Leistungen der Pflegepflichtversicherung seit 2025

Zum 1. Januar 2025 traten wieder einige Änderungen in Kraft, um die häusliche Pflege und den Einsatz pflegender Angehörige besser zu unterstützen. Die Änderungen gehen auf das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zurück (siehe auch: Bundesgesundheitsministerium (www.bundesgesundheitsministerium.de )

Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige seit 2025?

  • Zum 1. Januar 2025 stiegen sämtliche Leistungsbeträge der Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse um 4,5 Prozent. Das bedeutet konkret: Es gibt 4,5 Prozent mehr Pflegegeld. Auch die Sachleistungsbeträge (Leistungen für die ambulante Pflege durch Pflegedienste) steigen um 4,5 Prozent. 
  • Der Entlastungsbetrag stieg in allen Pflegegraden auf 131 Euro.
  • Der Pauschalbetrag für Pflegehilfsmittel liet bei 42 Euro im Monat. 
  • Für den Einsatz digitaler Pflegeanwendungen zahlt die Pflegekasse nun 53 Euro.
  • Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es seit Januar 2025 nun 4.180 Euro pro Maßnahme. 
  • Der Wohngruppenzuschlag liegt seit Januar 2025 bei 224 Euro. Dazu wurde die einmalige Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen auf 2.613 Euro erhöht.
  • Leistungen bei der Pflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen: Seit Januar 2025 wurden auch die Leistungen für vollstationäre Pflege erhöht auf bis zu 2.096 Euro in Pflegegrad 5.  
  • Der Leistungsbetrag in der Kurzzeitpflege liegt bei1.854 Euro.
  • Der Leistungsbetrag in der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge liegt bei 1.685 Euro. Hier gilt seit 1. Januar 2025: Sie können das Geld, das Ihnen für die Kurzzeitpflege zusteht, auch für die Verhinderungspflege nutzen, wenn Sie es noch nicht in Anspruch genommen haben.
    Mit bis zu 843 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege können Sie Ihren Leistungsbetrag in der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge auf insgesamt bis zu 2.528 Euro je Kalenderjahr aufstocken.
  • Perspektive zum 1. Juli 2025: Zusammenlegung der Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexiblen Gesamtbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengeführt. Pflegebedürftige können den gemeinsamen Betrag je nach Bedarf flexibel für beide Leistungsarten einsetzen. Der gemeinsame Jahresbetrag gilt dann für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Die bisherigen Regelungen zu den Leistungen müssen ab 1.7. 2025 von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen nicht mehr beachtet werden.

Leistungen der Pflegegrade

Sichern Sie sich die richtigen Leistungen von der privaten Pflegeversicherung und der staatlichen Pflegepflichtversicherung.

Denn nur wer in dem komplexen Thema Pflege gut informiert ist, hat bei der Beantragung von Pflegeleistungen und beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung entscheidende Vorteile. Sehr schnell geht es hier um Hunderte von Euros, die man hat oder nicht. Jeden Monat!

(Stand 2025)

Leistung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Häusliche Pflege: Pflegesachleistung (z.B. durch ambulante Pflegedienste) (pro Monat) 

Anspruch nur über Entlastungsbetrag 796 Euro 1.497 Euro 1.859 Euro 2.299 Euro

Häusliche Pflege: Pflegegeld (pro Monat) 

- 347 Euro 599 Euro  800 Euro 990 Euro

Verhinderungspflege: durch sonstige Personen, für bis zu 6 Wochen (pro Kalenderjahr)

- 1.685 Euro 1.685 Euro 1.685 Euro 1.685 Euro

Kurzzeitpflege: für bis zu 8 Wochen (pro Kalenderjahr)

Anspruch nur über Entlastungsbetrag 1.854 Euro 1.854 Euro 1.854 Euro 1.854 Euro 

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (pro Monat)

Anspruch nur über Entlastungsbetrag 721 Euro 1.357 Euro 1.685 Euro 2.085 Euro

Entlastungsbetrag, bei ambulanter Pflege (pro Monat)

131 Euro 131 Euro 131 Euro 131 Euro 131 Euro

Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen (pro Monat)

224 Euro 224 Euro 224 Euro 224 Euro 224 Euro

Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen (einmalig)

2 613 Euro 2 613 Euro 2 613 Euro 2 613 Euro 2 613 Euro

Vollstationäre Pflege (pro Monat)

131 Euro 805 Euro 1.319 Euro 1.855 Euro 2.096 Euro

Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung folgende nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge:

- Ab dem ersten Monat 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (pro Monat)

42 Euro 42 Euro 42 Euro 42 Euro 42 Euro

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (pro Maßnahme)

4.180 Euro 4.180 Euro 4.180 Euro 4.180 Euro 4.180 Euro

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen (pro Monat)

53 Euro 53 Euro 53 Euro 53 Euro 53 Euro