Die uniVersa mit Hauptsitz in Nürnberg ist ein moderner Finanzdienstleister, der auf die Rundum-Vorsorge für Privatpersonen sowie kleinere und mittlere Betriebe spezialisiert ist. Das Unternehmen besteht aus der uniVersa Krankenversicherung a.G., der uniVersa Lebensversicherung a.G. (beides Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)) und der uniVersa Allgemeinen Versicherung AG. Die uniVersa Krankenversicherung ist die älteste private Krankenversicherung Deutschlands, ihre Ursprünge gehen bis auf das Jahr 1843 als Gründungsjahr zurück.
Die uniVersa bietet Ihnen mit ihren Pflegezusatzversicherungen einen hochwertigen Schutz, der flexibel an Ihre Vorsorgewünsche angepasst werden kann.
Die Vorteile der Pflegezusatzversicherung
der uniVersa auf einen Blick:
Mit der Pflegetagegeldversicherung uni-PT der UniVersa können Sie die Versorgungslücke ganz einfach schließen.
Die Pflegetagegeldversicherung wird in zwei Tarifvarianten angeboten: Uni-PT-Komfort und uni-PT-Premium.
Hierbei bestimmen Sie jeweils die Höhe des Pflegetagegeldes selbst. Es können zwischen 15 Euro und 100 Euro Pflegetagegeld versichert werden. Die prozentualen Leistungen der unterschiedlichen Pflegegrade ergeben sich aus dem jeweils gewählten Pflegepaket/Versicherungspaket.
Das Pflegetagegeld wird dabei unabhängig davon bezahlt, ob man stationär oder ambulant gepflegt wird. Die prozentuale Leistungshöhe ist in beiden Pflegearten gleich.
Die Highlights der UniVersa Pflegetageldversicherung uni-PT auf einen Blick:
Freie Verfügbarkeit des versicherten Pflegetagegeldes sowohl bei Pflege im Heim, als auch bei der Pflege zu Hause durch Angehörige und/oder ambulante Pflegedienste,
Auszahlung des Pflegetagegeldes ohne Wartezeiten und ohne Karenzzeiten,
Sonderzahlung: 10facher Tagessatz alle zwei Jahre,
Dynamikoption: Regelmäßige Möglichkeit von Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersbegrenzung – auch im Leistungsfall. Dies dient zum Werterhalt der Pflegeversicherung,
Doppelte Leistung bei Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalles (bis Alter 65) oder für pflegebedürftige Mütter/Väter mit Kindern unter 18 Jahren,
Europaweiter Versicherungsschutz,
Pflege-Infohotline.
Leistungspaket uni-PT-Komfort
Das Leistungspaket uni-PT-Komfort ist das Paket für diejenigen, die in die Pflegevorsorge einsteigen wollen, sich aber noch einen günstigen Beitrag wünschen.
Das Leistungspaket uni-PT-Komfort sichert somit nur die höheren Pflegegrade 4 und 5 ab.
Bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1, Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 sieht der Tarif keine Leistungen vor.
Das Pflegetagegeld wird unabhängig von der Höhe entstandener Pflegekosten und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag einer Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 bzw. 5 gezahlt.
Wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt und mindestens noch ein Kind unter 18 Jahre zu versorgen ist, dann erhält man das doppelte Pflegetagegeld.
Das gleiche gilt auch, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall verursacht wurde und man zu diesem Zeitpunkt noch keine 65 Jahre alt ist.
Außerdem erhält man bei erstmaliger versicherter Pflegebedürftigkeit und danach alle 2 Jahre eine Sonderzahlung in Höhe des 10fachen Pflegetagegeldes.
Dazu kommt das besondere Optionsrecht im Tarif uni-PT-Komfort zur späteren Höherversicherung: Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz erhöhen möchten, haben Sie nach 5 und 10 Versicherungsjahren sowie zum 50. Geburtstag ein besonderes Optionsrecht, Ihren Vertrag ohne Gesundheitsprüfung in den Tarif uni-PT-Premium umzustellen, wenn Sie bei Abschluss das Eintrittsalter von 55 Jahren noch nicht überschritten haben.
Das vereinbarte Pflegetagegeld des Tarifs uni-PT-Komfort beträgt:
Pflegegrad
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld in % des vereinbarten Tagesssatzes
(für ambulante und stationäre Pflege)
-
-
-
50 %
100 %
Doppeltes Pflegegeld in % bei unfallbedingtem Pflegegrad (bis zum 65. Lebensjahr), oder wenn im Haushalt des Pflegebedürftigen noch Kinder unter 18 versorgt werden müssen
-
-
-
100 %
200 %
Leistungspaket uni-PT-Premium
Das Leistungspaket uni-PT-Premium sichert bedarfsgerechte Leistungen für alle Pflegegrade. Die Versorgungslücke kann damit für alle Pflegegrade sehr gut geschlossen werden.
