LKH

Pflegezusatzversicherung

Die LKH ist eine private Krankenversicherung die seit fast 100 Jahren ihren Sitz in Lüneburg hat. Sie ist ein finanzstarker Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die LKH definiert sich als persönlicher, ganzheitlicher und digitaler Begleiter des Gesundseins. Das Produktspektrum reicht von der Krankenvollversicherung für verschiedene Personengruppen, über verschiedene Krankenzusatzversicherungen (u.a. Zahn- und Krankenhauszusatzversicherungen, Krankentagegeldversicherung etc.) bis hin zur Pflegezusatzversicherung.

Zur Pflegevorsorge kann man bei der LKH eine Pflegetagegeldversicherung mit festgelegter prozentualer Leistungsstaffel abschließen. Mit der Tarifauswahl kann man entscheiden, ab welchem Pflegegrad man sich versichern will. Die Tagessätze kann man auf Basis der eigenen Bedürfnisse festlegen. Der Versicherungsschutz gilt sofort und deutschlandweit. Bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr werden ebenfalls Versicherungsleistungen erbracht.

Älteres Paar am Strand
Leistungen in den verschiedenen Pflegegraden

Die Pflegegeldversicherung der LKH im Überblick

Mit der Pflegetagegeldversicherung der LKH können Sie wählen, ab welchem Pflegegrad Sie Pflegetagegeld beziehen möchten und in welcher Höhe. Versichern können Sie (in 5 Euro Stufen) Pflegegeldtagessätze von 5 Euro bis maximal 150 Euro. Zur Orientierung: Ein Tagessatz von 150 Euro entspricht einer monatlichen Pflegegeld-Zahlung von 4.500 Euro (bei 30 Tagen). Sie können im Pflegefall frei über das Pflegegeld verfügen.

Die Leistungen für die einzelnen Pflegegrade sind in den Tarifen der LKH prozentual gestaffelt. Man legt dabei den Pflegegeld-Tagessatz für den Pflegegrad 5 fest. Die Leistungen der weiteren Pflegegrade 1 bis 4 errechnen sich prozentual aus dem gewählten Pflegegeld-Tarif (festgelegte prozentuale Leistungsstaffel). Eine Beitragsfreistellung ist ab Pflegegrad 4 zu 80 % (nicht in PTGU5) und im Pflegegrad 5 zu 100 % vorgesehen.

Das vereinbarte Pflegetagegeld wird in den Tarifstufen PTGU2, PTGU3, PTGU4 und PTGU5 zu den in der folgenden Tabelle genannten Prozentsätzen je Pflegegrad gezahlt:

Pflegegrad

Tarif PTGU2

Tarif PTGU3

Tarif PTGU4

Tarif PTGU5

2

35 %

-

-

-

3

65 %

65 %

-

-

4

80 %

80 %

80 %

-

5

100 %

100 %

100 %

100 %

Leistungsmerkmale der LKH-Pflegetagegeldversicherung auf einen Blick:

Pflegegrad 1
  • Pflegegeldversicherung mit festgelegter prozentualer Leistungsstaffel.
  • Versicherbares Pflege­tage­geld bis zu 150 Euro pro Tag (4.500 Euro pro Monat).
  • Freie Verfügbarkeit ohne Kostennachweise: Das bedeutet, die Versicherung leistet unabhängig davon, ob man als Pflegebedürftige/er zuhause oder im Pflege­heim gepflegt wird. Das Geld kann man frei verwenden. Sie können es also z.B. als Pflege­geld an pflegende Angehörige auszahlen, eine Haushaltshilfe bezahlen oder auch ansparen.
  • Keine Warte­zeiten. Sofortiger Versicherungs­schutz.
  • Dynamikoption ohne Gesundheitsprüfung. (Achtung: nicht, wenn bereits Pflegebedürftigkeit vorliegt!): Das versicherte Pflegetagegeld wird an die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisindex für Deutschland) angepasst. Ist man unter 65 Jahre alt, kann man alle fünf Jahre eine Anpassung des Pflegetagegeldes durchführen lassen. Haben Sie das das 65. Lebensjahr vollendet, dann können Sie die Anpassung des Pflegetagegeldes frühestens fünf Jahre nach Versicherungsbeginn verlangen.
  • Beitragsbefreiung: Diese ist ab Pflegegrad 4 zu 80 % und im Pflegegrad 5 zu 100 % vorgesehen.
  • Deutschlandweiter Schutz.
  • Bei Auslandsaufenthalt besteht der Versicherungsschutz bis zu 6 Wochen/Kalenderjahr.

