DKV
Pflegezusatzversicherung
Die Deutsche Krankenversicherung AG, kurz DKV, gehört zur ERGO-Versicherungsgruppe. Gegründet wurde die DKV 1927. Die DKV mit Sitz in Köln ist eine der führenden privaten Krankenversicherungen in Deutschland. Sie bietet als Gesundheitsversicherer der ERGO privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung.
Das Portfolio der DKV zur Pflegezusatzversicherung bietet einen rundum guten Pflege-Vorsorge-Schutz mit einem sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis.
Die DKV Pflegevorsorge auf einen Blick
Das Angebot der DKV zur Pflegevorsorge ist umfangreich. Die DKV bietet mit ihrem Pflegeversicherungsportfolio Top Leistungen mit einem gutem Preis-/Leistungsverhältnis. Das Tarifangebot ermöglicht jedem Kunden eine Pflegevorsorge, die sehr gut an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden kann. Zum Produktangebot der Pflegevorsorge zählen:
- Zwei ungeförderte Pflegetagegeldtarife (KombiMed Pflege Tarif KPET und Pflege Tarif PTG),
- Ein geförderter Pflegetagegeldtarif (KFP KombiMed Förder-Pflege (Pflegebahr)),
- Pflegeschutzpaket (PSP) für die Beratung und Hilfestellung zur Organisation des Pflegealltags,
- Drei Pflegekostenzuschusstarife (Tarif PZU100, Tarif PZU50 und KombiMed Pflege Tarif KPEK).
Bei den Pflegetagegeldversicherungen erhalten Sie bei Pflegebedürftigkeit für jeden Pflegetag das vereinbarte Pflegetagegeld unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege ausbezahlt. Sie können dieses flexibel verwenden für eine Pflege zu Hause oder im Heim. In der ambulanten Pflege ist es unerheblich, ob Sie durch Angehörige oder ausgebildete Pflegefachkräfte gepflegt werden.
Die Pflegegeldtarife versichern ein Pflegetagegeld dessen Höhe der Kunde zwischen 5 und 160 Euro frei wählen kann. Das Pflegetagegeld, das man im Leistungsfall erhält, errechnet sich anhand festgelegter, prozentualer Leistungsstaffeln für den Pflegegrad 1 bis 5. Der Tarif PTG bietet dabei die höchsten prozentualen Pflegegeldleistungen: In Pflegegrad 5 gibt es hier sogar 150 Prozent der vereinbarten Leistung.
Die Pflegekostenversicherungen PZU100, PZU50 und KombiMed Pflege KPEK
orientieren sich an den Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Leistungsvoraussetzung ist immer die Vorleistung der Pflegepflichtversicherung. Das Prinzip: Die gesetzlichen Leistungen werden verdoppelt (Tarif PZU 100) oder aufgestockt (Tarif PZU50 oder Kombi MedPflege KPEK). Zuschüsse gibt es angelehnt an die Beträge der Pflegepflichtversicherung. Bei den ambulanten Leistungen wird unterschieden, ob die Pflege durch Laienpflege (z.B. Angehörige) oder durch Fachkräfte (z.B. ambulanter Pflegedienst) geleistet wird. Bei den stationären Leistungen wird differenziert, ob die Pflege vollstationär, teilstationär oder in Form einer Kurzzeitpflege stattfindet.
Mit dem Pflegeschutzpaket PSP der DKV sichern Sie sich zu jeder Zeit Service, Beratungs- und Vermittlungsleistungen für den Pflegefall. Das Pflegeschutzpaket kann zu jedem Tarif kombiniert oder auch einzeln abgeschlossen werden.
Die staatlich geförderte Pflegevorsorge (Pflege-Bahr) kann man bei der DKV mit der Pflegetagegeldversicherung KFP KombiMed Förder-Pflege abschließen. Ab dem 18. Lebensjahr erhält man mit dem Tarif die staatliche Zulagenförderung von 60 Euro pro Jahr.
DKV Pflegetagegeldtarif KPET
Der Tarif DKV KPET ist für alle eine gute Empfehlung, die eine bedarfsgerechte und zugleich relativ günstige Pflegetagegeldversicherung suchen, die sich auf das Wesentliche konzentriert.
- Die Pflegetagegeldversicherung KPET leistet im niedrigsten Pflegegrad 1 schon 10 Prozent des vereinbarten Pflegetagegeldes.
- Bei stationärer Pflege gibt es ab Pflegegrad 2 bereits das 100 Prozent Pflegetagegeld.
