ARAG
Pflegezusatzversicherung
Die 1935 in Düsseldorf gegründete ARAG ist heute das größte deutsche Versicherungsunternehmen in Familienbesitz. Sie bietet neben dem Rechtsschutz eine umfassende Absicherung für alle wesentlichen Bereiche des Lebens. Zur Pflegevorsorge werden von der ARAG Pflegetagegeldtarife, Pflegekostenzuschusstarife sowie der Pflege Bahr angeboten. Die Tarife ermöglichen eine Absicherungsmöglichkeit für jeden Anspruch und können bei Bedarf auch miteinander kombiniert werden. Die Pflegegeldtarife gehören zu den flexibelsten am Markt, da man damit die Pflegegrade ohne vorgegebene prozentuale Leistungsstaffel individuell absichern kann.
Die Pflegetagegeldversicherungen der ARAG
Die ARAG bietet zur Pflegetagegeldabsicherung die folgenden Tarifvarianten:
- Tarif PIN: Pflegetagegeld-Versicherung: Bei diesem flexiblen Tarif sind die Leistungssätze nicht festgelegt. Man kann frei bestimmen, welches Pflegegeld man im Fall einer ambulanten oder stationären Pflege in den jeweiligen Pflegegraden 1, 2, 3, 4 oder 5 erhalten möchte. Es gibt keine Vorgabe, dass die Absicherungshöhe zwangsläufig mit dem Pflegegrad steigt. Sie können als z.B. auch in Pflegegrad 1 eine höhere Absicherung als in den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5 wählen. Die Höhe des Pflegetagegeldes ist auf den Euro genau wählbar – von 1 Euro bis 100 Euro.
- Tarif 69: Pflegetagegeld-Versicherung: Dieser preiswerte Tarif ist eine Pflegetagegeldversicherung nur für die stationäre Pflege. Er leistet bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2 das versicherte Pflegegeld in Höhe von 100 %.
- Pflege Bahr: Die staatlich geförderte Pflegetagegeldvariante der ARAG ist eine Basisabsicherung. Um bessere Leistungen zu erhalten, empfiehlt es sich, diese mit einer ungeförderten Pflegetagegeldversicherung (z.B. ARAG Tarif PIN oder Tarif 69) aufzustocken.
Umfassende Absicherung für ambulante und stationäre Pflege: ARAG Tarif PIN - Exklusiv
Der Tarif PIN der ARAG bietet die Möglichkeit, das Pflegegeld frei abzusichern. Die Pflegetagegeldversicherung nach Tarif PIN gehört damit zu den flexibelsten Tarifen am Markt.
Wer im Tarif PIN der ARAG die Leistungen nicht selbst festlegen möchte, kann auch eine vorgegebene Absicherungsvariante mit festgelegten prozentualen Leistungen wählen. Die Absicherungsvariante „Exklusiv“ leistet z.B. unabhängig von der Art der Pflege das Pflegetagegeld in Höhe von 100 % ab Pflegegrad 2. Wer eine umfassende Absicherung mit sehr gutem Preis-/Leistungsverhältnis sucht, für den ist diese Variante eine hervorragende Option.
Die prozentualen Leistungen des Tarif PIN - Absicherungsvariante Exklusiv:
Pflegegeld
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Pflegegrad 1
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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 3
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Pflegegrad 4
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Pflegegrad 5
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Pflegegeldleistung bei ambulanter Pflege % vom vereinbarten Tagegeld
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30 %
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100 %
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100 %
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100 %
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100 %
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Pflegegeldleistung bei stationärer Pflege % vom vereinbarten Tagegeld
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30 %
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100 %
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100 %
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100 %
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100 %
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Leistungsmerkmale Tarif PIN:
- Tagessatz ist für jede Pflegeart und jeden Pflegegrad individuell versicherbar passend zu individuellen Bedürfnissen. Die Höhe des Pflegetagegeldes ist auf den Euro genau wählbar – von 1 Euro bis 100 Euro.
- Keine Wartezeit, sofortiger Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn.
- Europaweiter Versicherungsschutz (EU, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz).
- Inflationsschutz: Pflegetagegelderhöhung alle 3 Jahre gemäß Verbraucherpreisindex-Änderung (max. 10%). Ohne Gesundheitsprüfung, ohne Altersbegrenzung, auch im Pflegefall (das erhöhte Pflegetagegeld gilt auch für laufende Versicherungsfälle der Pflegegrade 1, 2 und 3.