Leistungspaket PTGU2: Pflegevorsorge ab Pflegegrad 2

Senior mit Tochter

Dieser Tarif der LKH ist eine Empfehlung, wenn Sie nach einer guten Möglichkeit suchen, die Versorgungslücke ab Pflegegrad 2 und höher zu schließen. Im niedrigsten Pflegegrad 1 werden noch keine Leistungen ausbezahlt.

Leistungsmerkmale:

  • Pflegegeld unabhängig von der Pflegeart: Es spielt keine Rolle, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden.
  • Sofortiger Versicherungsschutz,
  • Dynamikoption alle 5 Jahre,
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4 zu 80 % und im Pflegegrad 5 zu 100 %,
  • Die Leistungen sind prozentual gestaffelt und steigen ab Pflegegrad 2 wie folgt:

 Prozentuale Leistungen nach Tarif PTGU2 in Euro/Monat:

Pflegegrad

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Ambulante Pflege: Pflegemonatsgeld Auszahlung

-

35 % 

65 % 

80 % 

100 % 

Stationäre Pflege: Pflegemonatsgeld Auszahlung

-

35 % 

65 % 

80 % 

100 % 

Leistungsbeispiel:

Frau Susanne W., 45 Jahre, hat aufgrund einer Multiple Sklerose Erkrankung inzwischen den Pflegegrad 3. Das Gehen fällt ihr zunehmend schwer, das Stehen wird anstrengend. Auch die Arme sind betroffen, sie kann nur ungenau greifen und Gegenstände nicht mehr sicher festhalten. Sie benötigt eine Haushaltshilfe und einen ambulanten Pflegedienst. Es entstehen für Susanne W. (nach Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung) eigene Kosten von rund 1.500 Euro im Monat. Susanne W. hat bei der LKH ein Pflegegeld nach Tarif PTGU2 in Höhe von monatlich 3.000 Euro als 100 % Leistung versichert. Sie erhält damit in Pflegegrad 3 eine Pflegegeldauszahlung von 35 %. Dies sind 1.050 Euro/Monat. Das gleiche Pflegegeld würde sie bei der LKH auch dann erhalten, wenn Sie in einem Pflegeheim gepflegt werden würde.

Leistungspaket PTGU3: Gute Pflegevorsorge für mittlere und höhere Pflegegrade

Senioren informieren sich

Dieser Tarif der LKH ist eine gute Empfehlung für alle, die nach einer Pflegevorsorge mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis suchen, um die Versorgungslücke in mittleren und höheren Pflegegraden zu schließen.

Leistungsmerkmale:

  • Sie erhalten das gleiche Pflegegeld unabhängig davon, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden,
  • Sofortiger Versicherungsschutz,
  • Dynamikoption zur Pflegegelderhöhung alle 5 Jahre,
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4 zu 80 % und im Pflegegrad 5 zu 100 %,
  • Die Leistungen beginnen ab Pflegegrad 2 und steigen prozentual mit den Pflegegraden wie folgt:

 Prozentuale Leistungen nach Tarif PTGU2 in Euro/Monat:

Pflegegrad

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Ambulante Pflege: Pflegemonatsgeld Auszahlung

-

35 % 

65 %

80 % 

100 % 

Stationäre Pflege: Pflegemonatsgeld Auszahlung

-

35 %

65 %

80 % 

100 % 

Leistungsbeispiel:

Mann im Rollstuhl mit Ehefrau

Herr Walter K., 66 Jahre, leidet an einer fortgeschrittenen Parkinson Erkrankung, die sich zunehmend auf seine Bewegungsfähigkeit auswirkt. Seine Bewegungen sind stark verlangsamt, er leidet unter Zittern, Muskelsteifheit sowie Geh- und Haltungsstörungen. Dazu hat sich bei ihm eine Demenz entwickelt. Er hat zwischenzeitlich den Pflegegrad 4. Herr Walter K. lebt seit zwei Jahren im Pflegeheim. Seine Kosten, die er für das Pflegeheim bezahlt, betragen rund 2.500 Euro/Monat. Er hat bei der LKH den Tarif PTGU3 versichert mit einem Pflegegeld von 3.000 Euro pro Monat als 100 % Leistung in Pflegegrad 5. Er erhält damit in Pflegegrad 4 eine Pflegegeldauszahlung von 80 %. Dies sind 2.400 Euro/Monat. Damit kann er mit der Pflegegeldversicherung fast seine ganze Eigenbeteiligung für das Pflegeheim bezahlen. Seine Pflegeversicherung ist zudem wegen Pflegegrad 4 zu 80 % beitragsfrei gestellt.

Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten, Stand 2024: https://www.vdek.com

Bewertung der LKH-Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflege­tagegeld­versicherung der LKH erhalten Sie im Pflege­fall eine feste Pflegegeldsumme pro Tag, unabhängig von den tatsächlich angefallenen Pflege­kosten. Die Versicherung leistet unabhängig davon, ob der/die Pflege­bedürftige zuhause oder im Pflege­heim versorgt wird.

Im Tarif PTGU der LKH gibt es eine festgelegte Leistungsstaffel. Wie hoch das Pflege­tagegeld ist, hängt vom Pflege­grad ab. Die Leistungen steigen prozentual mit höheren Pflegegraden. Es gibt keine Wartezeit. Eine Beitragsbefreiung greift ab Pflegegrad 4 zu 80 % ab Pflegegrad 5 zu 100 %. Zur Anpassung an Inflation bzw. steigende Pflegekosten hat man eine lebenslange Dynamisierungsoption. Achtung: Die Dynamik ist jedoch bei der LKH nicht mehr möglich, sobald der Pflegefall eingetreten ist. Ergänzende Nachversicherungsmöglichkeiten gibt es bei der LKH leider nicht.

Der Versicherungsschutz gilt ab Vertragsbeginn sofort und deutschlandweit für alle Pflegearten. Zu beachten: Bei einem Auslandsaufenthalt ist der Versicherungsschutz auf 6 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.

Insgesamt bietet die LKH mit ihrer Pflegetagegeldversicherung eine gute und leistungsstarke  Vorsorgemöglichkeit mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis, die sich auf das Wesentliche konzentriert.

10 Punkte Checkliste zur Pflegevorsorge – Ist eine Pflegezusatzversicherung für mich sinnvoll?

Taschenrechner und Banknoten

Hier haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt als Hilfestellung zur Überlegung, ob eine Pflegezusatzversicherung für Sie sinnvoll ist. Sie können überlegen:

  1. Bin ich ausreichend zu den Leistungen der Pflegevorsorge informiert? Was eine Pflegezusatzversicherung grundsätzlich leistet, ist davon abhängig, für welche Absicherung Sie sich entscheiden.  
  2. Kenne ich die Vorteile einer Pflegezusatzversicherung? Bei den meisten privaten Pflegezusatzversicherungen (Ausnahme: staatlich geförderter Pflege Bahr) sind Sie sofort ab Vertragsbeginn geschützt. Sie haben damit eine sofortige Sicherheit. Dies ist ein wesentlicher Vorteil z.B. gegenüber Ansparprogrammen bzw. Investitionen.
  3. Ist für mich in meiner jetzigen Situation eine Pflegezusatzversicherung möglich? Oder haben für mich aktuell andere Vorsorgemaßnahmen Vorrang? Grundsätzlich ist es ratsam, so früh wie möglich über eine private Pflegevorsorge nachzudenken. Zudem kann man die Verträge laufend an die eigenen finanziellen Möglichkeiten anpassen.
  4. Kann ich mir die Beiträge über einen langen Zeitraum leisten? Pflegeversicherungsverträge sollen Sie ein Leben lang schützen. Einkalkulieren muss man, dass die Beiträge im Laufe der Zeit steigen können.
  5. Wann soll ich am besten mit der Pflegevorsorge beginnen? Für den Abschluss einer Pflege­zusatz­ver­sicherung ist es niemals zu früh. Beachten Sie: Je jünger Sie bei Vertragsbeginn sind, umso niedriger ist bei gleicher Leistung Ihr Beitrag. Auch die Gesundheitsprüfung stellt in der Regel kein Problem dar, weil man in jungen Jahren in der Regel noch gesünder ist.
  6. Sollte ich im Pflegefall nicht besser auf mein Einkommen, mein Vermögen bzw. die Unterstützung Angehöriger zurückgreifen, um Pflegekosten zu bezahlen? Fragen Sie sich: Bin ich bereit, diese Möglichkeiten zu nutzen – und wenn ja, in welchem Umfang? Eine Pflegezusatzversicherung kann für Sie sinnvoller sein, wenn Sie im Pflegefall Ihr Vermögen schützen möchten bzw. Angehörige nicht finanziell belasten wollen. Denn auch Kinder können im Rahmen des Elternunterhalts zur Kasse gebeten werden (allerdings erst, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt).
  7. Ist also für jeden eine Pflegevorsorge ratsam? Ja, eine Pflegevorsorge ist für jeden sinnvoll, unabhängig von Alter, Familienstand oder Vermögen. Denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen nicht aus. Eine Pflegezusatzversicherung empfiehlt sich auch bei geringem Vermögen, wenn Sie Ihre Pflege finanziell unabhängig gestalten bzw. Sozialhilfebedürftigkeit vermeiden wollen.
  8. Welche Kosten kommen auf mich in einem Pflegeheim zu? Beachten Sie, dass in Pflegeheimen nicht nur die Pflegekosten, sondern auch immer die zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu berücksichtigen sind. Wichtig auch: In Pflegeheimen gibt es bei den Kosten keinen Unterschied mehr zwischen den Pflegegraden 2 bis 5. Pflegeheime berechnen einen einheitlichen Betrag für jeden Bewohner.  
  9. Was bedeutet das konkret? Stand 2024 beläuft sich im Pflegeheim die Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im Bundesdurchschnitt im ersten Aufenthaltsjahr auf 2.576 Euro monatlich. (Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten, Stand 2024: https://www.vdek.com). Dies sind fast 31.000 Euro/Jahr die selbst für ein Pflegeheim aufzubringen sind! In mehreren Pflegejahren kommt dabei schnell eine 6-stellige Summe zusammen, die Sie selbst aufbringen müssten. Denn es gilt: Für die Eigenbeteiligung im Pflegeheim muss man mit dem eigenen Vermögen haften.
  10. Kann ich über das Pflegegeld, das ich aus einer Pflegezusatzversicherung erhalte frei verfügen? Die Leistungen, die Sie aus einer Pflegetagegeldversicherung (bzw. Pflegemonatsgeldversicherung) erhalten, können Sie frei verwenden. Das bedeutet: Sie können Ihr Pflegegeld je nachdem wie und wo Sie gepflegt werden verwenden für pflegende Angehörige (sogenannte Laienpflege), für einen ambulanten Pflegedienst oder für ein Pflegeheim (stationäre Pflege).

Sie möchten eine erste Orientierung, welcher Tarif für Sie persönlich passen könnte? Wir helfen Ihnen gerne. Nutzen Sie einfach unseren kostenfreien und unabhängigen Rechner. Mit nur wenigen Angaben zu Ihrem Alter und Ihrer Gesundheit zeigen wir Ihnen eine große Auswahl an modernen Pflegetarifen

Hier geht's zum Rechner:

Monatliche Auszahlung im Pflegefall