Der Pflegeantrag

Eine Pflegebedürftigkeit kann jederzeit eintreten - sei es durch eine Krankheit, einen Unfall oder das hohe Alter. Um Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegeantrag bei der Pflegekasse stellen.

Die Frage, welcher Pflegegrad für Sie bzw. Ihren Angehörigen in Frage kommt, müssen nicht Sie beantworten, sondern die zuständige Pflegekasse. Grundsätzlicher Ansprechpartner für die Antragsstellung ist die Krankenversicherung, dieser ist auch die zuständige Pflegeversicherung angeschlossen.

Antrag ausfüllen
Seniorin mit Pflegerin

Pflegeantrag stellen

Wenn Sie für sich bzw. einen Angehörigen einen Pflegegrad beantragen möchten, dann haben Sie dafür grundsätzlich folgende Möglichkeiten: Telefonisch, schriftlich oder persönlich (z.B. bei einem Pflegestützpunkt).

Pflegeantrag telefonisch stellen

Wenn Sie den Pflegeantrag telefonisch stellen, erhalten Sie Antragsunterlagen zugesandt. Diese müssen Sie noch vor dem Begutachtungstermin ausfüllen und an die Pflegekasse zurücksenden. Anschließend kündigt sich ein Gutachter zur persönlichen Begutachtung vor Ort an.

Wo finden Sie den Pflegeantrag?

Es gibt viele vorgefertigte Formulare oder Musterbriefe, um einen Pflegegrad zu beantragen. Diese können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken und an die Pflegekasse senden.

Da es aber keine bundesweit einheitlichen Vordrucke für einen Pflegeantrag gibt, empfehlen wir Ihnen den Antrag Ihrer Krankenkasse zu verwenden. Sie finden diesen über die Internetseite Ihrer Krankenkasse als Formular zum herunterzuladen. Einige Krankenkassen stellen auch einen direkten Online Antrag zur Verfügung.

Pflegeantrag persönlich stellen

Wenn Sie den Pflegeantrag weder schriftlich noch telefonisch stellen möchten, dann können Sie diesen auch persönlich z.B. bei einem sogenannten Pflegestützpunkt stellen. Dies sind Anlaufstellen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zur persönlichen Beratung und Unterstützung der Versicherten. Dort gibt es eine kostenfreie Beratung und Hilfe zur Antragstellung sowie zu vielen anderen Pflegefragen.

Hier finden Sie eine bundesweite Übersicht der Pflegestützpunkte

Wer kann den Pflegeantrag stellen?

In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind alle betroffenen Personen oder ein von der pflegebedürftigen Person Bevollmächtigter/e berechtigt, einen Pflegeantrag zu stellen. Den Pflegeantrag können somit auch Familienangehörige, Nachbarinnen und Nachbarn oder gute Bekannte stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt werden.

Im Fall von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.

Ist man privat pflegepflichtversichert oder man hat eine Pflegezusatzversicherung, dann sind ebenso der Versicherungsnehmer/in oder ein/e Bevollmächtigter/e zur Antragstellung berechtigt.

Beantragen einer Höherstufung:

Möchte man z.B. wegen zunehmender Einschränkungen der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellen, so muss kein neuer Antrag gestellt werden. Ein formloser Antrag zur erneuten Begutachtung der Pflegesituation genügt.

Der Pflegeantrag muss vom Antragssteller, also dem Pflegebedürftigen selbst unterschrieben werden. Ist die betroffene Person dazu nicht in der Lage, kann der Bevollmächtigte oder Betreuer unterzeichnen. Dann ist es notwendig, entsprechende Kopien der Vollmacht oder der gesetzlichen Betreuung beizulegen.

Ist der/die Pflegebedürftige in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, dessen Kostenträger die Gemeinde, das Bundesland oder eine Sozialversicherung ist, können gegebenenfalls auch diese Kostenträger berechtigt sein, den Pflegeantrag zu stellen.