Die Höhe des Tagegeldes steigt mit dem Pflegegrad.
Das Pflegetagegeld wird ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag einer Pflegebedürftigkeit gezahlt. Es wird unabhängig davon ausbezahlt, ob die Pflege stationär oder ambulant erfolgt.
Zum Werterhalt kann man das Pflegegeld alle 3 Jahre erhöhen.
Sonderzahlungen in Höhe des 10fachen Pflegetagegeldes sowie doppelte Pflegegeldleistungen bei unfallbedingter Pflegebedürftige oder für Mütter/Väter, die noch Kinder unter 18 Jahren zu versorgen haben, runden diese leistungsstarke Paket ab.
Das vereinbarte Pflegetagegeld des Tarifs uni-PT-Premium beträgt:
Pflegegrad
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld in % des vereinbarten Tagessatzes
(für ambulante und stationäre Pflege)
10 %
30 %
60 %
80 %
100 %
Doppeltes Pflegegeld in % bei unfallbedingtem Pflegegrad (bis zum 65. Lebensjahr), oder wenn im Haushalt des Pflegebedürftigen noch Kinder unter 18 versorgt werden müssen
Das Beispiel zeigt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung (Stand Januar 2024). Angenommen wird, dass in Pflegegrad 1 bis 3 die Pflege ambulant stattfindet. In Pflegegrad 1 und 2 wird zu Hause noch alleine durch Angehörige gepflegt. In Pflegegrad 3 kommt die ambulante Unterstützung durch einen Pflegedienst dazu. In Pflegegrad 4 und 5 wird eine vollstationäre Pflege angenommen.
Die Beispielrechnung zeigt die Versorgungslücke in den Pflegegraden 1 bis 5 und die Leistungen des Pflegeschutzpakets uni-PT-Premium Schutz bei einem versicherten Pflegetagegeld von 80 Euro (2.400 Euro/Monat) (Stand 2024):
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Häusliche Pflege durch Angehörige
Häusliche Pflege durch Angehörige
Ambulante Pflege durch Pflegedienst
Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege
Durchschnittliche monatliche Pflegekosten
500 Euro
1.500 Euro
2.700 Euro
4.558 Euro
4.788 Euro
Leistungen der Pflegepflichtversicherung
0
332 Euro
1.432 Euro
1.775 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr)*
2.005 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr)*
Versorgungslücke (Eigenanteil)
500 Euro
1.168 Euro
1.268 Euro
2.576 Euro
2.576 Euro
Monatliche Leistung Universa Absicherungsvariante uni-PT-Premium Schutz: 2.400 Euro (= versichertes Pflegetagegeld von 80 Euro).
240 Euro (= 10 %)
720 Euro (= 30 %)
1.440 Euro (= 60 %)
1.920 Euro (= 80 %)
2.400 Euro (= 100 %)
Verbleibender Eigenanteil
260 Euro
448 Euro
0 Euro Es verbleiben 172 Euro zur Verfügung
656 Euro
176 Euro
Zusatzleistungen
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4
Quelle für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten, Stand 2024: https://www.vdek.com
* Seit 01.01.2022 erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 bei vollstationärer Pflege einen Leistungszuschlag. In der Übersicht ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege inkl. Leistungszuschlag im 1. Pflegejahr ausgewiesen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden.
Die Leistungsmerkmale der Pflegetagegeldversicherung uni-PT (uni-PT-Komfort uni-PT-Premium)
Keine Wartezeiten, keine Karenzzeiten.
Keine Kostennachweise erforderlich: Das Pflegetagegeld wird unabhängig von der Höhe entstandener Pflegekosten und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag einer Pflegebedürftigkeit gezahlt.
Beitragsbefreiung: ab Pflegegrad 4
Doppelte Leistungen: Sie erhalten die doppelte Pflegegeldleistung bis zum 65. Lebensjahr, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eingetreten ist oder im Haushalt des Pflegebedürftigen noch minderjährige Kinder versorgt werden müssen.
Sonderzahlung in Höhe des 10fachen Pflegetagegeldes bei erstmaliger Feststellung der versicherten Pflegebedürftigkeit sowie kontinuierlich alle zwei Jahren, sofern noch die Pflegebedürftigkeit besteht, die versichert ist.
Pflegetagegeld bei stationären Aufenthalten, die nicht ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruhen: Das vereinbarte Pflegetagegeld wird während einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus, einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung, die nicht ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruht, zur Hälfte gezahlt.
Rückwirkende Leistung ist bis zu 6 Monate nach erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit möglich
Dynamische Erhöhung des Pflegetagegeldes: Das Pflegetagegeld wird ohne Gesundheitsprüfung – auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit – zur Werterhaltung erhöht. Erhöhungsangebot alle 3 Jahre um 10 %. Widerspricht man der Erhöhung zweimal hintereinander erlischt die Dynamik.