- Nachversicherungsgarantie: Lebenslange Erhöhungsmöglichkeit des Pflegetagegeldes bei besonderen Anlässen (z. B. Abschluss Berufsausbildung, Heirat, Geburt Kind, Tod Ehepartner usw.). Ohne Gesundheitsprüfung bis zu den Höchstgrenzen, sofern der Pflegefall noch nicht eingetreten ist,
- Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit: Erhält man erstmals eine Pflegetagegeld nach dem Tarif ausbezahlt, dann erhält man zusätzlich eine einmalige Sonderzahlung in Höhe des 60-fache zu leistenden Tagegeldbetrags,
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4,
- Unterstützung bei der Suche nach einem Platz in einem Pflegeheim, einer Fach- oder Reha-Klinik, Benennung von Spezialisten, Selbsthilfegruppen, Ärzten, usw., inkl. Zugang zur juristischen Online-Datenbank.
Leistungsbeispiel Tarif PIN – Absicherungsvariante:
Das folgende Kostenbeispiel zeigt die Versorgungslücke bei Pflegegrad 3 in der ambulanten und stationären Pflege auf. Wie hoch der Kostenanteil ist, den die gesetzliche Pflegepflichtversicherung des Pflegebedürftigen übernimmt, hängt ab vom Pflegegrad und der Art der Pflege (ambulant oder stationär). Für die restlichen Kosten muss der Betroffene selbst aufkommen.
Die Beispielrechnung zeigt die Versorgungslücke in Pflegegrad 3 und die Leistungen des Tarifs PIN Variante Exklusiv
Pflegegrad 3
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Durchschnittliche Kosten ambulante Pflege durch Pflegedienst: 2.700 Euro
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Durchschnittliche Kosten stationäre Pflege:
4.045 Euro
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Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
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1.432 Euro
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1.262 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr)
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Versorgungslücke (Eigenanteil)
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1.268 Euro
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2.576 Euro
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Monatliche Leistung Tarif PIN, Variante exklusiv, Pflegetagegeld 80 Euro
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2.400 Euro
(= 100 %)
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2.400 Euro
(= 100 %)
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Verbleibender Eigenanteil
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0 Euro
Es verbleiben 1.132 Euro zur freien Verfügung
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176 Euro.
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Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten, Stand 2024: https://www.vdek.com
* In der Übersicht ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege inkl. Leistungszuschlag im 1. Pflegejahr ausgewiesen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden.
Individuelle Absicherung gewünscht?
Wünschen Sie eine individuelle Absicherung und finden Sie diese nicht unter unseren Leistungspaketen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu. Rufen Sie uns an unter Telefon: 089 / 402 87399 oder senden Sie uns eine Email an: info@test-pflegeversicherung.de.
Wir erstellen Ihnen ein Angebot zu Ihrer Pflege- Wunschabsicherung.
Absicherung für die stationäre Pflege – ARAG-Tarif 69
Wer ausschließlich nur für den Fall einer stationären Pflege vorsorgen möchte, für denjenigen ist der Tarif 69 der ARAG eine gute und preiswerte Option. Man erhält damit im Fall der stationären Pflege ab Pflegegrad 2 das versicherte Pflegetagegeld zu 100 %.
Zu beachten: Der Tarif leistet nur deutschlandweit. Das Pflegetagegeld wird regelmäßig an die Kostenentwicklung der vollstationären Pflege in Deutschland angepasst.
Die prozentualen Leistungen des Tarif 69:
Pflegegeld
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Pflegegrad 1
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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 3
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Pflegegrad 4
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Pflegegrad 5
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Pflegegeldleistung bei ambulanter Pflege % vom vereinbarten Tagegeld
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-
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-
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-
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-
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-
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Pflegegeldleistung bei stationärer Pflege % vom vereinbarten Tagegeld
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-
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100 %
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100 %
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100 %
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100 %
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Leistungsmerkmale ARAG Tarif 69: Pflegetagegeld-Versicherung
- Pflegetagegeld nur für die stationäre Pflege,
- Keine Wartezeit, sofortiger Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn,
- Nur deutschlandweite Auszahlung,
- Inflationsschutz: Pflegetagegeldanpassung spätestens alle drei Jahre an die durchschnittlichen Kosten für die vollstationäre Pflege. Ohne Altersbegrenzung, ohne Gesundheitsprüfung, auch im Pflegefall,
- Unterstützung bei der Suche nach einem Platz in einem Pflegeheim, einer Fach- oder Reha-Klinik, Benennung von Spezialisten, nach Selbsthilfegruppen, Ärzten, usw., inkl. Zugang zu einer juristischen Online-Datenbank.
ARAG-Tarif 68 – Pflegekostenzuschussversicherung
Mit der ARAG-Pflegekostenzuschussversicherung verdoppeln oder verdreifachen Sie die staatlichen Leistungen. Die Pflegekostenzuschussversicherung ergänzt die gesetzliche Basisversorgung in der gewählten Höhe. Der Tarif bietet Kostenschutz für jede Pflegeart – d.h. für die ambulante Pflege zu Hause oder stationäre Pflege in einem Pflegeheim.
Man kann im Tarif eine auf die individuellen Absicherungswünsche angepasste Erhöhung der Leistungen der Pflegepflichtversicherung wählen – von 20 bis 200 Prozent. Keine Wartezeiten, Erstattung sofort bei Pflegebedürftigkeit. Zum Nachweis, dass die Pflege-Pflichtversicherung, Heilfürsorge oder Beihilfe geleistet hat, muss man entsprechende Rechnungen mit einer Bestätigung über die gezahlten Leistungen einzureichen.
Leistungen
- Pflegegeld: Erhält man durch die private oder soziale Pflege-Pflichtversicherung ein Pflegegeld, so wird mit dem Tarif dieser Betrag entsprechend der versicherten Tarifstufe um 20 Prozent bis 200 Prozent erhöht
- Kostenerstattung: Man erhält Kosten erstattet entsprechend den Leistungen der privaten bzw. sozialen Pflegepflichtversicherung. Dazu zählen unter anderem Leistungen für Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und pflegegerechte Gestaltung der Wohnung, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege), Kurzzeitpflege, Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen etc.
- Unterstützung bei der Suche nach einem Platz in einem Pflegeheim, einer Fach- oder Reha-Klinik, Benennung von Spezialisten, Selbsthilfegruppen, Ärzten, usw., inkl. Zugang zur juristischen Online-Datenbank.
- Dynamisch entsprechend gesetzlicher Pflegeversicherung: Sollte sich die Leistungshöhe der gesetzlichen Pflegeversicherung ändern, werden die Leistungen der Pflegekostenversicherung automatisch angepasst. D.h. steigen die staatlichen Leistungen, erhöhen sich auch die Erstattungen.
Leistungsbeispiel – Absicherungsvariante Tarif 69:
Das folgende Kostenbeispiel zeigt die Versorgungslücke bei Pflegegrad 3 in der ambulanten und stationären Pflege auf. Wie hoch der Kostenanteil ist, den die gesetzliche Pflegepflichtversicherung des Pflegebedürftigen übernimmt, hängt ab vom Pflegegrad und der Art der Pflege (ambulant oder stationär). Für die restlichen Kosten muss der Betroffene selbst aufkommen.
Die Beispielrechnung zeigt die Versorgungslücke in Pflegegrad 3 und die Leistungen des Tarifs 69
Pflegegrad 3
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Durchschnittliche Kosten ambulante Pflege durch Pflegedienst: 2.700 Euro
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Durchschnittliche Kosten stationäre Pflege:
4.045 Euro
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Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
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1.432 Euro
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1.262 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr)
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Versorgungslücke (Eigenanteil)
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1.268 Euro
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2.576 Euro
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Monatliche Leistung ARAG Tarif 69, versichertes Pflegetagegeld 80 Euro
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0 Euro
(= 100 %)
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2.400 Euro
(= 100 %)
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Verbleibender Eigenanteil
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1.268 Euro
Es verbleiben 1.132 Euro zur freien Verfügung
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176 Euro.
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Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten, Stand 2024: https://www.vdek.com
* In der Übersicht ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege inkl. Leistungszuschlag im 1. Pflegejahr ausgewiesen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden.
Pflege BAHR der ARAG – staatlich geförderte Pflegevorsorge
Wer bei der ARAG die staatlich geförderte Pflegevorsorge abschließen möchte, kann dies ebenfalls tun. Den staatlichem Zuschuss in Höhe von 5 Euro pro Monat erhält man ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 10 Euro. Eine staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung können alle ab 18 Jahre abschließen, die noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen oder bezogen haben.
Leistungen des ARAG Pflege Bahr im Überblick: Der Pflege Bahr der ARAG sieht ausgehend von einem monatlichen Pflegegeld von 600 Euro in Pflegegrad 5 die folgenden prozentual gestaffelten Pflegegeldleistungen für die Pflegegrade 1 bis 5 vor
Pflegegrad
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Pflegegrad 1
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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 3
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Pflegegrad 4
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Pflegegrad 5
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Erstattungssatz in % der in Pflegegrad 5 vorgesehenen Geldleistung
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10 %
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20 %
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30 %
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40 %
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100 %
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Entspricht einer monatlichen Pflegegeldzahlung von
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60 Euro
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120 Euro
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180 Euro
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240 Euro
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600 Euro
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Leistungsmerkmale:
- Freie Verfügbarkeit des Pflegegeldes. Kostenerstattung bei ambulanter und stationärer Pflege ist identisch.
- Keine Gesundheitsprüfung. Risikozuschläge werden nicht erhoben.
- Staatliche Förderung: Nur der nach Anrechnung der staatlichen Zulage von monatlich 5 Euro verbleibende Eigenanteil der Prämie ist zu zahlen.
- Wartezeit fünf Jahre. Entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
- Wegfall der Wartezeit für Kindernachversicherung: Für Kinder, die innerhalb von 2 Monaten zum Tag der Geburt nachversichert werden, entfällt die Wartezeit. Gleiches gilt für minderjährige adoptierte Kinder, maßgebend ist dann der Adoptionszeitpunkt.
- Dynamik: Das vereinbarte Pflegemonatsgeld erhöht sich jeweils alle drei Jahre nach Versicherungsbeginn um 10%, maximal jedoch in Höhe der allgemeinen Inflationsrate.
- Ruhen bei Hilfebedürftigkeit: Bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung etc.) kann man den Versicherungsvertrag drei Jahre ruhen lassen.
- Geltungsbereich: EU, in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und Schweiz.
Leistungsbeispiel Pflegekostenzuschusstarif ARAG Tarif 68 Erstattungsprozentsatz
100 (Verdopplung der Leistungen der Pflegepflichtversicherung:
Das folgende Kostenbeispiel zeigt die Versorgungslücke bei Pflegegrad 3 in der ambulanten und stationären Pflege auf. Wie hoch der Kostenanteil ist, den die gesetzliche Pflegepflichtversicherung des Pflegebedürftigen übernimmt, hängt ab vom Pflegegrad und der Art der Pflege (ambulant oder stationär). Für die restlichen Kosten muss der Betroffene selbst aufkommen.
Die Beispielrechnung zeigt die Versorgungslücke in Pflegegrad 3 und die Leistungen des Tarifs ARAG 68 (Variante 100%)
Pflegegrad 3
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Durchschnittliche Kosten ambulante Pflege durch Pflegedienst: 2.700 Euro
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Durchschnittliche Kosten stationäre Pflege:
4.045 Euro
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Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
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1.432 Euro
|
1.262 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr)
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Versorgungslücke (Eigenanteil)
|
1.268 Euro
|
2.576 Euro
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Monatliche Leistung Tarif 68, Erstattungsprozentsatz 100 %
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1.432 Euro (= 100 %)
|
1.262 Euro (zzgl. 207 Euro erstes Pflegejahr) (= 100 %)
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Verbleibender Eigenanteil
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0 Euro
Es verbleiben 164 Euro zur freien Verfügung
|
1.107 Euro.
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Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten, Stand 2024: https://www.vdek.com
* In der Übersicht ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege inkl. Leistungszuschlag im 1. Pflegejahr ausgewiesen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden.
Unsere Bewertung der ARAG-Pflegetarife
Die ARAG bietet mit verschiedenen Pflegetarifen umfassende und flexible Möglichkeiten zur Pflegevorsorge. Möglich ist immer auch eine Kombination aus verschiedenen Tariftypen. Man kann z.B. Pflegegeld- und Pflegekostenzuschusstarife geschickt miteinander kombinieren und auf diese Weise zusätzlich zum Pflegegeld weitere Leistungen entsprechend Pflegepflichtversicherung erhalten wie z.B. Kostenerstattung (analog Pflegepflichtversicherung) für pflegegerechte Wohnraumgestaltung etc. Wer übrigens eine Vorsorge nur für die stationäre Pflege sucht, der findet bei der ARAG mit Tarif 69 dazu eine relativ preiswerte Möglichkeit. Das Pflegegeld wird bei diesem Tarif in Höhe von 100 % ab Pflegegrad 2 bei vollstationärer Pflege ausbezahlt
Hervorzuheben ist insgesamt die besondere Flexibilität des privaten Pflegetagegeldtarifs PIN, mit dem man das Pflegegeld ohne vorgegebene Leistungsprozentsätze vollkommen frei absichern kann. Ein weiteres positives Leistungsmerkmal ist, dass man lebenslang, ohne Altersbegrenzung und auch im Pflegefall die Möglichkeit hat, das Pflegetagegeld alle 3 Jahre zu erhöhen. Eine zusätzliche Erweiterungsoption bei bestimmten Lebensereignissen wie z.B. Heirat, Tod Ehepartner etc. gibt es ebenfalls lebenslang. Insgesamt zählt dieser Tarif zu den flexibelsten am Markt.
Wenn Sie Hilfe bei der Wahl der richtigen Pflegeversicherung oder bei der Antragstellung benötigen, dann wenden Sie sich gern an uns. Unsere erfahrenen Versicherungsexperten helfen Ihnen, den optimalen Versicherungsschutz zu finden. Sie erreichen uns unter der Telefon Hotline 089 - 402 873 99 oder unter info@test-pflegeversicherung.de.