- Für die ambulante Pflege sind die Leistungen gestaffelt. Es beginnt mit 10 Prozent des vereinbarten Tagegelds im Pflegegrad 1, steigt in Pflegegrad 2 auf 25 Prozent, in Pflegegrad 3 auf 50 Prozent, in Pflegegrad 4 auf 75 Prozent und erreicht in Pflegegrad 5 dann 100 Prozent des gewählten Tagegelds.
Die Leistungssätze
Leistung in % des versicherten Pflegetagegeldes
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 5
|
Pflegegrad 5
|
Häusliche Pflege teilstationäre und Kurzzeitpflege
|
10 %
|
25 %
|
50 %
|
75 %
|
100 %
|
Vollstationäre Pflege
|
10 %
|
100 %
|
100 %
|
100 %
|
100 %
|
Leistungsmerkmale
- Freie Auszahlung des Pflegegeldes: Kein Kostennachweis erforderlich. Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit erhalten Sie ein Pflegetagegeld, das Sie nach eigenen Wünschen verwenden können. Die Höhe des Tagegelds können Sie in 10-Euro-Stufen ab 10 bis 90 Euro selbst festlegen. Die Höhe der Pflegegeldauszahlung richtet sich nach der Einstufung in den Pflegegrad 1 bis 5. Bei der ambulanten Pflege ist es unerheblich, ob Sie durch Angehörige (Laienpflege) oder ausgebildete Pflegefachkräfte gepflegt werden.
- Keine Wartezeiten, keine Karenzzeit
- Dynamik: Alle 3 Jahre können die Leistungen angepasst werden. Maßgeblich ist die Entwicklung des Verbaucherpreisindexes des statistischen Bundesamtes oder falls vorhanden, des Pflegekostenindexes.
- Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus in allen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Außerdem bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten außerhalb der EU bzw. des EWR bis zu insgesamt sechs Wochen im Kalenderjahr. Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin in Deutschland sein.
- Keine Altersbegrenzung: Diese private Pflegeversicherung kann ohne Altersbegrenzung abgeschlossen werden.
Tarifdetails
Leistungsbeispiel: Pflegetagegeldversicherung Tarif KPET
Das Beispiel zeigt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung (Stand Januar 2024).
Angenommen wird, dass in Pflegegrad 1 bis 3 die Pflege ambulant stattfindet. In Pflegegrad 1 und 2 wird zu Hause noch alleine durch Angehörige gepflegt. In Pflegegrad 3 kommt die ambulante Unterstützung durch einen Pflegedienst dazu. In Pflegegrad 4 und 5 wird eine vollstationäre Pflege angenommen.
Die Beispielrechnung zeigt die Versorgungslücke in den Pflegegraden 1 bis 5 und die Leistungen des Tarifs PTG bei einem versicherten Pflegetagegeld von 80 Euro (2.400 Euro/Monat)
(Stand 2024)
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
|
Häusliche Pflege durch Angehörige
|
Häusliche Pflege durch Angehörige
|
Ambulante Pflege durch Pflegedienst
|
Vollstationäre Pflege
|
Vollstationäre Pflege
|
Durchschnittliche monatliche Pflegekosten
|
500 Euro
|
1.500 Euro
|
2.700 Euro
|
4.558 Euro
|
4.788 Euro
|
Leistungen der Pflegepflichtversicherung
|
0
|
332 Euro
|
1.432 Euro
|
1.775 Euro (zgl. 207 Euro erstes Pflegejahr)*
|
2.005 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr)*
|
Versorgungslücke (Eigenanteil)
|
500 Euro
|
1.168 Euro
|
1.268 Euro
|
2.576 Euro
|
2.576 Euro
|
Monatliche Leistung DKV Tarif KPET: 2.400 Euro (= versichertes Pflegetagegeld von 80 Euro)
|
240 Euro (= 10 %)
|
600 Euro (= 25 %)
|
1.200 Euro (= 50 %)
|
1.800 Euro (= 75 %)
|
2.400 Euro (= 100 %)
|
Verbleibender Eigenanteil
|
260 Euro
|
568 Euro
|
68 Euro
|
776 Euro
|
176 Euro
|
Quelle für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten, Stand 2024: https://www.vdek.com.
* Seit 01.01.2022 erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 bei vollstationärer Pflege einen Leistungszuschlag. In der Übersicht ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege inkl. Leistungszuschlag im 1. Pflegejahr ausgewiesen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden.