Versicherbare Zusatz-Optionen der Höherversicherung von Tarif uni-PT-Komfort in Tarif uni-PT-Premium: Wenn Sie bei Abschluss das tarifliche Eintrittsalter von 55 Jahren noch nicht überschritten haben, dann haben Sie folgende Optionsrechte: Sie können nach 5 und 10 Jahren sowie zum 50. Geburtstag auf Wunsch Ihren Vertrag ohne Gesundheitsprüfung in Tarif uni PT-Premium umstellen. Die Versicherungszeit im Tarif uni-PT-Komfort wird auf die Wartezeiten im Zieltarif uni-PT-Premium angerechnet.
Möglichkeit zur Nachversicherung/Tarifumstellung in andere Zusatztarife bei Reformen der gesetzlichen Pflegeversicherung: Sie haben (ohne Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung der Vorversicherungszeit auf eventuelle Wartezeiten) das Recht auf Nachversicherung bzw. Umstellung in neue Tarife, die von der uniVersa aufgrund Reformen der Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung eingeführt werden.
uniVersa-Infoline: Telefonische Beratung zum Thema Pflege
Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa.
Pflegekostenzuschusstarife der uniVersa
Anders als beim Pflegetagegeld, wo ein Pflegetagegeld zur freien Verwendung im Falle einer Pflegebedürftigkeit ausbezahlt wird, beteiligt sich die Pflegeergänzungsversicherung uni-PV plus an den tatsächlich entstandenen Pflegekosten.
Die Pflegeergänzungstarife der uniVersa, uni-PV plus erhöhen bzw. verdoppeln (je nach Tarifvariante) grundsätzlich alle von der gesetzlichen Pflegeversicherung erbrachten Leistungen – ohne Begrenzung auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag.
Versicherte erhalten den versicherten Betrag selbst dann, wenn die Pflegekosten etwas niedriger liegen. Im Pflegefall hat man die Wahl, ob man ambulant zu Hause oder im Pflegeheim versorgt werden möchte. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Pflege in Europa.
Die Leistungen passen sich immer automatisch an die Pflegepflichtversicherung an. Erhöhen sich die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, dann erhöhen sich gleichzeitig auch die Leistungen der Pflegekostenzuschussversicherung.
Die uniVersa zahlt bei den Pflegekostenzuschusstarifen im versicherten Pflegefall im vereinbarten Umfang Leistungen, die eine versicherte Person von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten hat.
Es werden Leistungen insbesondere für die folgenden Bereiche erbracht:
Pflegegrad 5 = 947,00 Euro/ 1.072,00 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Monatliche Leistung für Ambulante Pflege durch Pflegefachkräfte
Pflegegrad 1 = 125 Euro (Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 = 761,00 Euro /886,00 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Pflegegrad 3 = 1.432,00 Euro /1.557,00 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Pflegegrad 4 = 1.778,00 Euro /1.903,00 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Pflegegrad 5 = 2.200,00 Euro /2.325,00 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
(in PG 2 bis 5)
In Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 1.995,00 € /bis zu 2.120,00 € monatlich
bei zusätzlicher Verwendung Entlastungsbetrag
zzgl. Leistung nach § 43b SGB X
Monatliche Leistung für die Vollstationäre Pflege in Pflegeheimen
Pflegegrad 1 = 125,00 Euro zzgl. Leistung nach § 43b SGB XI
Pflegegrad 2 = 770,00 Euro zzgl. Leistung nach § 43b SGB XI
Pflegegrad 3 = 1.262 Euro zzgl. Leistung nach § 43b SGB XI
Pflegegrad 4 = 1.775 Euro zzgl. Leistung nach § 43b SGB XI
Pflegegrad 5 = 2.005 Euro zzgl. Leistung nach § 43b SGB XI
Leistungszsuchlag nach §43b SGB XI: Ab dem ersten Monat 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent.
Pflegehilfsmittel
Bis zu 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Verbesserung des Wohnumfeldes
bis 4.000,00 Euro je Maßnahme
Kurzzeitpflege
(in PG 2 bis 5)
bis zu 1.774,00 Euro /bis zu 3.386,00 Euro jährlich
bei Kombination mit Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege
(in PG 2 bis 5)
bis zu 1.612,00 Euro /bis zu 2.418,00 Euro jährlich
bei Kombination mit Kurzzeitpflege
Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag werden monatlich bis zu 125 Euro erstattet. (Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI).
Pflegekostenzuschusstarif uni-PV Plus 50
Mit dem Tarif uni-PV plus 50 erhöhen Sie Ihr Pflegebudget:
Der Tarif erhöht die gesetzlichen Leistungen um 50 %.