Was muss ein Pflegeantrag beinhalten

Wenn Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Pflegeleistungen an die Pflegekasse schicken, dann sind grundsätzlich die folgenden Angaben notwendig:

  • Name, Geburtsdatum, Anschrift und Krankenversicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
  • Von wem wird gepflegt?
  • Wer ist der behandelnde Arzt/Ärztin
  • Einverständniserklärung, dass die Pflegeversicherung bzw. der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Einsicht nehmen darf in die Krankenakten, soweit diese benötigt werden.
  • Je nach Situation:
    Name und Anschrift der Pflegeperson (bzw. des Pflegedienstes oder des Pflegeheims) oder Daten zum Betreuer bzw. Bevollmächtigten
Am Laptop tippen

Welche Art der Leistung wird beantragt?

Wichtig für die Beantragung von Leistungen der Pflegekasse ist die Information, wo gepflegt wird und welche Art von Pflegeleistungen beantragt werden:

  • Pflegegeld: Mit dem Erhalt von Pflegegeld kann man als Pflegebedürftiger selbst entscheiden, wie die Pflege im Alltag sichergestellt werden soll. Man kann sich zum Beispiel von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden pflegen lassen.
  • Pflege-Sachleistungen: Damit sind häusliche Pflegedienstleistungen durch ambulante Pflegedienste gemeint. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten von Pflegediensten oder Sozialdiensten bis zu einem Höchstbetrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet.
  • Kombinationsleistung: Dies bedeutet, dass es auch möglich ist, Pflegesachleistung und Pflegegeld zu kombinieren. Das kann sinnvoll sein, wenn man einen Pflegedienst nicht für die komplette Höhe des Sachleistungsbetrags nutzen will. In der Regel wird das Pflegegeld dann an die privaten Pflegepersonen weitergegeben.
  • Pflegehilfsmittel: Hiermit sind Geräte und Sachmittel gemeint, welche die häusliche Pflege erleichtern (z.B. Pflegebett, Rollator, Desinfektionsmittel). Hierfür ist ebenfalls eine Beantragung nötig, die Kassen übernehmen die Kosten oder überlassen sie leihweise.
  • Tages- oder Nachtpflege: Diese gelten als teilstationäre Angebote. Pflegebedürftige werden dort über den Tag oder in der Nacht versorgt, die übrige Zeit verbringen sie zu Hause.
  • Vollstationäre Pflege: Dies ist die Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung, also einem Heim oder ggf. in Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Nach dem Pflegezeitgesetz können sich berufstätige Angehörige bei einem Pflegefall in der Familie unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer Arbeit freistellen lassen (Pflegezeit). Zudem stehen gesetzlich bestimmte Sozialleistungen, wie z.B. Unfallversicherungsschutz, sowie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zur Verfügung. In Frage dafür kommt auch eine privat organisierte Pflegekraft, mit der Sie z.B. selbst einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. Gemeint sind also nicht Dienstleister wie ambulante Pflegedienste!

Zu beachten ist: Das Pflegegeld genügt bei Weitem nicht, um für eine Pflegeperson einen Einkommensersatz zu schaffen, die aus Gründen der Pflege nicht mehr oder nur noch Teilzeit berufstätig sein kann.

Das Pflegegeld ist nicht als Entlohnung der Pflegeperson, sondern vielmehr als eine persönliche Anerkennung des Pflegebedürftigen für die Pflege bzw. als ein persönliches „Dankeschön“ anzusehen. Denken Sie daher zur Pflegevorsorge auch an Lösungen zur finanziellen Absicherung Ihrer privaten Pflegeperson/en (z.B. durch Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung).

In 10 Schritten zum erfolgreichen Pflegeantrag

Wenn Sie einen Pflegeantrag direkt mit den Formularen der Pflegeversicherung stellen, dann sind alle Informationen, die für einen Pflegeantrag abgefragt werden müssen, bereits in die Formulare integriert. Jede Versicherung hat dazu ihr eigenes Antragsformular, die wesentlichen benutzten Begriffe sind jedoch immer gleich.

