5 Jahren eine der folgenden aufgelisteten Krankheiten bestand:

Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, ALS (amyotrophische Lateralsklerose), Alzheimer, Amputation, Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Bluter (Hämophilie), Chorea Huntington, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Demenz, Diabetes, Dialyse, Down-Syndrom (Trisomie 21), Hepatitis B/C, Herzinfarkt, Hirnblutung, Hirnfunktionsstörung, HIV-Infektion, Immundefekt, Krebs, Lähmungen mit Bewegungseinschränkungen, Multiple Sklerose (MS), Muskeldystrophie, Myasthenia gravis (d.h. Autoimmunkrankheit, bei der die Kommunikation zwischen Nerven und Muskeln blockiert wird), Organtransplantation, Parkinson, Polyneuropathie, Rheuma, Rückenmarkschäden, Schizophrenie, Schlaganfall, Wachkoma

Fragen zu Krankheiten in den vergangenen 12 Monaten

Über einen Zeitraum von 12 Monaten ist anzugeben, ob eine der folgenden aufgelisteten Erkrankungen bestand. Anzugeben ist dabei auch, ob Sie ggf. wegen einer dieser Krankheiten in Kontrolle/Nachsorge oder Behandlung waren (also z.B. Medikamente genommen haben). Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund brauchen nicht angegeben werden.

Arterienverkalkung (Arteriosklerose), Arthritis, Arthrose, Autismus, Bauchspeicheldrüsenerkrankung (akut? chronisch? gelegentlich?), Bluthochdruck, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), chronisch offene Wunde (Dekubitus), chronische/degenerative Wirbelsäulenerkrankungen, Epilepsie, Fibromyalgie, Gehirnhautentzündung (Enzephalitis), Gelenkersatz (TEP d.h. Totalendoprothese), Gerinnungsstörung, Gicht, Herzfehler, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörung, Herzschrittmacher, Koronare Herzerkrankung, Krebs, Leberzirrhose, Mukoviszidose (zystische Fibrose), Nierenfunktionsstörung, Osteoporose, psychische Erkrankungen, Schlafapnoe-Syndrom, Wasserkopf.

Bei Antragsstellern/innen über 60 Jahre

Anzugeben ist, ob Sie regelmäßig mehr als 2 Medikamente einnehmen und/oder ob bei Ihnen mehr als 2 chronische Erkrankungen bestehen (nicht zusätzlich anzugeben sind dabei ggf. bereits genannte Erkrankungen aus Frage 2 und 3)

Höchstaufnahmealter
70 Jahre
Nachversicherung von Kindern

Ja, ist möglich.

Fazit:

Mit der Tarifkombination kann man gezielt die Pflegetagegeld-Zahlung bei ambulanter Pflege ab Pflegegrad 2 auf 100 % des versicherten Tagessatzes erhöhen. Damit erhält man bei ambulanter Pflege die gleichen guten Leistungen wie bei stationärer Pflege und ist somit auch für ambulante Versorgung zu Hause bestens abgesichert. Gut zu wissen: Die Auszahlung erfolgt selbstverständlich in gleicher Höhe auch bei ambulanter Laienpflege (z.B. durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn etc.). Dazu kann die Leistung der Pflegetagegeldversicherung auch nach Eintritt einer Pflegebedürftigkeit durch die Dynamikoption regelmäßig erhöht werden, um die Inflation auszugleichen. Fazit: Die Tarifkombination ist eine Pflegezusatzversicherung, die für jede Pflegeart eine hervorragende Unterstützung bietet.