Auszahlung ohne Begrenzung auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag.
Die wichtigsten Leistungen des Pflegekostenzuschusstarifs uni-PV plus 50 im Überblick:
Leistungsprofil uni-PV plus 50 im Überblick (Stand 2024):
Pflegeart
Monatliche Leistung nach Pflegegrad
Monatliche Leistung für die Pflege durch Laienpfleger (z. B. Angehörige)
Pflegegrad 1 = 62,50 Euro (Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 = 166,00 Euro /228,50 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Pflegegrad 3 = 286,50 Euro /349,00 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Pflegegrad 4 = 382,50 Euro /445 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Pflegegrad 5 = 473,50 Euro /536,00 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Monatliche Leistung für Ambulante Pflege durch Pflegefachkräfte
Pflegegrad 1 = 62,50 Euro (Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 = 380,50 Euro /443 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Pflegegrad 3 = 716 Euro /778,50 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Pflegegrad 4 = 889 € /951,50,00 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Pflegegrad 5 = 1.100 € /1.162,50 Euro inkl. Entlastungsbetrag
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
(in PG 2 bis 5)
In Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 997,50 Euro /bis zu 1.060,00 Euro
bei zusätzlicher Verwendung Entlastungsbetrag
zzgl. Leistung nach § 43b SGB X
Monatliche Leistung für die Vollstationäre Pflege in Pflegeheimen
Pflegegrad 1 = 62,50 Euro zzgl. Leistung nach § 43b SGB XI
Pflegegrad 2 = 385,00 Euro zzgl. Leistung nach § 43b SGB XI
Pflegegrad 3 = 631,00 Euro zzgl. Leistung nach § 43b SGB XI
Pflegegrad 4 = 887,50 Euro zzgl. Leistung nach § 43b SGB XI
Pflegegrad 5 = 1.110,00 Euro zzgl. Leistung nach § 43b SGB XI
Zusätzlich wird im Tarif der ab 01.01.2022 gewährte monatliche Leistungszuschlag gemäß § 43c SGB XI in Höhe von 50 % bezahlt: Dies bedeutet: 7,5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils der pflegebedingten Aufwendungen ab dem ersten Monat, nach 12 Monaten 15 Prozent, nach 24 Monaten 25 Prozent und nach 36 Monaten 37,5 Prozent.
Pflegehilfsmittel
Bis zu 20 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Verbesserung des Wohnumfeldes
bis 2.000,00 Euro je Maßnahme
Kurzzeitpflege
(in PG 2 bis 5)
bis zu 887,00 Euro /bis zu 1.693,00 Euro jährlich
bei Kombination mit Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege
(in PG 2 bis 5)
bis zu bis zu 806,00 Euro / bis zu 1.209,00Euro jährlich
bei Kombination mit Kurzzeitpflege
Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag werden monatlich bis zu 62,50 Euro erstattet. (Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI).
Pflegezusatzversicherung der uniVersa mit variablen Gestaltungsmöglichkeiten
Die Pflegezusatzversicherungen der uniVersa ermöglichen Ihnen eine gute finanzielle Absicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit, um die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen.
Bei der Pflegetagegeldversicherung wird das Pflegetagegeld im versicherten Pflegefall ohne Kostennachweis und ohne Wartezeiten ausbezahlt. Es wird nicht unterschieden ob zu Hause, durch Angehörige, durch einen Pflegedienst oder stationär im Heim gepflegt wird. Hervorzuheben sind dabei die besonderen Leistungen eines doppelten Pflegetagegeldes bei Unfällen oder wenn im Haushalt des Pflegebedürftigen noch für Kinder unter 18 Jahren gesorgt werden muss. Diese Leistungen sind ein Plus gerade für eine bedarfsgerechte Pflegevorsorge in jungen Familien.
Zugleich ermöglichen es die Dynamik und die besonderen Optionen auf Höherversicherung ohne Gesundheitsprüfung in späteren Jahren den Wert der Versicherung zu sichern und diese zugleich kontinuierlich an den steigenden Vorsorgebedarf im zunehmenden Alter anzupassen.
Um das Pflegebudget weiter zu erhöhen, kann eine Pflegetagegeldversicherung der uniVersa zusätzlich mit einem Pflegekostenzuschusstarif kombiniert werden. Dieser passt sich immer automatisch an die Leistungen der gesetzlichen Pflegversicherung an, was für einen zusätzlichen Inflationsschutz sorgt.
Wir unterstützen Sie
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Unser Team von Pflegeversicherungsexperten steht Ihnen gerne für Ihre Fragen und ein persönliches Angebot zur Verfügung.
Sie erreichen uns dazu unter der Telefon Hotline 089 - 402 873 99 oder unter info@test-pflegeversicherung.de