Mit unserer nachfolgenden Checkliste geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Ihren Pflegeantrag richtig ausfüllen und Fehler vermeiden. Falls Sie dazu Fragen haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da!

Senioren mit Anträgen
  1. Achten Sie auf vollständige Daten.
    Achten Sie darauf, alle notwendigen Daten des Antragsstellers vollständig anzugeben (Name, Geburtsdatum, Adresse, Versicherungsnummer, Kontaktdaten, usw.). Überprüfen Sie im Fall von bereits vorausgefüllten Anträgen Ihrer Pflegekasse, ob die eingetragenen Daten stimmen.
  2. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegeversicherung das Datum bestätigen, wann Sie erstmals Ihren Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Empfehlenswert ist es daher, den Antrag am besten per Einschreiben zu versenden. Das Datum der Antragstellung ist maßgebend für den Auszahlungsbeginn der Pflegeleistungen! Erfahrungsgemäß kann es von der Antragstellung bis zum Bescheid über einen Pflegegrad einige Zeit dauern. Wird die Einstufung in einen Pflegegrad bewilligt, dann beginnt die Auszahlung von Pflegeleistungen immer rückwirkend ab dem Tag des Antragseingangs.
  3. Angaben zur Pflegeperson.
    Wenn jemand aus dem privaten Umfeld die Pflege übernimmt, wird derjenige auch "Pflegeperson" genannt. Das können Angehörige (z.B. Ehepartner, Tochter, Sohn), aber auch Nachbarn oder Freunde sein. Gegenüber der Pflegekasse ist grundsätzlich wichtig, dass es sich bei dieser Person um keinen gewerblichen Dienstleister, wie z.B. eine ambulante Pflegefachkraft handelt.
  4.  Machen Sie deutlich, welche Art von Unterstützung Sie benötigen.
    Geht es Ihnen z. B. um Pflegegeld für Angehörige? Oder geht es um die Finanzierung des Pflegedienstes oder einer Betreuungseinrichtung (Heim)? Eine Kombinationsleistung bietet sich dann an, wenn überwiegend die Angehörigen pflegen, diese aber Unterstützung benötigen. Dann kann man zum Bezug des Pflegegeldes ambulante Pflegefachkräfte (als Pflegesachleistung) dazu ergänzen. Je nach Pflegegrad (siehe Pflegegrade) gibt es unterschiedliche Pflegeleistungen für diese Kategorien.
  5. Beschreibung der Pflegebedürftigkeit.
    Hier geht es darum zu erklären, welcher Pflegebedarf besteht. Wichtig: Beschreiben Sie hier sorgfältig, und vollständig den Pflegebedarf. Wer hier untertreibt, läuft Gefahr zu wenig Pflegeleistungen zu erhalten. Lesen Sie hierzu unbedingt auch unsere Informationen zum Begutachtungsverfahren, in welchem der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.
  6. Information zum Hausarzt:
    Nennen Sie hier Ihren Hausarzt, der Sie schon über Jahre kennt und dem Sie vertrauen. Lassen Sie sich dazu am besten schon im Vorfeld von Ihrem Hausarzt Ihre gesundheitliche Situation und Ihre Einschränkungen bestätigen. Damit die Pflegekasse Entscheidungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit treffen kann, benötigt sie Informationen unter anderem von behandelnden Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen etc. sowie dem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Da all diese der Schweigepflicht unterliegen, unterstützt eine Entbindung von der Schweigepflicht die Bearbeitung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Sie können diese auch jederzeit widerrufen.
  7. Angabe der Bankverbindung:
    Anzugeben ist, auf welches Konto die monatliche Auszahlung des Pflegegeldes überwiesen werden soll. Im Fall einer Vollmacht für den Pflegebedürftigen sollte das Konto des Pflegebedürftigen über eine Regelung (Vollmacht) für den Zugriff z.B. durch Angehörige offen sein. Sonst kann es im Zweifelsfall sehr kompliziert werden, die benötigten Pflegeleistungen zu finanzieren.
  8. Wer unterschreibt den Pflegeantrag?
    Dies ist immer die pflegebedürftige Person, außer es gibt einen gesetzlichen Betreuer oder einen Bevollmächtigten bereits zum Zeitpunkt des Pflegeantrags. Ist eine Betreuungsverfügung oder ein Bevollmächtigter vorhanden, so sind die entsprechenden Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) nötig. Denken Sie daran, die Betreuung durch entsprechende Dokumente (Kopien) zu belegen.
  9. Falls Sie nicht genau wissen ob Sie ggf. Beihilfeansprüche haben: 
    Nehmen Sie Kontakt zu einem Pflegeberater Ihrer Pflegeversicherung (z.B. in einem Pflegestützpunkt) auf, um herauszufinden, ob Sie in Ihrem Fall ggf. Anspruch auf Beihilfe oder erweiterte Pflegeleistungen haben.
    Zur Information: Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Krankheit, Pflege usw. für bestimmte Personenkreise (z.B. Beamte, Soldaten, Richter und deren Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen). Besteht ein Beihilfeanspruch, beteiligen sich die Beihilfestellen prozentual an den Pflegekosten.  
  10. Nutzen Sie die Pflegeberatung der Pflegekassen:
    Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Diese kann in der Pflegekasse, in den sogenannten Pflegestützpunkten oder auf Wunsch auch in der eigenen Wohnung erfolgen. Die Pflegekasse muss Sie über alle gesetzlichen Pflegeleistungen informieren und geeignete Hilfsangebote nennen. Ist man sich unsicher bezüglich des Pflegeantrags, kann man sich in der Regel vor Ort z.B. an die wohnortnahen Beratungsstellen (Pflegestützpunkte) wenden. Bringen Sie Ihr Pflegetagebuch und alle wichtigen Unterlagen mit.