DKV Pflegetagegeldtarif PTG
Der Tarif DKV PTG ist eine Pflegetagegeldversicherung, die einen sehr hochwertigen Pflegeversicherungsschutz bietet. Es handelt sich um eine Pflegetagegeldversicherung mit gestaffelten Leistungen, die Spitzenleistungen bei vollstationärer Pflege bietet.
- Der Tarif leistet bei vollstationärer Pflege in allen Pflegegraden durchgängig 100 % und in Pflegegrad 5 sogar 150 % des versicherten Pflegetagegeldes. Der Tarif ist daher u.a. sehr gut geeignet für Menschen, die - auch bereits bei niedrigen Pflegraden - den Fokus auf die stationäre Pflege legen.
- Aber auch für die ambulante Pflege bietet der Tarif großzügige Leistungen und unterstützt damit eine möglichst lange Pflege zu Hause, die sich viele Pflegebedürftige wünschen. Ab dem Pflegegrad 4 erhält man bei ambulanter Pflege 100 % und in Pflegegrad 5, genau wie in der vollstationären Pflege, 150 % des versicherten Pflegegeldes.
- Sie können das Tagegeld bis zu einer maximalen Höhe von 160 Euro versichern. Dies entspricht dann monatlich 4.800 Euro im Pflegegrad 4 zu Hause und in den Pflegegraden 1 – 4 im Pflegeheim. Im Pflegegrad 5 sind dies dann sogar 7.200 Euro monatlich, sowohl bei der Pflege zu Hause als auch im Heim. Die Leistungsmerkmale der Pflegezusatzversicherung PTG sind somit sehr hochwertig. Die Versicherung bietet gleichzeitig ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
Die Leistungssätze
Leistung in % des versicherten Pflegetagegeldes
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
Häusliche Pflege teilstationäre und Kurzzeitpflege
|
30 %
|
40 %
|
70 %
|
100 %
|
150 %
|
Vollstationäre Pflege
|
100 %
|
100 %
|
100 %
|
100 %
|
150 %
|
Leistungsmerkmale
- Freie Auszahlung des Pflegegeldes: Kein Kostennachweis erforderlich. Die Höhe der Pflegegeldauszahlung richtet sich nach dem vereinbarten Pflegetagegeld und der Einstufung in den Pflegegrad 1 bis 5. Bei der ambulanten Pflege ist es unerheblich, ob Sie durch Angehörige oder ausgebildete Pflegefachkräfte gepflegt werden. Maximal versicherbares Pflegetagegeld: 160 Euro.
- Keine Wartezeiten, keine Karenzzeit
- Dynamik: Automatische Erhöhungen: Alle drei Jahre wird das Pflegetagegeld automatisch ohne Gesundheitsprüfung um 5 Euro erhöht - auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Der Erhöhung kann auch widersprochen werden.
- Optionale Erhöhungsmöglichkeit: Das versicherte Pflegetagegeld kann man um jeweils 5 oder 10 Euro ohne Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen erhöhen. Dazu zählen u.a.: Erstmaliger Bezug einer gesetzlichen Altersrente, Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt oder Adoption eines Kindes. Eine Erhöhung ist nicht möglich, wenn schon eine Pflegebedürftigkeit besteht bzw. ein Pflegeantrag gestellt wurde.
- Pflegetelefon zur Beratung, Information und Unterstützung.
- Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus auch in allen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Außerdem bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten außerhalb der EU bzw. des EWR bis zu insgesamt sechs Wochen im Kalenderjahr. Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin in Deutschland sein.
- Keine Altersbegrenzung: Diese private Pflegeversicherung kann ohne Altersbegrenzung abgeschlossen werden.
Tarifdetails
Leistungsbeispiel: Pflegetagegeldversicherung Tarif PTG
Das Beispiel zeigt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung (Stand Januar 2024). Angenommen wird, dass in Pflegegrad 1 bis 3 die Pflege ambulant stattfindet. In Pflegegrad 1 und 2 wird zu Hause noch alleine durch Angehörige gepflegt. In Pflegegrad 3 kommt die ambulante Unterstützung durch einen Pflegedienst dazu. In Pflegegrad 4 und 5 wird eine vollstationäre Pflege angenommen.
Die Beispielrechnung zeigt die Versorgungslücke in den Pflegegraden 1 bis 5 und die Leistungen des Tarifs PTG bei einem versicherten Pflegetagegeld von 80 Euro (2.400 Euro/Monat). (Stand 2024)
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
|
Häusliche Pflege durch Angehörige
|
Häusliche Pflege durch Angehörige
|
Ambulante Pflege durch Pflegedienst
|
Vollstationäre Pflege
|
Vollstationäre Pflege
|
Durchschnittliche monatliche Pflegekosten
|
500 Euro
|
1.500 Euro
|
2.700 Euro
|
4.558 Euro
|
4.788 Euro
|
Leistungen der Pflegepflichtversicherung
|
0
|
332 Euro
|
1.432 Euro
|
1.775 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr)*
|
2.005 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr)*
|
Versorgungslücke (Eigenanteil)
|
500 Euro
|
1.168 Euro
|
1.268 Euro
|
2.576 Euro
|
2.576 Euro
|
Monatliche Leistung DKV Tarif PTG 2.400 Euro (= versichertes Pflegetagegeld von 80 Euro)
|
720 Euro (= 30 %)
|
960 Euro (= 40 %)
|
1.680 Euro (= 70 %)
|
2.400 Euro (= 100 %)
|
3.600 Euro (= 150 %)
|
Verbleibender Eigenanteil
|
0 Euro Es verbleiben 220 Euro zur freien Verfügung
|
208 Euro
|
0 Euro Es verbleiben 412 Euro zur freien Verfügung
|
176 Euro
|
0 Euro Es verbleiben 1.024 Euro zur freien Verfügung
|
Quelle für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten, Stand Januar 2024: https://www.vdek.com/.
* Seit 01.01.2022 erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 bei vollstationärer Pflege einen Leistungszuschlag. In der Übersicht ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege inkl. Leistungszuschlag im 1. Pflegejahr ausgewiesen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden.
Pflege Schutz Paket PSP
Mit dem Pflege Schutz Paket bietet die DKV zu jeder Zeit umfangreiche Service- und Beratungsleistungen. Dies gilt auch schon vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
- In der Pflegesituation erhalten Sie mit umfassenden Services und Vermittlungsleistungen professionelle persönliche Unterstützung.
- Zudem erhalten Versicherungsnehmer eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro, wenn zum ersten Mal eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 festgestellt wird.
Tarifdetails
Von rund fünf Millionen Pflegebedürftigen werden in Deutschland etwa vier Millionen zu Hause betreut – oft ganz oder teilweise von ihnen nahestehenden Personen. Je schwerer die Pflege ist, desto höher ist die Belastung und desto schneller schwinden die Kräfte. Empfohlen wird daher, so oft wie Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen. Denn häufig führt die häusliche Pflege dazu, dass die pflegenden Angehörigen nicht nur das eigene Befinden, sondern auch das komplette Privatleben vernachlässigen
Leistungsmerkmale:
- 24-Stunden-Versorgungsgarantie: Innerhalb von 24 Stunden wunschgemäße Organisation einer vollstationären Pflege, einer Kurzzeitpflege, teilstationären Pflege oder Verhinderungspflege oder einer Versorgung durch einen häuslichen Pflegedienst. Die Organisation der stationären Pflege erfolgt möglichst im nahen Umkreis des bisherigen Wohnsitzes.
- Bei erstmaligem Versorgungsbedarf und bei jeder Erhöhung des Pflegegrades wird Ihnen die Versorgung innerhalb von 24 Stunden ab Beauftragung garantiert. Man erhält eine Ersatzleistung von 500 Euro, wenn die 24-Stunden Frist nicht eingehalten wird.
- Persönliche Beratung – auch für Familienangehörige: Beratung Betroffener und Familienangehöriger vor und bei Pflegebedürftigkeit: Telefonische Beratung rund um die Uhr (24/7). Auf Wunsch ist auch eine persönliche Beratung zu Hause oder eine Online Beratung möglich.
- Vermittlung von Serviceleistungen:
Dazu zählen u.a. die Vermittlung pflegerischer Hilfen, von Angeboten zur Entlastung von Pflegenden im Alltag (z. B. Pflegeurlaub, psychosoziale Betreuung) von hauswirtschaftlichen Hilfen (z.B. Einkaufshilfe) oder von technischen Hilfen im Haus (z.B. Notrufsystem). Versicherungsschutz besteht nur für die Vermittlung der Anbieter von Dienstleistungen. Mit dabei ist zudem ein Abrechnungsservice (Korrespondenz mit Kostenträgern, z.B. Krankenkasse, Beihilfeträger).
- Einmalzahlung: Bei erstmaligem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit nach
mindestens Pflegegrad 2 erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro.
Der Anspruch auf die Einmalzahlung besteht nur einmal während der gesamten Vertragslaufzeit.
- Wartezeiten: Keine Wartezeiten für die Serviceleistungen. Für die Einmalzahlung besteht eine Wartezeit von 3 Jahren. Tritt eine Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1) innerhalb der Wartezeit ein, wird keine Einmalzahlung erbracht. Bei gleichzeitigem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung mit Gesundheitsfragen ohne Erschwerung entfällt die Wartezeit.
- Versicherungsfähigkeit: Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Versicherungsfähig sind aber nur Personen, bei denen noch keine Pflegebedürftigkeit besteht, die noch keinen Antrag auf Anerkennung einer solchen gestellt haben und dies auch nicht beabsichtigen.
- Geltungsbereich: Alle Serviceleistungen beziehen sich auf Leistungen und Angebote in Deutschland.
Tarif KFP KombiMed Förder-Pflege
Beim Tarif KFP KombiMed Förder-Pflege handelt es sich um die staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung der DKV (Pflege-Bahr). Der Mindestbeitrag von 10 Euro wird mit 60 EUR pro Jahr vom Staat bezuschusst. Es besteht kein Höchsteintrittsalter und es erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Die Pflegegeldleistungen sind als Grundbaustein für die private Pflegevorsorge anzusehen.
- Das Pflegemonatsgeld das man erhält, richtet sich nach der Einordnung des Versicherungsnehmers in eine Leistungsgruppe und nach dem jeweiligen Pflegegrad.
- Es beträgt mindestens 600 Euro in Pflegegrad 5 bis maximal 1.595,70 Euro, je nach Leistungsgruppe. Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Leistungsgruppe ist das Eintrittsalter.
- Dabei gilt: Je niedriger das Eintrittsalter, umso höher ist die Erstattung im jeweiligen Pflegegrad.
- Hinweis: Bei Abschluss des DKV-Pflege-Bahrs ab dem 40. Lebensjahr ist man in der Leistungsgruppe mit den Mindest-Leistungen. Bei einem frühen Abschluss mit dem 18. Lebensjahr erhält man die Maximalleistungen. Ein Abschluss des Pflege-Bahr in möglichst jungen Jahren ist also lohnenswert
Die Leistungen:
Pflegegrad
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
Prozentsatz
|
10 %
|
20 %
|
30%
|
40 %
|
100 %
|
Je nach Leistungsgruppe monatliches Pflegegeld in Höhe von
|
60 Euro (bei Eintrittsalter ab 40. Lebensjahr) bis 159,57 Euro (z.B. bei Eintrittsalter 18. Lebensjahr)
|
120 Euro (bei Eintrittsalter ab 40. Lebensjahr) bis 319,14 Euro (z.B. bei Eintrittsalter 18. Lebensjahr)
|
180 Euro (bei Eintrittsalter ab 40. Lebensjahr) bis 478,71 Euro (z.B. bei Eintrittsalter 18. Lebensjahr)
|
240 Euro (bei Eintrittsalter ab 40. Lebensjahr) bis 638,28 Euro (z.B. bei Eintrittsalter 18. Lebensjahr)
|
600 Euro (bei Eintrittsalter ab 40. Lebensjahr ) bis 1.595,70 Euro (z.B. bei Eintrittsalter 18. Lebensjahr)
|
Tarifdetails
Leistungsmerkmale des Pflege-Bahr
- Auszahlung des Pflegegeldes: Freie Verfügbarkeit. Die Kostenerstattung bei ambulanter und stationärer Pflege ist identisch.
- Keine Gesundheitsprüfung. Risikozuschläge werden nicht erhoben.
- Staatliche Förderung: Nur der nach Anrechnung der staatlichen Zulage von monatlich 5 Euro verbleibende Eigenanteil der Prämie ist zu zahlen.
- Wartezeit fünf Jahre. Entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
- Ruhen bei Hilfebedürftigkeit: Bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung etc.) kann man den Versicherungsvertrag drei Jahre ruhen lassen.
- Geltungsbereich: Versicherungsschutz innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus auch in allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Pflegebonus
Ein Vorteil bei der DKV ist, dass Sie beim DKV Pflege-Bahr einen Pflegebonus erhalten. Nach Ablauf von 15 Versicherungsjahren besteht ein Anspruch auf ein erhöhtes Pflegemonatsgeld. Die Berechnung dieses Zeitraumes richtet sich grundsätzlich nach dem Eintrittsalter.
Nach 15 Versicherungsjahren erhöht sich in allen Pflegegraden der Leistungsanspruch.
Die Leistungen betragen dann in:
Pflegegrad
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
Je nach Leistungsgruppe monatliches Pflegegeld in Höhe von
|
120 Euro bis 319,14 Euro
|
180 Euro bis 478,71 Euro
|
420 Euro bis 1.116,99 Euro
|
540 Euro bis 1.436,13 Euro
|
660 Euro bis 1.755,27 Euro
|
Sie erhalten den Pflegebonus nach Ablauf des 15. Versicherungsjahres auch dann, wenn Sie während dieses Zeitraumes pflegebedürftig geworden sind.
Die DKV Pflegekostenzuschusstarife (PZU Tarife)
Mit den Pflegekostenzuschuss-Tarifen der DKV stocken Sie je - nach Tarifwahl - Ihre gesetzlichen Leistungen auf oder verdoppeln diese sogar.
Den Leistungen der Pflegekostenzuschuss-Tarife liegen immer die gesetzlichen Leistungen zugrunde auch wenn sich die Leistungen der Pflegepflichtversicherung erhöhen. Dies ist ein Sicherheitsaspekt. Denn sobald die gesetzliche Pflegeversicherung ihre Leistungen anpasst, steigen automatisch auch die Leistungen dieser Pflegezusatztarife. Gleichzeitig erhalten Sie den Zuschuss in der vereinbarten Höhe auch, wenn dadurch der Rechnungsbetrag überschritten wird.
Die Leistungen der Pflegekostenzuschuss-Tarife betreffen insbesondere folgende Bereiche:
- Häusliche Pflege,
- Pflegegeld,
- Häusliche Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson (Ersatzpflege),
- Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen,
- Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege),
- Kurzzeitpflege,
- Vollstationäre Pflege und Pflege in stationären Behinderteneinrichtungen,
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen,
- Angebote zur Unterstützung im Alltag und Anspruch auf einen Entlastungsbetrag,
- Zusätzliche Leistungen für Versicherte in ambulant betreuten Wohngruppen,
- Förderung der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen,
- Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatzleistung für Angehörige).
Leistungsmerkmale der DKV Pflegekostenzuschusstarife:
- Keine Wartezeiten.
- Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus auch in allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr erhalten Sie die vereinbarten Leistungen weiter. Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin in Deutschland sein
- Pflegetelefon für Betroffene und Angehörige für telefonische Informationen und Beratungen zum Thema Pflege.
Leistungsmerkmale der Pflegekostenzuschusstarife
- Voraussetzung für Leistungen von Pflegekostenzuschusstarifen ist immer eine Vorleistung aus der Pflegepflichtversicherung, die nachzuweisen ist.
- Hierfür ist dem Versicherer zusammen mit der Rechnungskopie ein Beleg der Pflegepflichtversicherung vorzulegen, aus dem der jeweilige Leistungsanspruch hervorgeht.
Pflegekostenzuschusstarif PZU100
Mit dem Pflegekostenzuschuss-Tarif PZU 100 verdoppeln sich für Sie die Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Im Versicherungsfall erhalten Sie die gleichen Leistungen, die Sie aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten haben. Es ist der Leistungsnachweis der Pflegepflichtversicherung erforderlich.
Die Leistungen des Pflegekostenzuschusstarifs PZU100
Die Leistungen des Pflegekostenzuschusstarifs PZU 100 im Überblick (Stand 2024):
Leistungsart
|
Leistung
|
Monatliche Leistung für Ambulante Pflegehilfe durch Fachkräfte
|
Pflegegrad 1 keine Leistung Pflegegrad 2 bis zu 761 Euro Pflegegrad 3 bis zu 1.432 Euro Pflegegrad 4 bis zu 1.778 Euro Pflegegrad 5 bis zu 2.200 Euro
|
Monatliche Leistung für die Pflege durch Laienpfleger (z. B. Angehörige)
|
Pflegegrad 1 keine Leistung Pflegegrad 2 bis zu 332,00 Euro Pflegegrad 3 bis zu 573,00 Euro Pflegegrad 4 bis zu 765,00 Euro Pflegegrad 5 bis zu 947,00 Euro
|
Monatliche Leistung für die teilstationäre Pflege in entsprechenden Einrichtungen (Tagesstätten) und für die Beförderung zwischen Wohnung und Pflegeeinrichtung
|
Pflegegrad 1 keine Leistung Pflegegrad 2 bis zu 689 Euro Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro
|
Monatliche Leistung für die Vollstationäre Pflege in Pflegeheimen
|
Pflegegrad 1 bis zu 125 Euro Pflegegrad 2 bis zu 770 Euro Pflegegrad 3 bis zu 1.262 Euro Pflegegrad 4 bis zu 1.775 Euro Pflegegrad 5 bis zu 2.005 Euro
Ab dem ersten Monat 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent.
|
Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
|
Sie erhalten 100 % der Leistungen, der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung für technische Pflegehilfsmittel. Bis zu 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (beispielsweis Windeln etc.). Wahlweise erhalten Sie eine Pauschale, die alle drei Jahre neu berechnet wird. Bis zu 4.000 Euro als Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes – je Maßnahme (wie zum Beispiel Treppenlifter).
|
Kurzzeitpflege
|
Für die kurzzeitige vollstationäre Pflege in Pflegeheimen von bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr erhalten Sie bis zu 1.774 Euro jährlich. Eine Aufstockung durch Leistungen aus der Verhinderungspflege ist möglich (um bis zu weitere 1.612 Euro).
|
Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag
|
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag werden monatlich bis zu 125 Euro erstattet (qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung nahestehender Pflegepersonen sowie zur Entlastung bei teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege, ambulanter Pflege durch Pflegefachkräfte. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI).
|
Leistungsbeispiel: Pflegekostenzuschusstarif PZU100
Das Beispiel zeigt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung (Stand Mai 2023). Angenommen wird, dass in Pflegegrad 1 bis 3 die Pflege ambulant stattfindet. In Pflegegrad 1 und 2 wird zu Hause noch alleine durch Angehörige gepflegt. In Pflegegrad 3 kommt die ambulante Unterstützung durch einen Pflegedienst dazu. In Pflegegrad 4 und 5 wird eine vollstationäre Pflege angenommen.
Die Beispielrechnung zeigt die Versorgungslücke in den Pflegegraden 1 bis 5 und die Leistungen des Tarifs PZU100 (Stand 2024).
|
Pflegegrad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
|
Häusliche Pflege durch Angehörige
|
Häusliche Pflege durch Angehörige
|
Ambulante Pflege durch Pflegedienst
|
Vollstationäre Pflege
|
Vollstationäre Pflege
|
Durchschnittliche monatliche Pflegekosten
|
500 Euro
|
1.500 Euro
|
2.700 Euro
|
4.558 Euro
|
4.788 Euro
|
Leistungen der Pflegepflichtversicherung
|
0
|
332 Euro
|
1.432 Euro
|
1.775 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr)*
|
2.005 Euro (zzg. 207 Euro erstes Pflegejahr)*
|
Versorgungslücke (Eigenanteil)
|
500 Euro
|
1.184 Euro
|
1.268 Euro
|
2.576 Euro
|
2.576 Euro
|
Monatliche Leistung DKV Tarif PZU100
|
0 Euro
|
332 Euro
|
1.432 Euro
|
1.775 zzgl. 207 Euro (erstes Pflegejahr)
|
2.005 Euro zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr
|
Verbleibender Eigenanteil
|
500 Euro
|
852 Euro
|
0 Euro Es verbleiben 164 Euro zur freien Verfügung
|
594 Euro
|
364 Euro
|
Quelle für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten, Stand 2024: https://www.vdek.com
* Seit 01.01.2022 erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 bei vollstationärer Pflege einen Leistungszuschlag. In der Übersicht ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege inkl. Leistungszuschlag im 1. Pflegejahr ausgewiesen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden.
Pflegekostenzuschusstarif PZU50
Mit dem Pflegekostenzuschuss-Tarif PZU50 stocken Sie die Leistungen der Pflegepflichtversicherung auf. Im Versicherungsfall erhalten Sie zusätzlich 50% der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung dazu.
Es ist der Leistungsnachweis der Pflegepflichtversicherung erforderlich.
Die Leistungen des Pflegekostenzuschusstarifs PZU50
(Stand 2024)
Leistungsart
|
Leistung
|
Monatliche Leistung für Ambulante Pflegehilfe durch Fachkräfte
|
Pflegegrad 1 keine Leistung Pflegegrad 2 bis zu 380,50 Euro Pflegegrad 3 bis zu 716 Euro Pflegegrad 4 bis zu 889 Euro Pflegegrad 5 bis zu 1.100 Euro
|
Monatliche Leistung für die Pflege durch Laienpfleger (z. B. Angehörige)
|
Pflegegrad 1 keine Leistung Pflegegrad 2 bis zu 166 Euro Pflegegrad 3 bis zu 286,50 Euro Pflegegrad 4 bis zu 382,50 Euro Pflegegrad 5 bis zu 473,50 Euro
|
Monatliche Leistung für die teilstationäre Pflege in entsprechenden Einrichtungen (Tagesstätten) und für die Beförderung zwischen Wohnung und Pflegeeinrichtung
|
Pflegegrad 1 keine Leistung Pflegegrad 2 bis zu 344,50 Euro Pflegegrad 3 bis zu 649 Euro Pflegegrad 4 bis zu 806 Euro Pflegegrad 5 bis zu 997,50 Euro
|
Monatliche Leistung für die Vollstationäre Pflege in Pflegeheimen
|
Pflegegrad 1 bis zu 62,50 Euro Pflegegrad 2 bis zu 385 Euro Pflegegrad 3 bis zu 631 Euro Pflegegrad 4 bis zu 887,50 Euro Pflegegrad 5 bis zu 1.002,50 Euro
Ab dem ersten Monat 7.5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, nach 12 Monaten 15 Prozent, nach 24 Monaten 25 Prozent und nach 36 Monaten 37,5 Prozent.
|
Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
|
Sie erhalten 50 % der Leistungen, der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung für technische Pflegehilfsmittel. Bis zu 20 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (beispielsweis Windeln etc.). Wahlweise erhalten Sie eine Pauschale, die alle drei Jahre neu berechnet wird. Bis zu 2.000 Euro als Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes – je Maßnahme (wie zum Beispiel Treppenlifter).
|
Kurzzeitpflege
|
Für die kurzzeitige vollstationäre Pflege in Pflegeheimen von bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr erhalten Sie bis zu 887 Euro jährlich. Eine Aufstockung durch Leistungen aus der Verhinderungspflege ist möglich (um bis zu weitere 806 Euro).
|
Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag
|
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag werden monatlich bis zu 62,50 Euro erstattet (qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung nahestehender Pflegepersonen sowie zur Entlastung bei teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege, ambulanter Pflege durch Pflegefachkräfte. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI).
|
Pflegekostenzuschusstarif KombiMed Pflege Tarif KPEK
In diesem Tarif werden verbleibende Aufwendungen nach vorheriger Leistung der privaten bzw. sozialen Pflegepflichtversicherung (PPV/SPV) erstattet. Es ist der Leistungsnachweis der Pflegepflichtversicherung erforderlich.
Wir unterstützen Sie
Die DKV bietet insgesamt sehr gute Möglichkeiten für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Sie hat ein umfassendes Angebot zur Pflegevorsorge mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis. Die Pflegeversicherungen der DKV können in unterschiedlichen Tarifen als Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung sowie als Pflege-Bahr-Förderung abgeschlossen werden.
So lässt sich sehr gut die Versorgungslücke der Pflegepflichtversicherung schließen. Gerade bei der vollstationären Pflege ist die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen sehr hoch. Kunden, die auch bei niedrigeren Pflegegraden den Fokus auf eine stationäre Versorgung legen möchten, sind mit den Pflegegeldtarifen der DKV sehr gut versorgt, da diese bereits in niedrigeren Pflegegraden sehr gute Leistungssätze bieten. Bei einer stationären Betreuung fällt die Unterstützung durch die DKV im Vergleich außerordentlich hoch aus.
Zugleich kann eine ambulante Pflege auch bei niedrigen Pflegeraden sehr gut absichert werden. Bereits ab Pflegegrad 2 kann man eine 100 Prozent Pflegegeldleistung auch bei der Pflege zu Hause versichern. Im Fall von Pflegegrad 5 kann sowohl bei der ambulanten auch bei der stationären Pflege eine 150 Prozent Auszahlung des Pflegetagegeldes versichert werden. Die Leistung wird auch bei der Laienpflege gezahlt, wenn z.B. Angehörige zu Hause die Pflege übernehmen möchten.
Zur Absicherung der Pflegevorsorge gegen Inflation und steigende Pflegekosten können die Pflegegeldtarife auch noch im Leistungsfall mittels Dynamik an die steigenden Pflegekosten angepasst werden. Insgesamt erfüllt die DKV damit die Voraussetzungen für eine zukunftssichere Pflegevorsorge.
Um zu entscheiden, welche Pflegeversicherung die für Sie passende ist, sollten immer individuelle Aspekte beachtet werden. Gern beraten wir Sie dazu kostenlos und unverbindlich. Unsere erfahrenen Versicherungsexperten helfen Ihnen, den optimalen Versicherungsschutz zu finden. Sie erreichen uns unter der Telefon Hotline 089 - 402 873 99 oder unter info@test-pflegeversicherung.de.