Wir empfehlen grundsätzlich das Führen eines Pflegetagebuchs, um die Ermittlung des persönlichen Bedarfs zu erleichtern und dem Medizinischen Dienst eine gute Grundlage zur Entscheidung über den Pflegegrad des Betroffenen zu geben. Das Pflegetagebuch wird vollkommen unterschätzt, wir raten wirklich nachdrücklich für einen Monat ausführlich zu dokumentieren, wie der Pflegebedarf ist. In einem Pflegetagebuch können Sie täglich aufschreiben, welche Hilfen und Pflegeleistungen tagsüber und auch nachts benötigt werden. So kann der Gutachter prüfen, wie und ob Ihre Pflege zuhause organisiert werden kann. Dazu gehören z.B. genaue Notizen zur Unterstützung bei der Körperpflege, Bewegung, Ernährung, oder die Versorgung im Haushalt. Ist ein Pflegetagebuch gut geführt, bewilligt die Pflegeversicherung womöglich viel einfacher den tatsächlichen Pflegegrad. Gerade beim Beantragen eines Pflegegrades oder dem Widerspruch gegen einen Pflegegrad stellt das Pflegetagebuch ein wichtiges Dokument dar, welches bei der Regelung dieser Angelegenheiten hilft und bei den Terminen mit dem Medizinischen Dienst Unterstützung bietet. Vorlagen für ein Pflegetagebuch gibt es unter anderem kostenlos im Internet.

Welche Fristen gibt es für einen Pflegeantrag?

Grundsätzlich gibt es für den Antragsteller keine Frist, die vorgibt, wann ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse zu stellen ist. Wichtig ist jedoch: Sämtliche Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Das Antragsdatum ist somit entscheidend für den Leistungsbeginn. Grundsätzlich sollte man einen Pflegeantrag deshalb möglichst früh stellen, um bei Pflegebedürftigkeit so schnell wie möglich Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten zu können.

Kalender

Wenn Sie den Antrag auf Leistungen nicht in dem Kalendermonat stellen, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, sondern erst später, dann werden die Leistungen vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt.

Haben Sie also z.B. Pflegeleistungen am Ende des Monats beantragt, aber bereits vorher Leistungen benötigt, dann erhalten Sie die Leistungen (laut Sozialgesetzbuch (§ 33 SGB XI) rückwirkend für den ganzen Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Wichtig ist, dass eine Pflegebedürftigkeit bereits vor der Antragsstellung vorlag. Machen Sie den Gutachter des Medizinischen Dienstes immer auf die entsprechende Pflegesituation aufmerksam.

Unser Tipp: Pflegebedürftigkeit ist oft ein schleichender Prozess. Warten Sie mit dem Pflegeantrag nicht, bis Sie oder Ihr Angehöriger nichts mehr selbständig machen können. Tritt der Pflegefall plötzlich ein (z.B. nach einem Schlaganfall), sollten Sie frühzeitig einen Pflegegrad in Betracht ziehen. Es ist wichtig, rechtzeitig finanzielle Mittel zu erhalten, um die Pflege gut organisieren zu können. Pflege ist ein kräftezehrender Prozess. Daher ist es wichtig für die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen so früh wie möglich Gelder zu erhalten, um Hilfe von außen zur Entlastung zu bekommen.

Geht ein Pflegeantrag ein, hat die Pflegekasse die folgenden Fristen einzuhalten

  • Innerhalb von 2 Wochen nach der Antragstellung muss Ihnen die Pflegekasse eine individuelle und umfangreiche Pflegeberatung anbieten. Hierfür gibt es Pflegeberatungsstellen, möglich ist auch eine telefonische Beratung.
  • Nach Antragseingang kündigt sich ein Gutachter des medizinischen Dienstes an.
    Mit dem Ergebnis des Gutachtens wird ein Pflegebescheid verfasst.
  • Innerhalb von fünf Wochen (25 Arbeitstagen) nach Antragseingang muss die Pflegekasse schriftlich mitteilen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Braucht die Pflegekasse länger für den Bescheid, hat man als Antragsteller/in Anspruch auf eine Entschädigung für jede Woche, die es länger dauert.
  • Handelt es sich um einen akuten Fall ist eine Entscheidung binnen einer Woche fällig.
Sanduhr und Kalender

Widerspruchsfristen:

Lehnt die Pflegekasse den Antrag ab, können Sie binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch (zu empfehlen per Einschreiben) gegen die Entscheidung einlegen. Eine detaillierte Begründung können Sie nachreichen.

Pflege-Eilantrag nach Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt

Ist der/die Betroffene z.B. wegen einer Operation oder einer Krankheit im Krankenhaus oder befindet er/sie sich in einer Reha, dann ist oft ein schneller Pflegeantrag nötig, um Leistungen aus der Pflegeversicherung z.B. zur Förderung und zum Erhalt der Selbstständigkeit zu bekommen. Dann ist eine schnelle Entscheidung bezüglich eines Pflegegrades notwendig.

In diesen Fällen sollte man Kontakt mit dem Sozialdienst im Krankenhaus oder der Reha aufnehmen. Dieser berät und stellt bei Bedarf einen Pflegeantrag für den Betroffenen (Eilantrag).

Sie erhalten dann von der Pflegekasse nach kurzer Zeit eine Eileinstufung d.h. einen vorläufigen Pflegegrad und erhalten sofort entsprechende Leistungen. Erst im Nachhinein besucht sie der Medizinische Dienst zum Begutachtungsverfahren und überprüft, ob der Pflegegrad richtig ist oder abgeändert werden muss.

Senior mit Pflegerin

Folgende Regelungen gelten für einen Eilantrag:

Die Pflegekasse muss innerhalb einer Woche eine Begutachtung organisieren:

  • wenn sich der Antragsteller im Krankenhaus, einer Reha-Einrichtung oder in einem Hospiz befindet oder ambulant palliativ versorgt wird und eine Pflegebegutachtung erforderlich ist, um die Weiterversorgung sicher zu stellen (der Pflegeantrag wird dann über das Krankenhaus bzw. den Sozialdienst angeregt),
  • oder wenn die Pflegeperson Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchte.